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Eine Handreichung für Unterkünfte für geflüchtete Menschen in Berlin. Was tun bei Gewalt gegen geflüchtete Frauen und LSBTI in Unterkünften?

Was tun bei Gewalt gegen geflüchtete Frauen und LSBTI in ... · walt ausgesetzt waren und je früher sie stattfand, desto komplexer kön-nen die psychischen und physischen Langzeitfolgen

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Eine Handreichung für Unterkünfte für geflüchtete Menschen in Berlin.

Was tun bei Gewalt gegen geflüchtete Frauen und LSBTI in Unterkünften?

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Erläuterung zum Unterstrich In dieser Broschüre wird der Unterstrich verwendet, der so genannte „Gender Gap“ (z.B. Bewohner_innen). Der Unterstrich bildet in der Schriftsprache ab, dass es neben der männlichen und der weiblichen Geschlechtsidentität viel-fältige weitere mögliche Geschlechteridentitäten gibt.

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Inhaltsverzeichnis

Warum diese Handreichnung? 4

Prävention 6

Subakute/drohendeGewalt 8

AkuteGewaltsituation 10

Nachsorge 14

AntwortenaufwichtigeFragen 16

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In den Unterkünften für geflüchtete Menschen kommt es immer wieder zu Gewalt gegen dort lebende Frau-en und lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche (LSBTI) Menschen in unterschied-lichen Ausprägungen und Erschei-nungsformen. Hierbei kann es sich um die Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland von Gewalt geprägten Beziehung oder das Ausleben von homo- und/oder transfeindlichen Ein-stellungen handeln.

Betroffene häuslicher Gewalt machen aufgrund der oft engen Beziehung zur gewaltausübenden Person die er-lebte Gewalt häufig nicht öffentlich. Wird erlebte sexualisierte Gewalt verschwiegen, können die Angst vor Ablehnung oder Scham Gründe da-für sein. LSBTI Personen befürchten, geoutet zu werden, wenn sie erleb-te homo- und/oder transfeindliche Gewalt öffentlich machen. LSBTI Personen können ebenfalls von sexu-alisierter oder häuslicher Gewalt/Be-ziehungsgewalt betroffen sein.

Die Bitte um Unterstützung von sich aus kann demnach von diesen Perso-nenkreisen gar nicht oder erst sehr spät kommen.

Geflüchtete Menschen können vor und während der Flucht massiven Be-lastungen ausgesetzt gewesen sein, die sich auch nach der Ankunft in Ber-lin – z.B. durch die Lebensumstände in den Unterkünften – fortsetzen kön-nen. Aggressives, herabwürdigendes Verhalten kann deshalb auch ein Hin-weis auf das Vorliegen psychischer Belastungen (wie Depressionen und/oder Traumafolgestörungen u.ä.) sein.

Der Leitung, den Mitarbeitenden und ggf. den ehrenamtlich in Un-terkünften engagierten Menschen kommt die Aufgabe zu, Hinweise auf mögliche Gewalt ernst zu neh-men, in akuten Gewaltsituationen angemessen zu handeln sowie Ge-walt gegen Frauen, Kinder und LSBTI insgesamt präventiv zu begegnen – unter Gewährleistung von Vertrau-

Warum diese Handreichung?

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lichkeit, der notwendigen Wahrung der Schweigepflicht, durch den Ein-bezug geeigneter Sprachmittlung und der unbedingten Vermeidung eines Outings von LSBTI Personen.

Die vorliegende Handreichung soll sie dabei unterstützen.

UnabhängigvondiesenvierHandlungsfeldernkönnenSieüber-greifendeEmpfehlungenumsetzen,diegrundsätzlichzurVerbes-serungdesGewaltschutzesbeitragen:

› Fortbildung/Sensibilisierung der Leitung, der Beschäftigten, des Sicherheitspersonals zu Gewalt gegen Frauen und LSBTI,

› Bereitstellung von Informationen für die Zielgruppen und Vermitt-lung in die Berliner Hilfs- und Beratungsinfrastruktur,

› Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

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Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zu häuslicher

und sexualisierter Gewalt, zu homo- und transfeindlich

motivierter Gewalt, der Situation in den Unterkünften

und die weiteren Informationen ab Seite 16.

Die Handreichung befasst sich mit vier unterschiedlichen

Handlungsfeldern und gibt jeweils konkrete Hinweise zu

1. Prävention,

2. subakuter/drohender Gewalt,

3. akuter Gewalt,

4. Nachsorge.

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Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, prä-ventiv tätig zu werden. Die Bereit-schaft, sich mit dem Thema zu be-fassen und Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, ist hierfür eine wichtige Basis.

Handlungsempfehlungen:

› Offenheit und Bereitschaft zur Unterstützung signalisieren, in-dem das Thema sichtbar gemacht wird: z.B. durch eine Regenbogen-fahne, Plakate der BIG-Hotline, Auslegen/Aufhängen von Info-materialien. (Bitte beachten Sie die Brandschutzbestimmungen der Einrichtung und prüfen entspre-chend geeignete Möglichkeiten.)

› Auf das für alle geltende Ge-waltverbot in der Heimordnung hinweisen, z.B. im Aufnahmege-spräch, per Aushang oder ähnli-ches.

› Gut sichtbaren Aushang anbrin-gen mit Ansprechpersonen bei

Problemen und dem Beschwerde-management mit einem Hinweis auf Vertraulichkeit und Schweige-pflicht.

› Niedrigschwellige Angebote für Be-wohner_innen ermöglichen: Z.B. im Rahmen von Vorträgen oder kleinen Workshops wie „Ihre zu-ständigen Polizeibeamt_innen stel-len sich und ihre Arbeit vor“, eine Beratungsstelle stellt sich vor oder auch „Umgang mit Stress“ u.ä., die der Information und Vertrauensbil-dung dienen. Sie können auch nach Geschlechtern getrennt angeboten werden oder Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben.

› Auf die Möglichkeit einer indivi-duellen Beratung sowie externe Beratungsangebote offensiv hin-weisen: z.B. durch mehrsprachi-gen Aushang.

› Angemessene Beratungsumge-bung schaffen: Einzelberatungs-

PräventionThema sichtbar machen, Informationen bereitstellen, Vertrauen aufbauen.

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raum, neutrale, externe und geschlechtsspezifische Sprachmitt-lung (keine Kinder, sonstige Familienangehörige etc.).

› Gewaltpräventive Gestaltung derRäumlichkeiten ermöglichen, ggf. ein Notrufsystem installieren.

iZur Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen kann das

Förderprogramm der KfW-Bankengruppe (Programm Nr.

208 „IKK - Investitionskredit Kommunen“) genutzt werden.

(Stand 06/2017).

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Notiz
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Etwasstimmtnicht…

Es gibt Hinweise auf Gewalt, ohne dass diese zunächst konkret eingeschätzt werden können.

Subakute/drohende Gewalt Hinsehen, einschätzen, Gespräch und Hilfsmöglichkeiten anbieten.

Besteht bei der Einschätzung subakuter bzw. drohender Gewalt Unsicherheit, können frühzeitig telefonisch – auch anonym – die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie die Beratungsstellen für ein Clearing kontaktiert werden (Kontakte siehe Adressen im Anhang).

Die Polizei muss die Begehung einer Straftat, sofern sie davon erfährt, von Amts wegen strafrechtlich verfolgen. Ist eine anonyme Abklärung/Einschätzung der Situation nicht möglich, ist vorab das Einverständnis der betroffenen Person(en) einzuholen.

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Handlungsempfehlungen:

› Hinsehen und sensibel aktiv wer-den!

› Der betroffenen Person in einerVier-Augen-Situation das Ge-spräch anbieten.

› Mehrsprachiges oder einfach ver-ständliches Informationsmaterial über Unterstützungsmöglichkei-ten übergeben (diskret).

› Bei Sprachbarrieren: sowohl für dasGesprächsangebot als auch für das evtl. folgende Beratungsgespräch neutrale, externe und geschlechts-spezifische Sprachmittlung hinzu-ziehen (keine Kinder, sonstige Familienangehörige, Nachbar_innen etc.).

› Gefährdungs- und Gewaltsituationweiter einschätzen: z.B. durch Kon-taktaufnahme zu den für Flücht-lingsunterkünfte zuständigen An-sprechpersonen der Polizei Berlin.

WeiterekonkreteUnterstützungermöglichen:

› Weitervermittlung an Fach- bzw.Beratungsstellen und Informati-on über deren aufsuchende Bera-tungsangebote (siehe Kontakte im Anhang).

› Falls getrennte Unterbringung er-wünscht ist: Kontakt zu Ansprech-personen beim Sozialdienst des LAF aufnehmen.

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Grundsätzlich gilt: Den Schutz der ge-waltbetroffenen Personen sicherstellen, sich selbst dabei nicht in Gefahr brin-gen, Unterstützung holen!

Gewaltgeschieht?

Handlungsempfehlungen:

› Nach Möglichkeit: sofortige räum-liche Trennung von Gewalt aus-übender und davon betroffener Person/Personen.

› Besteht akute Gefahr für Leib, Leben und/oder Freiheit der Betroffenen: SofortdiePolizeiüberdenNotruf110rufen!

› Sind bereits wiederholt Gewalt-taten verübt worden und/oder sind Betroffene einem erhöh-ten Gewaltrisiko ausgesetzt: SofortdiePolizeiüberdenNotruf110rufen!

› Bei Bedarf medizinische Versor-gung sicherstellen, in NotfällendenRettungsdienstüber112ru-fen!

› Klärung der Situation und der akuten Bedarfe der Geschädig-ten unter Hinzuziehung neutraler, externer, geschlechtsspezifischer Sprachmittlung oder ggf. Verdol-metschung.

Akute GewaltsituationEinschätzen, beenden, Schutz sicherstellen, Betroffene weitervermitteln.

iDie Polizei kann zum Schutz betroffener Personen und

gegen gefährdende/gewalttätige Personen entspre-

chende Maßnahmen einleiten: Sie kann eine Gefähr-

deransprache leisten oder eine Wegweisung bzw. ein

Betretungsverbot aussprechen.

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› Geschädigte über die Möglichkeitinformieren, Verletzungen durch die Gewaltschutzambulanz derCharitè Berlin Tel.: 450 570 270 rechtssicher dokumentieren und begutachten zu lassen.

Kinderschutz geht vor Schweigepflicht!

Bei Gewalt gegen Kinder oder mittelbarer Gewaltbetrof-

fenheit von Kindern ist das Jugendamt einzuschalten.

Weitere Informationen unter:

www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder

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GetrennteUnterbringung?

Handlungsleitend sollte sein: „Wer schlägt, sollte gehen“ – unter Beach-tung der Sicherheit der Betroffenen und Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Handlungsempfehlungen:

› Kann die akute Gefahr nicht an-ders abgewendet werden und lässt die Sicherheit der Betrof-fenen es zu, dann verlässt die gefährdende/gewaltausübende Person die Unterkunft (gilt auch für gewalttätige/übergriffige Be-schäftigte).

DiegewalttätigePersongeht?

Handlungsempfehlungen:

› Das Hausverbot aussprechen undschriftlich dokumentieren!

› An die Notplätze in einer anderenUnterkunft verweisen, die für diese Fälle eingerichtet wurden (Kontakt zum LAF siehe Adressteil).

› An Notunterkunft für Obdachloseverweisen.

› Die Person auffordern, am nächstenWerktag beim LAF oder der zuständi-gen Leistungsstelle vorzusprechen.

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› Das LAF über das Hausverbot infor-mieren (Kontakt zum LAF siehe Ad-ressteil).

› Können betroffene Personen selbstaus Sicherheitsgründen oder Un-zumutbarkeit nicht mehr in derUnterkunft bzw. bei den Familien oder Mitbewohner_innen bleiben,dann sollten die Betroffenen die Unterkunft verlassen. Ihnen ist eine Unterbringung in einer anderen Un-terkunft oder Schutzeinrichtung (z.B. Frauenhaus, Unterkunft für LSBTI) anzubieten und zu ermöglichen.

DiegeschädigtePersongeht/geschädigtePersonengehen?

FrauenundmitbetroffeneKinder,ggf.weitereFamilienangehörige:

› Unterbringungsmöglichkeit in ei-nem Frauenhaus erfragen: BIG-Hot-line (Tel. 611 03 00, täglich zwischen 8 und 23 Uhr).

› Unterbringung auf einem Notplatzin einer anderen Unterkunft (Kon-takt zum LAF siehe Adressteil).

› Kontaktaufnahme zum Sozialdienstdes LAF/Ansprechperson für Frau-en oder zur für die Unterbringung zuständigen Leistungsstelle mit der Bitte um Organisation einer länger-fristig geeigneten Unterkunft.

LSBTI

› Auf Wunsch Unterbringung in LSBTI-Unterkunft (auch Notplätze, Kontakt zur Unterkunft siehe Adressteil).

› Kontaktaufnahme zum Sozialdienstdes LAF/Ansprechperson für LSBTI oder der für die Unterbringung zu-ständigen Leistungsstelle mit der Bitte um Organisation der Unter-bringung in einer LSBTI-Unterkunft (Kontakt zur Ansprechperson LAF siehe Adressteil).

› Besteht aber Angst vor einem Ou-ting? Dann Unterbringung auf Not-plätzen in einer anderen Unterkunft (Kontakt zum LAF siehe Adressteil).

InallenFällengilt:

› Die von Gewalt Betroffenen überGewaltschutzmöglichkeiten und Be-ratungsangebote informieren,

› ggf. an spezialisierte Fach- und Be-ratungsstellen weitervermitteln, Be-gleitung dorthin organisieren (durch Integrationslots_innen, Sprachmitt-ler_innen, Ehrenamtliche),

› auf aufsuchende Beratungsangebo-te aufmerksam machen!

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Neben den an der gewaltvollen Situ-ation direkt Beteiligten (Betroffene, Täter_innen, Mitarbeitende …), kann sich der Vorfall auch auf nicht unmit-telbar betroffene Menschen auswir-ken. Nachsorge kann deshalb für alle notwendig werden.

FürdieBewohner_innen:

› Follow-up Gespräche durch Mit-arbeitende des Sozialdienstes der Unterkünfte oder auch durch die Leitung anbieten,

› ggf. auf Unterstützung durch Fach-beratungsstellen zurückgreifen.

Fürsichselbstbzw.andereMitar-beitende:

› das Gespräch suchen zur eigenenVerarbeitung des Geschehenen,

› im Rahmen einer Fallbesprechungim Team,

› durch Supervision, die für Mitarbei-tende von Unterkünften ermöglicht werden muss.

NachsorgeDas Gespräch suchen, Unterstützung einholen und anbieten.

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WasistunterhäuslicheGewaltzuverstehen?

Häusliche Gewalt bezeichnet (unab-hängig vom Tatort/auch ohne gemein-samen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Personen in einer partner-schaftlichen Beziehung,

› die derzeit besteht,› die sich in Auflösung befindet oder› die aufgelöst ist,

oder die in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt. Häusliche Gewalt (auch beobachtete Gewalt) ist eine Gefährdung des Kindeswohls (Ge-meinsame Definition gemäß Senats-verwaltung für Inneres und Sport/Senatsverwaltung für Justiz 10/2001).

Häusliche Gewalt umfasst psychische Gewalt wie Drohungen und Erniedri-gung, finanzielle und soziale Gewalt wie Isolation sowie körperliche und/oder sexuelle Gewalt bis hin zu Tö-tungsdelikten. Gewalt im sozialen Nahbereich ist meist kein einmaliges Ereignis, sie wiederholt sich. Häufig-keit und Intensität eskalieren oftmals mit der Zeit.

WiewirktsichhäuslicheGewaltaus?

Gewalt verletzt und zerstört das Selbstwertgefühl, die sozialen Bezie-hungen sowie die Lebens- und Ar-beitsperspektiven der Betroffenen. Sie erleiden zum Teil schwerste Kör-perverletzungen. Es kommt zu Ver-gewaltigungen und versuchten oder vollendeten Tötungen. Je länger und je häufiger die Betroffenen der Ge-walt ausgesetzt waren und je früher sie stattfand, desto komplexer kön-nen die psychischen und physischen Langzeitfolgen für sie sein.

Antworten auf wichtige Fragen.

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KommthäuslicheGewaltoftinUnterkünftenvorundwarum?

Es gibt derzeit (2016) keine belastba-ren Zahlen über häusliche Gewalt in Unterkünften für geflüchtete Men-schen. Laut der Studie „Lebenssitua-tion, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ im Auftrag des Bundesfrauenministeriums aus dem Jahr 2004 sind geflüchtete Frau-en jedoch überproportional von Ge-walt betroffen.1 Frauen (und Kinder) können bereits in den Herkunftslän-dern und auf der Flucht verschie-denen Gewaltformen ausgesetzt gewesen sein. Die Belastung, der Geflüchtete insgesamt sowohl vor als auch während der Flucht ausgesetzt sind, kann Gewalt innerhalb eines Familienverbandes befördern. Auch nach ihrer Ankunft in Berlin sind al-leinstehende Frauen, Schwangere und Frauen mit Säuglingen beson-ders verletzlich.

Die Schwierigkeit, sich aus einer Ge-waltbeziehung zu lösen, kann sich im Ankunftsland durch die Umstände des Asylverfahrens, der Unterbrin-gung und u.U. in Wechselwirkung mit den kulturell vermittelten Vorstellun-gen von Ehe, Partnerschaft und Ge-schlechterrollen verstärken.

SindauchKindervonhäuslicherGewaltbetroffen?

Kinder sind immer Mitbetroffene der Gewalt, sei es indirekt als Zeug_in oder als Opfer. Die Folgen für die Kin-der sind vielseitig: Kinder entwickeln Ängste, leiden unter Schlafstörungen, haben Konzentrationsstörungen. Es kommt zu Leistungsabfall in der Schu-le, erhöhter Aggressivität, Zurück-gezogenheit, Niedergeschlagenheit. Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennengelernt, Gewalt selbst erfahren oder beobach-tet haben, neigen später dazu, selbst Opfer von Partnergewalt zu werden oder gewalttätig zu sein.

WasistsexualisierteGewalt?

Unter sexualisierter Gewalt versteht das Berliner Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt jede Form sexueller Handlung, die gegen den Willen der Betroffenen vorgenommen wird oder der die Betrof-fenen aufgrund ihrer körperlichen, psy-chischen, kognitiven oder sprachlichen Fähigkeiten nicht wissentlich zustimmen können. Bei den Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt wird zwischen

› Grenzverletzungen, › sexuellen Übergriffen und › sexuellem Missbrauch

1 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73032.html

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unterschieden. Eine Grenzverlet-zung ist ein unangemessenes, nicht strafbares Verhalten. Nicht jede Grenzverletzung ist sexuell motiviert oder bewusst durchgeführt. Sexuelle Übergriffe sind in jedem Fall beab-sichtigt und sexuell motiviert. Über-griffe sind jedoch nicht zwangsläufig strafbar. Sexueller Missbrauch um-fasst alle Straftaten gegen die sexu-elle Selbstbestimmung und setzt ein vorsätzliches Verhalten der Täter_in-nen voraus.

Sexualisierte Gewalt kann im fa-miliären Rahmen erfolgen, aber auch außerhalb der Familie: durch Freund_innen und/oder Bekannte, durch Nachbar_innen oder in Einrich-tungen, oder auch durch unbekann-te bzw. fremde Personen. Sie betrifft Menschen jeden Alters und in jeder Lebenslage.

Die Folgen sind für die Betroffenen gravierend und haben dauerhafte Auswirkungen auf ihr weiteres Le-ben.

HomofeindlichkeitundTrans-feindlichkeit

Unter Homofeindlichkeit (auch: Ho-mophobie) werden die Abneigung, die Feindseligkeit und der Hass gegen-

über homosexuellen Menschen und ihren Lebensweisen verstanden. Sie kann auch bisexuelle Menschen tref-fen.

Transfeindlichkeit (auch: Transpho-bie) bezeichnet diese abwertenden Haltungen gegenüber Menschen, die transgeschlechtlich sind. Sie richtet sich gegen den individuellen Aus-druck der Geschlechtsidentität, der Geschlechtsrolle und gegen die kör-perliche Erscheinung. Auch interge-schlechtliche Menschen sind hiervon betroffen.

Homo- und Transfeindlichkeit sind häufig eng verbunden mit Sexismus und Rassismus.

Wasistmithomo-und/odertransfeindlichmotivierterGe-waltgemeint?

LSBTI Personen sind weltweit Ziel-scheibe und Betroffene von homo- und/oder transfeindlich motivierten, hassgeleiteten Morden, sexualisier-ter und geschlechtsspezifischer Ge-walt, körperlichen Angriffen, Folter, willkürlichen Festnahmen, Mobbing, Beleidigungen, Anklagen wegen „un-moralischem“ oder „abweichendem“ Verhaltens und Diskriminierungen in praktisch allen Lebensbereichen.

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Berlin zählt geflüchtete LSBTI zu den Personenkreisen der besonders schutzbedürftigen Geflüchteten. Sie können die entsprechenden Rechte im Rahmen der Asylgesetzgebung (insbesondere zu Unterbringung und gesundheitlicher Versorgung) in An-spruch nehmen.

Was bedeutet transgeschlecht-lich/trans*/transgender/transse-xuell?

Transgeschlechtlich ist eine Ge-schlechtsidentität und bedeutet, ein Mensch identifiziert sich nicht mit dem bei der Geburt aufgrund körper-licher Merkmale zugeschriebenen Geschlecht. Im hiesigen Sprachge-brauch wird hierfür allgemein und aktuell der Oberbegriff „transge-schlechtlich“ oder „transident“ ver-wendet. Im Englischen gibt es noch den verbreiteten Begriff „transgen-der“. Transgeschlechtliche Menschen können heterosexuell, lesbisch, schwul und bisexuell sein (sexuelle Orientierung).

Was bedeutet intergeschlecht-lich/inter*/intersexuell?

Dieser Begriff bezeichnet das angebo-rene Vorhandensein genetischer und/

oder anatomischer und/oder hormo-neller Geschlechtsmerkmale, die nicht den herkömmlichen weiblichen oder männlichen Geschlechtsmerkmalen entsprechen (Englisch: intersex). Er ist vor allem im englischen, französi-schen und deutschsprachigen Raum gebräuchlich. Intergeschlechtliche Menschen werden weltweit geboren. Der gesellschaftliche und/oder medizi-nische Umgang mit ihnen ist kulturab-hängig sehr unterschiedlich, jedoch weltweit ebenfalls von Gewalt und Dis-kriminierung geprägt.

Über die Situation geflüchteter in-tergeschlechtlicher Menschen in Unterkünften ist bislang kaum etwas bekannt. Intergeschlechtliche Men-schen können heterosexuell, les-bisch, schwul und bisexuell sein (se-xuelle Orientierung).

KannichLSBTI Geflüchteteerken-nen? Wie gehe ich mit Ihnen um?

Versuche, Hinweise oder Indikatoren zu entwickeln, die dazu beitragen sol-len, LSBTI Geflüchtete zu erkennen, scheitern daran, dass diese stets nur auf Stereotypen und Klischees basie-ren können. Objektivierbare Hinwei-se als solche existieren nicht, denn letztendlich ist es stets nur die Person selbst, die sich als lesbisch, bisexuell,

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schwul, trans- oder intergeschlecht-lich identifizieren kann. Darüber hi-naus kann es auch sein, dass Men-schen, die Menschen des gleichen Geschlechts begehren, sich selbst z.B. nicht als „schwul“ oder „lesbisch“ be-zeichnen und in ihrer Herkunftsspra-che einen anderen Begriff verwenden oder dies umschreiben.

Es ist ausdrücklich zu beachten, dass die Identifizierung von LSBTI Perso-nen auf der Grundlage von Stereoty-pen, dem Augenschein oder wie auch immer begründeten Verhaltensbe-wertungen unter keinen Umständen handlungsleitend sein darf.

Ein ungewolltes Outing ist unbedingt zu vermeiden!

WievieleLSBTI GeflüchtetesindbishernachBerlingekommen?

Aus den oben bereits genannten Gründen gibt es grundsätzlich keine verlässlichen Zahlen bzgl. der LSBTI Geflüchteten unter den Asylan-tragstellenden. Allerdings ist davon auszugehen, dass ihr Anteil dem der Bevölkerung insgesamt entspricht, somit ca. 4 – 8 %. Viele von ihnen möchten sich aus Angst vor Gewalt und Diskriminierung in den Unter-künften jedoch auch in Berlin nicht

outen und leben demnach ihre se-xuelle Orientierung und/oder Ge-schlechtsidentität nicht offen.

WieistdieSituationvonLSBTI GeflüchtetenimAufnahmeland?

Auch im Aufnahmeland Deutschland sind homo- und transfeindlich mo-tivierte Gewalt und Diskriminierung nach wie vor alltäglich: In der Öffent-lichkeit, in den Unterkünften und bei den Behörden.

Verschiedene LSBTI-NGOs Berlins berichten seit 2014 von Vorfällen, bei denen LSBTI Geflüchtete unter-schiedlichen Formen homo- und/oder transfeindlich motivierter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt waren. Hauptsächlich betroffen waren schwu-le Männer sowie transgeschlechtliche Menschen, insbesondere transge-schlechtliche Frauen (siehe hierzu auch eine Parlamentarische Anfrage an den Senat vom 26.04.2017, Drucksache 18/11230).

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WieistdieSituationvonLSBTI GeflüchtetenindenUnterkünftenin Berlin?

Die (räumlichen) Umstände der Un-terbringung in den EAE und Gemein-schaftsunterkünften können Gewalt und Diskriminierung gegen LSBTI be-günstigen. LSBTI-Organisationen be-richten, dass Ausübende – neben den Bewohner_innen – auch das Sicher-heitspersonal und Sprachmittelnde sein können.

Das kann zur Folge haben, dass sich eine von Homo- oder Transfeindlich-keit betroffene Person keine Hilfe in einer Unterkunft sucht. Die Angst vor den Konsequenzen eines Outings kann sie auch daran hindern, in eine für sie seit Februar 2016 von der Schwulenberatung Berlin gGmbH betriebene Not- und Gemeinschafts-unterkunft zu ziehen.

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Impressum

Dieser Wegweiser ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlin. Er ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur Werbung für politische Parteien verwendet wer-den.

HerausgeberinnenSenatsverwaltungfürJustiz,VerbraucherschutzundAntidiskriminierungSalzburger Str. 21-2510825 Berlin

SenatsverwaltungfürGesundheit,PflegeundGleichstellungOranienstraße 10610969 Berlin

InKooperationentwickeltvonderLandesstellefürGleichbehandlung–gegenDiskriminierungFachbereich LSBTISenatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und AntidiskriminierungTel.: (030) 90 28-18 66

www.berlin.de/lads/lsbti

und derAbteilungFrauenundGleichstellungReferat Frauen in besonderen Konflikt- und LebenslagenSenatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und GleichstellungTel.: (030) 90 28-21 02www.berlin.de/sen/frauen

RedaktionCosmo M. Dittmar-Dahnke, Malin Schmidt-Hijazi, Ksenia Yakovleva

ViSdP.:Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und AntidiskriminierungTel.: (030) 90 13-36 22

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[email protected]

DankEin besonderer Dank geht an die an der Entwicklung dieser Handreichung be-teiligten NGOs BIG e.V. - Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen, EJF gemein-nützige AG - Wohnheim für Flüchtlinge, Lara e.V. - Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen, Lesbenberatung Berlin e.V., LSVD Berlin-Brandenburg e.V., Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Berlin/Frauentreff-punkt, Schwulenberatung Berlin gGmbH, Offensiv ´91 e.V. und weitere Initiativen. Gleichermaßen geht ein besonderer Dank an die Ansprechpersonen für LSBTI der Polizei Berlin, die Ansprechpersonen für LSBTI der Staatsanwaltschaft Berlin sowie Mitarbeitende des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), des Landes-weiten Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement (LKF) sowie des im Zeitraum der Entstehung dieser Handreichung eingerichteten Landesamtes für Flüchtlingsan-gelegenheiten (LAF).

BildnachweisTitelseite: DancehallCaballero / photocase.deS. 13: Brian Jackson/ Fotolia.comS. 15: svetap/Depositphotos.com_depositphotos_original

Stand: August 2017

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NotrufePolizei110 FeuerwehrNotfallrettungsdienst112

Polizei,StaatsanwaltschaftundBehörden

PolizeiBerlin

PolizeiabschnittundAnsprechpersonfürFlüchtlingsunterkunft

Tel.:

Bitte tragen Sie hier die Telefonnummer des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts für Ihre Ein-richtung sowie die Durchwahl der dortigen Ansprechperson für Flüchtlingsunterkünfte ein!

AnsprechpersonenfürLSBTIderPolizeiBerlinTel.:(030)[email protected]/polizei/aufgaben/ansprechpersonen-fuer-lsbti

WeitereAnsprechpersonenderPolizeiBerlinwww.berlin.de/polizei/aufgaben (z.B. auch zur Gewalt-Prävention)

StaatsanwaltschaftBerlin

AnsprechpersonenfürLSBTITel.:(030)9014-2697/[email protected]/sen/justv/beauftragte/ansprechpartnerin

LandesamtfürFlüchtlingsangelegenheiten(LAF)

AnsprechpersonenfürFrauenTel.:(030)90225-2467

AnsprechpersonenfürLSBTITel.:(030)[email protected]

Adressen (Stand August 2017)

[email protected]

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[email protected]

UnterbringungKontaktieren Sie das LAF über Tel.:(030)[email protected]

Ist die Zuständigkeit des LAF nicht mehr gegeben, ist die jeweils zuständige Leis-tungsstelle zu kontaktieren.

Hotlines

› BIG-HotlinebeihäuslicherGewalt Telefonische Beratung sowie Vermittlung von Frauenhausplätzen Tel.: (030) 61 10 30 0 (täglich zwischen 8 und 23 Uhr)

› LARAHotlinebeisexualisierterGewaltTel.: (030) 21 68 88 8 (Mo-Fr 9-18h)

› Kindernotdienst Tel.: (030) 61 00 61

› Jugendnotdienst Tel.: (030) 61 00 62

› Mädchennotdienst Tel.: (030) 61 00 63

› Hotline Kinderschutz Tel.: (030) 61 00 66

› BundesweitesHilfetelefonGewaltgegenFrauenTelefonische Erstberatung mit der Möglichkeit von Sprachmittlung Tel.: (08000) 11 60 16

BeratungsstellenundweitereAnlaufstellen

Anti-Gewalt-ProjekteFrauen

BoraFrauenberatungsstelleTel.: (030)9864332beratungsstelle@frauenprojekte-bora.dewww.frauenprojekte-bora.de/de/frauenberatungsstelle

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FRAUENRAUMTel.: (030)[email protected]/start.html

FrauentreffpunktTel.:(030)6222260/6212005SMS(0151)56740945(für gehörlose Frauen)[email protected]/ich-suche-hilfe/frauen/frauentreffpunkt

InterkulturelleInitiativeTel.:(030)80195980info@interkulturelle-initiative.dewww.interkulturelle-initiative.de

LARA–Krisen-undBeratungszentrumfürvergewaltigteundsexuellbelästigteFrauen,auchmobileBeratungTel.:(030)[email protected]@lara-berlin.dewww.lara-berlin.de

TARAFrauenberatungTel.:(030)78718340frauenberatung.tara@gmx.dewww.frauenberatung-tara.deAntigewalt-Projekte LSBTI

Antigewalt-ProjekteLSBTI

LesMigrasderLesbenberatungBerline.V.Tel.:(030)[email protected]/lesmigras-home.html

ManeovonMann-O-Metere.V.Tel.:(030)[email protected]

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BeratungsstellenfürTäterhäuslicherGewalt

BerlinerZentrumfürGewaltpräventionTel.:(030)[email protected]

VolkssolidaritätLandesverbandBerline.V.Tel.:(030)7859825Mobil:(0170)3801814maennerberatung@volkssolidaritaet.dewww.volkssolidaritaet.de/berlin/beratung-hilfe

Opferhilfe

OpferhilfeBerlinTel.:(030)[email protected]

Gewaltschutzambulanz

GewaltschutzambulanzCharitéBerlinTel.:(030)450570270gewaltschutz-ambulanz@charite.dewww.gewaltschutz-ambulanz.charite.de

Unterkunft

LSBTI-UnterkunftderSchwulenberatunggGmbH

TreptowTel.:(030)53028361Mobil:(0152)[email protected]

NotplätzeinanderenFlüchtlingsunterkünften

KontaktierenSiedasLAFüberTel.:(030)[email protected]

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NotübernachtungderObdachlosenhilfe

FürMännerundFrauen:Notübernachtung FranklinstraßeFranklinstraße 27a, 10587 Berlin Tel.:(030)3912722/36751967uebernachtungsheim-franklinstr@berliner-stadtmission.dewww.berliner-stadtmission.de/notunterkuenfte

FürFrauen:Notübernachtung für FrauenTieckstr. 17, 10115 BerlinTel.:(030)[email protected]/notuebernachtung-fuer-frauen

Evas ObdachHinter der Katholischen Kirche 310117 BerlinTel.: 0151/[email protected]

ZentraleBeratungsstellefürMenscheninWohnungsnotBerlin

Levetzowstraße 12a Tel.: (030)[email protected]/index.html

WeitereUnterkünfte(November-März)

BerlinerKältehilfe(auchinverschiedenenSprachen)www.kaeltehilfe-berlin.de/angebot-notueb.htm

GEBEWOwww.gebewo-pro.de/2015-09-01-19-00-09

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Notizen

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