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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Datenschutz Wohin im Zeitalter von Internet und Smartphone? Dr. Walter Kicherer Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg „Digital ist überall“, Safer Internet Day 2015 – Haus der Wirtschaft 10. Februar 2015

Wohin im Zeitalter von Internet und Smartphone?...Folie 3, 10. Februar 2015 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Datenschutz Urteil Bundesverfassungsgericht 1983 „Im Mittelpunkt

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Datenschutz

Wohin im Zeitalter von Internet und

Smartphone?

Dr. Walter Kicherer

Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg

„Digital ist überall“, Safer Internet Day 2015 – Haus der Wirtschaft

10. Februar 2015

Page 2: Wohin im Zeitalter von Internet und Smartphone?...Folie 3, 10. Februar 2015 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Datenschutz Urteil Bundesverfassungsgericht 1983 „Im Mittelpunkt

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Folie 2, 10. Februar 2015

Datenschutz

Agenda

• Datenschutz ist Teil der Schule

• Rechtliche Grundlagen

• Soziale Netzwerke (in der Schule)

• Datenschutzkompetenz als Bildungsauftrag

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Folie 3, 10. Februar 2015

Datenschutz

Urteil Bundesverfassungsgericht 1983

„Im Mittelpunkt der grundgesetzlichen

Ordnung stehen Wert und Würde der

Person, die in freier

Selbstbestimmung als Glied einer

freien Gesellschaft wirkt. Ihrem

Schutz dient … das in Art. 2 Abs. 1 in

Verbindung mit Art. 1 GG [Grundgesetz]

gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht, das

gerade auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen

verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit

Bedeutung gewinnen kann.“

Auszug aus der Begründung des Volkszählungsurteils (1 BvR 209/83 Abschnitt C.II.)

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Datenschutz

Volkszählungsurteil 1983

• Recht auf informationelle Selbstbestimmung – Abgeleitetes Grundrecht nach

• Art. 2 Abs. 1 GG [freie Entfaltung der

Persönlichkeit] und

• Art. 1 Abs. 1 GG [Menschenwürde]

(Bundesverfassungsgericht im

„Volkszählungsurteil“ von 1983)

– Charta der Grundrechte der Europäischen

Union, Artikel 8: Schutz personenbezogener

Daten

• (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz

der sie betreffenden personenbezogenen

Daten.

Nicht die Daten sondern die Persönlichkeit wird

geschützt, damit sich die Persönlichkeit frei

entfalten kann!

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Datenschutz

Bildungsauftrag der Schule

Bildung hat drei Bestimmungen:

• „ … das, was der bildende Mensch aus

sich machen muss … persönliche

Bildung …

• … was den Mensch befähigt, in seiner

geschichtlichen Welt … zu überleben …

praktische Bildung …

• … was die Gemeinschaft erlaubt, gesittet

und friedlich, in Freiheit und mit einem

Anspruch auf Glück zu bestehen …

politische Bildung …“ Hartmut von Hentig, Einführung zum Bildungsplan Grundschule 2004 (S. 9)

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Folie 6, 10. Februar 2015

Datenschutz

Auch zu Zeiten von Internet und Smartphone! Individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch

unter den Bedingungen moderner

Informationsverarbeitungstechnologien –

voraus, dass dem Einzelnen

Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende

oder zu unterlassende Handlungen einschließlich

der Möglichkeit gegeben ist, sich auch

entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit

hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende

Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt

sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht

einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich

gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu

entscheiden.

(Auszug aus der Begründung des Volkszählungsurteils (1 BvR 209/83 Abschnitt C.II.))

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Folie 7, 10. Februar 2015

Datenschutz

Rechtsgrundlagen

Bundesdatenschutzgesetz

(BDSG)

• Öffentliche Stellen des Bundes

• Nicht öffentliche Stellen

(§ 1 Absatz 2 BDSG)

=> Vereine, Privatschulen

(außer kirchliche Schulen ->

Kirchenrecht)

Landesdatenschutzgesetz

(LDSG)

• Öffentliche Stellen des Landes

(§ 2 Absatz 1 LDSG)

=> Öffentliche Schulen, staatliche

Hochschulen

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Datenschutz

IP-Adresse

Namen

E-Mail-Adresse

Noten

Beurteilungen

KFZ-Kennzeichen Besoldungsgruppe

Telefonnummer

Augenfarbe

§ 3 Abs. 1 LDSG; §3 Abs. 1 BDSG:

„Personenbezogene Daten sind Einzelangaben

über persönliche oder sachliche Verhältnisse

einer bestimmten oder bestimmbaren

natürlichen Person (Betroffener)“

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Datenschutz

Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Erlaubnis durch

Rechtsvorschrift

Einwilligung des

Betroffenen

§§ 13, 15, 16 LDSG

Erfüllung der Aufgabe

(…) erforderlich

§ 36 LDSG

Bei Dienst- und

Arbeitsverhältnissen

Gesetze

(z.B. § 114 SchG,

Schulevaluation)

Formvorschriften

§ 4 Absatz 2 - 4 LDSG

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Folie 10, 10. Februar 2015

Datenschutz

Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Gibt es eine

Rechtsgrundlage

(§ 4 Abs. 1 LDSG)

Liegt eine

Einwilligung vor?

(§ 4 Abs. 1 LDSG)

Keine Beachtung des

Datenschutzgesetzes

nötig

Verarbeitung unter

Beachtung der

Rechtsgrundlage /

Datenschutzgesetze

möglich

Verarbeitung unter

Beachtung der

Datenschutzgesetze /

Einwilligung möglich

ja

ja ja nein

nein nein Liegen pers.bez.

Daten vor?

(§2 Abs. 1 LDSG)

Erhebung und

Verwendung der

Daten illegal!

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Datenschutz

Erforderlichkeit

• §§ 13,15,16 LDSG

… Erfüllung der Aufgaben (…) erforderlich …

• Aufgabe der Schule:

Erziehungs- und Bildungsauftrag (§ 1 SchG)

• erforderlich: Ohne die Verwendung der Daten ist eine Aufgabenerfüllung nicht möglich.

• erforderlich ≠ nützlich

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Datenschutz

Like-It-Button (vereinfacht)

mein PC

www.stern.de

(mit Like-It-Button)

www.facebook.com

datr-Cookie (Lebensdauer: 2 Jahre)

wurde beim Besuch auf

www.facebook.com gesetzt

Anfrage

Antwort mit <iframe … facebook.com>

Iframe-Anfrage (von stern.de/…)

Antwort und Anforderung Cookie

Cookie lesen

„Eigentümer“ des

Cookie … war am …

um … auf der Seite

www.stern.de/…

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Datenschutz

Studien

Studie 1

• Postleitzahl, Geschlecht, Geburtsdatum

=> 87 % aller Amerikaner eindeutig zu identifizieren (S. 29, Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag, Arbeiterkammer Wien, 2014)

Studie 2

• Die Abgabe von 170 Likes: – Raucher (WK: 73 %) – Single / in Beziehung (WK: 67 %) – Christlich / Muslimisch (WK: 82 %) – Liberal / Konservativ (WK: 85 %) – …

(S. 15, Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag, Arbeiterkammer Wien, 2014)

Wie viel mehr weiß Facebook, WhatsApp, etc. über mich?

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Datenschutz Wie können diese Informationen verwendet

werden?

• Gezielte Werbung

• Scoring und Bonitätsermittlung zur Kreditvergabe

• Krankenversicherungen

• KFZ-Versicherungen

• …

Wer wird in Zukunft meine personenbezogenen Daten wie

verwenden?

Die Schule (d.h. der Staat) darf dies nicht unterstützen, da

die informationelle Selbstbestimmung nicht gewährleistet

ist!

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Datenschutz

Soziale Netzwerke an Schulen?

• Keine Datensammlung mit Unterstützung des Staates.

• Kein Verkauf von Informationen über Schüler / Lehrer z.B. für Werbezwecke.

• Keine Profilbildung.

• Pädagogische Verantwortung bedeutet auch: Rasche Entfernung von beleidigenden, entwürdigenden und bösartigen Einträgen (z.B. bei Cyber-Mobbing).

• Schule als datenschutzrechtliches Vorbild.

=> Betrieb des sozialen Netzwerks durch die Schule oder die Schulverwaltung.

Alternativen:

• Moodle (z.B. Betrieb bei BelWUE)

• Diaspora (dezentral organisiertes soziales Netzwerk)

• Friendica (dezentral organisiertes soziales Netzwerk)

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Datenschutz

Datenschutzkompetenz als Bildungsauftrag

• Technische Grundlagen müssen

bekannt sein,

• darauf aufbauend, müssen

persönliche und gesellschaftliche

Auswirkungen diskutiert werden,

• damit sich Werte und Haltungen beim

Einzelnen entwickeln.

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Datenschutz

Technische Grundlagen nötig?

Warum brauche ich technische Grundlagen?

• Zum Autofahren muss man auch kein Physiker sein um z.B. zu wissen wie ein Motor funktioniert.

Informationstechnik

• Wie werden Daten im Internet gesammelt (z.B. Like-It-Button)?

• Warum muss mein Passwort viele Zeichen enthalten?

• Was ist der Unterschied zwischen einer Passworteingabe beim

Anmelden an einem System und bei einer Verschlüsselung?

• Wie kann man sicher Kommunizieren (symmetrische /

asymmetrische Verschlüsselung, Zertifikate, Vertrauensstellung)?

• Worauf hat eine App Zugriff und was macht sie mit den Daten?

• …

• Je schneller ich fahre, desto länger der Bremsweg. • Bei Nässe erhöht sich der Bremsweg. • In einer scharfen Kurve muss man langsamer fahren. • …

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Datenschutz

Grundrechte / Gesellschaft

• Welche Rechte habe ich?

• Welche Rechte hat der Andere?

• Wo sind die Grenzen meiner Rechte,

welches sind meine Pflichten?

• Demokratie

– Nehme ich das Grundrecht auf

Versammlungsfreiheit (Art. 9 GG)

nicht mehr wahr, weil ich Angst

habe dabei registriert zu werden

und dadurch evtl. Nachteile habe?

• Wer die Daten hat, hat die Macht (?).

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Datenschutz

Werte / Haltungen

• Privatheit vs. Öffentlichkeit

– Wem sage ich was?

– Welche Grenze ziehe ich?

• Umgang mit dem Mitmenschen

– Was und wo sage ich etwas über

andere?

– Mobbing, Stalking, …

• Bewerten Andere die Dinge wie ich?

– Ich finde das Bild lustig, Andere evtl.

abstoßend.

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