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Landeshauptstadt München Baureferat Gartenbau Version 01.09.2008 Zusätzliche Technische Vorschriften für die Herstellung und Anwendung verbesserter Vegetationstragschichten ZTV-Vegetationstragschichten (ZTV-Vegtra-Mü) Ausgabe 2008

ZTV Vegtra-Mü

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Page 1: ZTV Vegtra-Mü

LandeshauptstadtMünchenBaureferatGartenbau

Version 01.09.2008

Zusätzliche Technische Vorschriften für die Herstellungund Anwendung verbesserter Vegetationstragschichten

ZTV-Vegetationstragschichten

(ZTV-Vegtra-Mü)

Ausgabe 2008

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Vorwort

Beim Straßenbegleitgrün nimmt die Konkurrenz zwischen technischen Bauwerken und zupflanzender oder bestehender Gehölzvegetation inzwischen deutlich zu.Um auch an solchen Extremstandorten eine ausreichend vitale, robuste, pflegearme undstandsichere Vegetation zu gewährleisten, haben sich in den letzten Jahren einige For-schungsvorhaben mit der Optimierung von Gehölzstandorten in Städten und an Straßen be-fasst. Viele Ergebnisse zeigen, dass vor allem die ausreichende und richtige Bodenstrukturder verwendeten Vegetationstragschichten für ein gutes Wurzelwachstum und somit für einebefriedigende Vitalität und Standsicherheit der Stadt- und Straßengehölze verantwortlich ist.

Basierend auf positiven Erkenntnissen und Erfahrungen aus diesen Forschungen, vor allemaus der FLL-Forschungsgruppe um Prof. Krieter, wurden die hier vorliegenden „ZusätzlichenTechnischen Vorschriften für die Herstellung und den Einbau verbesserter Vegetationstrag-schichten (ZTV-Vegtra-Mü)“ erstellt. Bei dieser Erstellung hat das Referat „Naturschutz undLandespflege“ der Autobahndirektion Südbayern mitgewirkt.

Ziel dieser ZTV-Vegtra-Mü ist es nun, für die Wurzeln des innerstädtischen Grüns ausrei-chend Standraum zu schaffen, den Wurzelraum in die Tiefe und unter Verkehrsflächen zuerweitern, und dort optimale Bodenstrukturen zu schaffen, die nachhaltig gegen äußere Ein-flüsse stabil bleiben.Ziel ist es auch, aus ökologischen und ökonomischen Gründen zur Herstellung dieser struk-turreichen Böden weitgehend vorhandene, örtlich anfallende Böden zu verwenden und diesemit regionalen Zuschlagstoffen oder mit geeigneten Recyclingstoffen zu verbessern. DieHerstellung soll möglichst nahe an den Einbaustellen erfolgen.Ein weiteres Ziel ist es, die Planung, Ausschreibung, Herstellung und Qualitätsüberwachungdieser neuen Vegetationstechniken so zu standardisieren und zu erleichtern, dass eine rei-bungslose Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken „Tiefbau“ und „Gartenbau“ mög-lich ist.

Die ZTV-Vegtra-Mü, Ausgabe 2008 kann bei der Landeshauptstadt München, Baureferat HAGartenbau, Friedenstraße 40, 81660 München angefordert werden.

HA Gartenbau: Frau Weikart G 4, Tel. 089/233-60 443, Fax - 60 425, Zi. 6.204

Außerdem ist die ZTV-Vegtra-Mü in der ZTV-Stra-Mü enthalten (erhältlich beim BaureferatHA Tiefbau).

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1. Allgemeines ............................................................................................................... 4

2. Art und Umfang der Prüfungen ................................................................................ 16

3. Untersuchungsmethoden .........................................................................................19

4. Über- und Unterschreiten von Sollwerten ................................................................22

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Zusätzliche Technische Vorschriften für die Her-stellung und den Einbau verbesserter Vegetations-tragschichten (ZTV-Vegtra-Mü)

Ausgabe 2008

1. Allgemeines

Die ZTV-Vegtra-Mü enthält Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinnevon § 10 Nr. 3 VOB/A. Diese werden Vertragsbestandteil.Ebenfalls enthält sie Richtlinien und Hinweise. Diese sind kursiv gedruckt. Sie sindvom Auftraggeber beim Aufstellen der Leistungsbeschreibung, sowie bei der Kon-trolle der Substrate, der Überwachung und der Ausführung zu berücksichtigen.

1.1 Begriffsbestimmungen

Die Vegetationstragschicht ist die oberste, durchwurzelbare Schicht derjenigen Be-standteile des Bauwerkes, die begrünt oder bepflanzt werden sollen.

Als Unterlage dieser Schicht kommen sowohl der Baugrund oder das Erdbauwerkals auch technische Konstruktionen wie Brücken oder befestigte Flächen in Frage.Der Unterlage zuzurechnen sind Drainage-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen ge-gen Durchwurzelung, sowie Vorkehrungen gegen ein Abgleiten der Vegetations-tragschicht auf Böschungsflächen.

Als Vegetationstragschicht dient grundsätzlich der anstehende Boden. Bietet diesernur unzureichende Wachstumsbedingungen für die Bepflanzung, so müssen ange-passt an die jeweiligen Anforderungen verbesserte Vegetationstragschichten (Sub-strate) hergestellt werden.

In der ZTV-Vegtra-Mü werden zwei Arten von verbesserten Vegetationstragschich-ten unterschieden:

Substrat A, nicht überbaubarfür den direkten Wurzelraum in offenen Baumgruben oder -gräben im Regelfallüber 1,5 m Tiefe

Substrat B, überbaubardurchwurzelbares Unterbaumaterial für den erweiterten Wurzelraum unter techni-schen Überbauungen

Nicht überbaubare Vegetationstragschichten (Substrat A) sind klassische Baumgru-bensubstrate. Diese Substrate sind tief einbaubar, strukturstabil und gegen ver-kehrsbedingte Erschütterungen nachhaltig relativ unempfindlich, z. B. in Baumgrä-ben parallel zu Straßen. In stärker belasteten Zonen, z. B. Trittbelastung in Fußgän-

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gerzonen, sollten die Substrate in den Gruben vor Verdichtung durch bauliche Maß-nahmen (z.B. Baumroste) geschützt werden.

Überbaubare Vegetationstragschichten (Substrat B) sind ebenfalls verbesserte Ve-getationstragschichten, die zusätzlich als durchwurzelbarer Unterbau unter Ver-kehrsflächen gem. ZTV SoB-StB 04 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungenund Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau) dienen.Sie werden üblicherweise unter der Tragschicht, dem Oberbau, bis zur OberkantePlanum eingebaut und angemessen verdichtet. Über dem Planum wird dann derübliche Oberbau für Verkehrswege gemäß den „Richtlinien für die Standardisierungdes Oberbaus von Verkehrsflächen (RstO)“ sowie den ZTVT-StB erstellt.

Diese Substrate werden vor allem unter sickerfähigen Belägen in Verkehrsflächen(Parkbuchten, Geh- und Radwegen, befestigten Plätzen, wassergebundenen De-cken, Feuerwehrzufahrten o. ä.) eingesetzt, um angrenzend an die Pflanzgrube fürdie Bäume einen erweiterten Wurzelraum zu schaffen. Sie dienen nicht als

Pflanzsubstrat im unmittelbaren Wurzelbereich.

Bei der Herstellung von Substrat werden unterschieden:

- Gerüstbaustoffe (Oberboden, Unterboden, Kies, Sand, poröse Mineralstoffe usw.- Zusatzstoffe (Bodenhilfsstoffe, Wasserspeichermittel, Dünger usw.)

1.2 Anwendungsbereich

Die ZTV-Vegtra-Mü befasst sich mit der Planung, dem Bau und der Qualitätsüber-wachung von Gehölzstandorten unter extremen Wuchsbedingungen, wie z. B. inVerkehrsflächen, in unmittelbarer Fahrbahnnähe, in Trennstreifen, Baumgräben anStraßen oder auf bzw. unter technischen Konstruktionen.

Eine Verwendung von Substraten in Spartenräumen ist ausdrücklich nicht vorgese-hen.

Die Sollwerte in der ZTV-Vegtra-Mü sind so gestaltet, dass sie Substrate und Mate-rialien beschreiben, die für Gehölze mit breiter Standortamplitude gute Wuchsbe-dingungen bieten.Sollen Pflanzen verwendet werden, die besondere Anforderungen an den Standorthaben, so müssen diese zusätzlich oder abweichend von den Vorgaben dieser Vor-schrift in der Ausschreibung definiert werden (z. B. Kalkgehalt).

Beim pH-Wert ist für den Bereich der Münchner Schotterebene folgendes zu be-achten:Bedingt durch den Einsatz von ortsüblichen bzw. anstehenden Böden und Materia-lien liegt der pH-Wert der Substrate häufig im oberen Bereich der Vorgabe. Da dieZTV-Vegtra-Mü aus ökologischen und ökonomischen Gründen die vorrangige Ver-wendung regionaler Materialien vorsieht, ist dies bei der Auswahl der Baumarten zuberücksichtigen.

Grundsätzlich ist bei der Baumartenauswahl auf die Standortansprüche der Bäumezu achten. Bei vielen Baumarten ist jedoch eine größere Standortamplitude als inder Literatur angegeben vorhanden, vor allem bei der Toleranz gegenüber pH-Werten. Soll aus gestalterischen Gründen dennoch eine Baumart oder Sorte ver-

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wendet werden, die solche Toleranz nicht aufweist (z. B. Quercus palustris), somuss dies explizit in der Ausschreibung bzw. schon im Spartenumlauf angezeigtwerden, damit sich die Substrathersteller bei der Angebotsabgabe und Herstellungauf diese veränderte Ausgangssituation einstellen können.

Da sich die Substrate (A und B) aus verschiedenen Komponenten zusammenset-zen, die unterschiedlich hohe Nährstoffgehalte aufweisen können, kann abhängigvon der verwendeten Baumart eine zusätzliche Düngung im Laufe der Entwick-lungspflege oder später notwendig werden.

Bei der Herstellung von Baumgräben, die der Versickerung von Regenwasser ausdem Straßen- und Gehwegbereich dienen, sind besondere Vorgaben zu beachten!Diese sind derzeit in den Ergebnissen einer entsprechenden, referatsübergreifen-den Arbeitsgruppe („Entwässerung öffentlicher Verkehrsflächen, Versickerung vonOberflächenwasser – Ergebnisse der Arbeitsgruppe vom 13.02.2007“) zusammen-gefasst. Hier ist unter Berücksichtigung neuer Regelbaumabstände vordringlich zubeachten, dass für Alleebäume erster Ordnung eine Standfläche von 24 m², für Al-leebäume zweiter und dritter Ordnung von mindestens 12 m² so zu gestalten ist,dass auf ihr eine gezielte Sammlung und Versickerung von Überschusswasser nichtmöglich ist. In der Regel wird diese Bedingung erfüllt, wenn die Oberkante des Sub-strats im fertigen Ausbauzustand nicht unter dem Niveau der zu entwässerndenFläche liegt. Versickerungsflächen können demnach nur zusätzliche, tiefergelegteFlächen sein, die zwischen den geforderten Standflächen eingefügt werden.

Nicht in der ZTV-Vegtra-Mü vorgesehen sind Substrate für begeh- oder befahrbareRasenflächen.

Die DIN 18915 „Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke“ und die Zusätzli-chen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten gelten un-verändert.

1.3 Baugrundsätze

Die Verbesserung der Vegetationstragschicht muss ein optimales Wurzelwachstum,die Versorgung der Pflanzen mit Luft, Wasser und Nährstoffen ermöglichen undhierzu eine gute Bodendurchlüftung und ausreichendes Wasserhaltevermögen dau-erhaft und über die gesamte Einbautiefe gewährleisten.

Damit die Substrate, die an sie gestellten Anforderungen optimal erfüllen können, istes erforderlich, nicht nur die Ansprüche an die Substratzusammensetzung und diechemisch- physikalischen Eigenschaften zu erfüllen, sondern auch auf eine mög-lichst exakte Einhaltung der Vorgaben für den Einbau, vor allem beim Einbauwas-sergehalt und dem Verdichtungsgrad oder dem Ev2-Wert zu achten. Die vorgege-benen Werte sollten nicht überschritten werden, da eine Überverdichtung zu einerVerschlechterung der Lebensbedingungen der Pflanzen führt. Vor allem der Was-ser- und Lufthaushalt kann empfindlich gestört werden. Beim Einbau der Substrateist besondere Sorgfalt erforderlich.

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1.3.1 Unterlage

Die Unterlage muss wasserdurchlässig sein. Besteht die Unterlage aus frostemp-findlichem bindigen Boden oder aus nicht durchlässigem Baugrund oder Straßen-aufbau, so ist eine Flächendrainage vorzusehen. Die Unterlage ist der Bereich unterder Vegetationstragschicht und entspricht den Anforderungen der ZusätzlichenTechnischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau(ZTVE-StB). Beim Einbau des Substrates sind die vorhandenen Entwässerungsein-richtungen vor Schäden zu schützen und ihre Funktion aufrecht zu erhalten.

1.3.2 Regelquerschnitte, Bauweisen und Schichtdicken der Substrate

Substrate werden als “Einschicht-Substrate“ verwendet. Das bedeutet: Keine Auf-teilung der Substratschicht in eine obere, mit organischem Material stark angerei-cherte Schicht, und eine untere Schicht, ohne dieses organische Material. Dies be-trifft nicht Mulchauflagen auf Substraten.

Für Großbäume (Bäume 1. Ordnung) wird ein Flächenbedarf von mindestens 24 m²pro Baum und eine Baumgrubentiefe von mindestens 1,5 m im Regelfall als Sollvorgegeben. Verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung sind in den Regelquer-schnitten im Anhang dargestellt.

Wenn es aus Platzgründen nicht möglich ist, die erwähnten 24 m² als offene Boden-fläche zu erstellen, kann die Pflanzfläche in eine offene und eine überbaute Flächeunterteilt werden (siehe Regelquerschnitte 2 – 6 im Anhang).In diesem Fall wird nur eine engere Pflanzgrube direkt um den Ballen in offenerBauweise erstellt und bis in die Regeltiefe mit Substrat A verfüllt; die Mindestmengebeträgt 3 m³.Die restliche Pflanzgrube wird bis in die Regeltiefe als erweiterter Wurzelraum unterden geeigneten angrenzenden Verkehrsflächen erstellt und ist unter dem Oberbaumit überbaubarem Substrat B zu verfüllen.

Die Schichtdicke für den Einbau der Vegetationstragschicht richtet sich nach denentsprechenden Regelquerschnitten im Anhang. Hiervon sind jedoch technischeKonstruktionen, wie z. B. Brücken ausgeschlossen. Diese werden bei Bedarf in denjeweiligen Leistungsverzeichnissen separat aufgeführt.

1.4 Baustoffe, Baustoffgemische

Die Baustoffe dürfen keine pflanzenschädigenden Bestandteile enthalten.

Grundsätzlich ist die Verwendung von Recyclingbaustoffen zugelassen. Sollen ge-brauchte Baustoffe (Recyclingmaterial) sowie industrielle Nebenprodukte zur An-wendung kommen, ist die Art und der Umfang in der Eignungsprüfung anzugeben.Die Unbedenklichkeit ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften nachzu-weisen.

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1.4.1 Gerüstbaustoffe

Ober- und Unterböden

Die zur Verwendung vorgesehenen Ober- und Unterböden, müssen für die Herstel-lung einer "verbesserten Vegetationstragschicht" geeignet sein.

Vorzugsweise sollen Böden der Gruppen 3, 4, 5, 6 und 7 nach DIN 18 915 verwen-det werden.

Sonstige Gerüstbaustoffe

Die Gerüstbaustoffe (Sand, Kies, poröse Mineralstoffe etc.), müssen den Techni-schen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL-Gestein-StB04) entsprechen.

1.4.2 Zusatzstoffe

Die Zusatzstoffe (Bodenhilfsstoffe, Wasserspeichermittel) dürfen die bodenphysika-lischen Eigenschaften der Vegetationstragschicht nicht negativ beeinflussen.

1.5 Ausführung

1.5.1 Allgemeines

Die Herstellung der Vegetationstragschicht aus gefrorenen oder zu nassen Bau-stoffen ist nicht zulässig.

1.5.2 Herstellung und Einbau der Vegetationstragschicht

Die Vegetationstragschicht ist so herzustellen, dass die geforderten Güteeigen-schaften möglichst gleichmäßig verteilt sind und die gestellten Anforderungen erfülltwerden. Der Mischvorgang muss in einem geeigneten Freifall- oder Zwangsmischererfolgen.

Das Substrat ist in maximal erdfeuchter Konsistenz einzubauen. Der Einbauwasser-gehalt darf den Proctorwassergehalt WPr nicht überschreiten, dies ist vom Auftrag-nehmer mittels Eigenüberwachung nachzuweisen.

Entmischtes, gefrorenes oder verklumptes Substrat darf nicht eingebaut werden.

Ergänzende Regelungen für Substrat A:

Das Substrat darf nicht über die natürliche Lagerungsdichte hinaus (DPr = ca. 85 %),verdichtet werden.

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Ergänzende Regelungen für Substrat B:

Das Substrat ist in Lagen von 30 – 50 cm einzubauen. Es muss unter der überbau-ten Fläche so verdichtet werden, dass auf dem Planum ein Verformungsmodul vonEV2 > 45 MN/m², jedoch nur maximal 60 MN/m² erreicht wird.Das Substrat darf nicht über den vorgegebenen Verdichtungsgrad DPr = 95 - 100 %verdichtet werden, da sonst die bodenphysikalischen Eigenschaften (Wasser- undLufthaushalt, Wasserdurchlässigkeit) beeinträchtigt werden.Die Verdichtung soll vorzugsweise statisch, oder mittels kleiner Rüttelplatten erfol-gen. Das Verformungsmodul und/oder der Verdichtungsgrad sind vom AN durch Ei-genüberwachungen während des Einbaus laufend nachzuweisen.

Das Substrat muss als Unterbaumaterial nicht die hohen Anforderungen an Frost-schutzmaterial für Tragschichten erfüllen. Abweichend vom Sieblinienband B darfder Schlämmkorngehalt des Substrats deshalb bis zu 15 Masse-% betragen (ent-spricht Frostempfindlichkeitsklasse F2 nach ZTVE-StB). In diesem Fall ist jedochdarauf zu achten, dass zwingend die Werte für das Gesamtporenvolumen, den Luft-gehalt und die Wasserdurchlässigkeit den Vorgaben entsprechen. Dies ist in derEignungsprüfung nachzuweisen.

1.5.3 Definitionen

Für die in Tab. 1.5.4 aufgeführten Parameter gelten folgende Definitionen:

Gesamtporenvolumen (GPV) in Vol.-% = Gesamtprobenvolumen abzüglichFestsubstanzvolumen

Luftkapazität in Vol-% = Gesamtporenvolumen (GPV) abzüglich wasserge-füllte Poren bei pF 1,8

Wasserkapazität in Vol-% = wassergefüllte Poren bei pF 1,8

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1.5.4 Beschaffenheitsvereinbarung

1.5.4.1 Anforderungen Materialeigenschaften der verbesserten Vegetationstrag-schichten

Für die Zusammensetzung der verbesserten Vegetationstragschichten gelten folgende An-forderungen.

ParameterVegetationstragschichtnicht überbaubar

Substrat A

Vegetationstrag-schicht; überbaubar

Substrat B

Prüfvorschrift Textbezug

Einsatzbereich nicht überbaute tiefeBaumgruben oder –grä-ben; begehbar

an Standorten mit hoherTrittbelastung u.U.Schutzeinrichtungen nötig,z.B. in Fußgängerzonen;

erweiterter Wurzelraumals Unterbau unterüberbautem Bereich;

1.1

Körnungslinie Sieblinienband A Sieblinienband B; oderabweichend nach er-gänzenden Regeln inKap. 1.5.2

DIN 18123 Anhang3.2

Sandkorngehalt(0,06 – 2 mm)

> 35 Massen-% DIN 18123 3.2

Überkorn 32 – 45 mm <10% Massen-% <10% Massen-% DIN 18123 3.2

Organische Substanz 2 - 4 Massen-% < 2 Massen-%VDLUFA ,DIN 18128

3.3

pH - Wert 5.5 - 8.0 5.5 – 8.0 VDLUFA 3.5

Salzgehalt< 150 mg/100 g Festsub-stanz

< 150 mg/100 g Fest-substanz

VDLUFA alsKCl

3.11

Kalkgehalt nur für Son-derfälle

in jeweiliger Ausschrei-bung zu definieren

in jeweiliger Ausschrei-bung zu definieren

DIN 18129 1.23.4

Gesamtporenvolumen(GPV)

> 35 Vol.-%bei DPr = 80 %

> 20 Vol.-%bei DPr = 95 %

3.8

Luftkapazität an derGesamtprobe bei pF1,8

> 10 Vol.-%bei DPr = 80%

Luftkapazität < 50% desGPV

> 10 Vol.-%bei DPr = 95 %

Luftkapazität < 65%des GPV

3.8

Wasserkapazität > 50% des GPV > 35% des GPV 3.8

Wasserdurchlässigkeit0,001 cm/sbei DPr = 80%

0,001 cm/sbei DPr =95 %

DIN 18130 3.7

Frostbeständigkeitgem. TL-Gestein-StB

04TL-Gestein-

StB 043.10

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1.5.4.2 Anforderungen an Einbaubedingungen für Substrate

Für den Einbau der verbesserten Vegetationstragschichten gelten folgende Anforderungen:

ParameterVegetationstragschicht,nicht überbaubar

Substrat A

Vegetationstrag-schicht, überbaubar

Substrat B

Prüfvorschrift Textbezug

Einbauwassergehalt < Wpr < Wpr DIN 18 127 3.6

Verdichtungsgrad Dpr Dpr 85 % Dpr = 95 - 100 % DIN 18 125 T2 3.9

Verformungsmodul Ev2 Ev2 45 MN/m²; je-doch maximal 60MN/m²

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1.6 Prüfungen

1.6.1 Allgemeines

Die Prüfungen werden unterschieden nach- Eignungsprüfungen- Eigenüberwachungsprüfungen- Kontrollprüfungen

Die Prüfungen umfassen soweit erforderlich- die Probenahme- das versandfertige Verpacken und Beschriften der Proben- den Transport der Proben von der Entnahmestelle zur Prüfstelle- die Untersuchung einschließlich Prüfbericht

1.6.2 Eignungsprüfungen

Eignungsprüfungen sind Prüfungen zum Nachweis der Eignung der Gerüstbaustof-fe, der Zusatzstoffe sowie des Substratgemisches für den vorgesehenen Verwen-dungszweck entsprechend den Anforderungen des Bauvertrages.

.

Der Nachweis der Eignung ist durch Prüfzeugnisse einer vom Auftraggeber aner-kannten Prüfstelle zu erbringen. Das Prüfzeugnis muss Angaben darüber enthalten,für welchen Verwendungszweck die vorgesehenen Baustoffe und Baustoffgemischegeeignet sind.

Bei Substratgemischen für gleichartige Baumaßnahmen mit vergleichbaren örtlichenund klimatischen Verhältnissen darf auf vorhandene Eignungsprüfungen zurückge-griffen werden, sofern sich Art und Eigenschaften der zu verwendenden Baustoffeund Baustoffgemische nicht geändert haben und die Prüfzeugnisse nicht älter alsein Jahr sind.

Ändern sich Art und Eigenschaften der Baustoffe bzw. Zusatzstoffe oder die Ein-baubedingungen, so ist erneut die Eignung nachzuweisen.

Art und Umfang der Eignungsprüfungen sind in Abschnitt 2 angegeben.

Der Auftragnehmer hat die im Rahmen der Eignungsprüfung ermittelten Ergebnissedem Auftraggeber vor dem Einbau vorzulegen.

Werden Stoffe verwendet, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, oder derenHerkunft von ihm vorgeschrieben ist, so hat der Auftraggeber im Rahmen der Vor-untersuchungen für diese Stoffe die Eignungsprüfungen durchzuführen oder derenKosten zu übernehmen. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen sind dem Auftrag-nehmer zur Kalkulation zur Verfügung zu stellen. Eignungsprüfungen werden nichtgesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

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1.6.3 Eigenüberwachungsprüfungen

Eigenüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des Auftragnehmers oder dessenBeauftragten, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Gerüstbaustoffe, derZusatzstoffe, der gemischten Substrate und der fertigen Leistung den vertraglichenAnforderungen entsprechen.

Der Auftragnehmer hat die Eigenüberwachungsprüfungen während der Ausführun-gen mit der erforderlichen Sorgfalt und im erforderlichen Umfang durchzuführen. Dieeinschlägigen Normen und Richtlinien sind zu beachten.

Werden Abweichungen von den vertraglichen Anforderungen festgestellt, sind de-ren Ursachen unverzüglich zu beseitigen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachungs-prüfungen sind dem Auftraggeber sofort vorzulegen.

Art und Umfang der Eigenüberwachungsprüfungen sind in Abschnitt 2 geregelt.

Eigenüberwachungsprüfungen werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Ein-heitspreise einzukalkulieren.

1.6.4 Kontrollprüfungen

Standard-Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers, um festzustellen, obdie Güteeigenschaften der Gerüstbaustoffe, der Zusatzstoffe, der gemischten Sub-strate und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen, z.B.ob das Material mit dem in der Eignungsprüfung geprüften Material gleichwertig istund ob der Einbau ordnungsgemäß erfolgte. Werden bei der Kontrolle Über- bzw.Unterschreitungen der im Abschnitt 1.5.4 angegebenen Sollwerte festgestellt, so giltjede Über- oder Unterschreitung jeweils als ein Mangel. Die Ergebnisse der Kon-trollprüfungen werden, soweit vorhanden, der Abnahme zugrunde gelegt.

Die Probenahme sowie die Prüfungen, die auf der Baustelle erfolgen, führt der Auf-traggeber oder dessen Beauftragter in Anwesenheit des Auftragnehmers unmittel-bar nach Einbau des Substrates durch; sie finden auch in Abwesenheit des Auftrag-nehmers statt, wenn er den rechtzeitig bekannt gegebenen Termin nicht wahrnimmt.

Die Kosten für die Durchführung der Kontrollprüfung trägt der Auftraggeber.

Werden bei der Kontrolluntersuchung Mängel festgestellt, und will der Auftragneh-mer nachweisen, dass die Ergebnisse der Kontrollprüfungen nicht kennzeichnendfür die gesamte zugeordnete Fläche oder des zugeordneten Volumens ist, ist derAuftragnehmer berechtigt, die Durchführung zusätzlicher Kontrollprüfungen zu ver-langen. Die Entnahmestellen sowie der Geltungsbereich werden vom Auftraggeberund Auftragnehmer gemeinsam bestimmt. Die Kosten der zusätzlichen Kontrollprü-fungen, trägt der Auftragnehmer.

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1.6.5 Schiedsuntersuchungen

Eine Schiedsuntersuchung ist die Wiederholung einer Kontrollprüfung, an derensachgerechter Durchführung begründete Zweifel des Auftraggebers oder Auftrag-nehmers bestehen. Sie ist auf Antrag eines Vertragspartners durch ein fachlich an-erkanntes neutrales Prüfinstitut durchzuführen, das auf dieser Baustelle bis dahinnicht mit Untersuchungen beauftragt war. Das Ergebnis der Schiedsuntersuchungtritt an die Stelle der Kontrollprüfung.

Die Kosten der Schiedsuntersuchung einschließlich aller Nebenkosten trägt derjeni-ge, zu dessen Ungunsten das Ergebnis ausfällt.

1.7 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach der Vorlage eines Aufmaßes und den Ergebnissen derKontrollprüfung, spätestens jedoch vier Wochen nach Fertigstellung der Leistung.Werden die Arbeiten innerhalb eines Straßenbauprojektes ausgeführt, erfolgt in derRegel eine gemeinsame Abnahme.

1.8 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach §13 der VOB/B bzw. § 14 VOL/B.

1.9 Abrechnung

1.9.1 Allgemeines

Die Vegetationstragschicht ist nach den Vorgaben des Bauvertrages abzurechnen.Die Abrechnung erfolgt nach Einbauvolumen. Das Einbauvolumen errechnet sichaus Einbaulänge, -breite, und -dicke, Mehrbreiten, -längen.

Abhängig von der vorgeschriebenen Einbaudicke, sind Abschnitte zu bilden unddiesen eine entsprechende Fläche zuzuordnen, die zugleich als Probenah-meabschnitte gem. 1.6. herangezogen werden können.

1.9.2 Aufmaße

Die Breite der ausgeführten Vegetationstragschicht wird bei abgeböschten Rändernbis zur Mitte der vorgeschriebenen Böschungslinien berücksichtigt.

Die Messung der Einzelwerte der Einbaudicke erfolgt an regelmäßig über die Ein-baufläche verteilten Messstellen.

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1.9.3 Abrechnung nach Einbaudicke

Sind im Bauvertrag Einbaudicken (cm) vorgeschrieben, so ist für die Vegetations-tragschicht nachzuweisen, inwieweit die Einbaudicke mit der im Bauvertrag vorge-schriebenen Einbaudicke übereinstimmt.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel in der Praxis über die Menge des Baumgra-benaushubs, der entsprechend dem jeweilig vorgegebenen Profil ausgeführt wird.

Liegen diese Werte nicht vor, oder handelt es sich um Schüttungen, z. B. in Pflanz-trögen entlang von Lärmschutzanlagen, dann wird die Einbaudicke über das arith-metische Mittel von 3-5 Einzelwerten je 1000 m³ Einbauvolumen ermittelt. Bei einemgeringeren Einbauvolumen wird ebenso verfahren.

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2. Art und Umfang der Prüfungen

2.1 Allgemeines

Siehe Abschnitt 1.6.1

2.2 Eignungsprüfungen

Siehe Abschnitt 1.6.2

Der Eignungsnachweis und die Güteüberwachung entsprechend den Richtlinien fürdie Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau (RG-Min-StB), sind bei derEignungsprüfung im Sinne des Abschnittes 1.6.2 heranzuziehen.

Es sind anzugeben:

für die Gerüstbaustoffe bei Baustellenmischungen- Wassergehalt- Korngrößenverteilung- Salzgehalt- pH-Wert (CaCl2)- Kalkgehalt nur für Sonderfälle, gemäß Leistungsverzeichnis

für das Pflanzsubstrat:- Korngrößenverteilung- Salzgehalt- Anteil an organischer Substanz- pH-Wert (CaCl2)- Kalkgehalt nur für Sonderfälle, gemäß Leistungsverzeichnis- Proctordichte- Wasser- und Lufthaushalt gem. 1.5.4.1:

Gesamtporenvolumen Luftkapazität Wasserkapazität Wasserdurchlässigkeit

- Frostbeständigkeit nur in Sonderfällen wenn der Gehalt an leichten oder instabilen porösen Stoffen > 30 Volumen-% beträgt

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2.3 Eigenüberwachungsprüfungen

siehe Abschnitt 1.6.3

Art und Umfang der Eigenüberwachungsprüfungen für das Substrat sind nachfol-gend angegeben; pro angefangene 1.000 m³ Substrat, findet eine Eigenüberwa-chungsprüfung statt:

Prüfungen beim Mischen:- Korngrößenverteilung- Wassergehalt- Anteil an organischer Substanz- pH-Wert (CaCl2)- Salzgehalt

Prüfungen während des Einbaus:Verdichtungsgrad / Verformungsmodul (insbesondere beim Substrat B).Da bei den überbauten Baumgruben eine Kontrolluntersuchung nach Fertigstellungauf der gesamten Fläche schwierig ist, muss ein großes Augenmerk auf eine sorg-fältige Eigenüberwachung mit präziser Dokumentation gelegt werden. Die Eigen-überwachung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Kontrollprüfung der Ein-baubedingungen akzeptiert werden.

2.4 Kontrollprüfungen

siehe Abschnitt 1.6.4

Art und Umfang der Kontrollprüfungen für das Substrat sind nachfolgend angege-ben; pro angefangene 1.000 m³ Substrat, findet eine Kontrollprüfung statt:

- Verdichtungsgrad / Tragfähigkeit (bei größeren Baumaßnahmen)- Korngrößenverteilung- pH-Wert (CaCl2)- Salzgehalt- organische Substanz

Im Zweifelsfall werden die übrigen Parameter der Eignungsprüfung untersucht:

Wasser- und Lufthaushalt:Das Gesamtporenvolumen (GPV), die Luftkapazität, die Wasserkapazität und dieWasserdurchlässigkeit sollen in der Kontrollprüfung geprüft werden, wenn die Sieb-linien der Kontrollprüfung deutlich von den Ergebnissen der Eignungsprüfung ab-weichen und eine Entscheidungshilfe erforderlich wird, ob das Material den Anforde-rungen entspricht.Hier erfolgt vorab eine Zusammenfassung ähnlicher Sieblinien (je 1.000 m³) inGruppen; jede Gruppe (Anzahl der Sieblinien x 1.000 m³ ) erhält je eine Prüfung;diese Prüfung wird zur Beurteilung der Gruppe herangezogen; bei wasserspei-chernden Zuschlagsstoffen, die vom AG gefordert werden, erfolgt mindestens eineProbe je Bauabschnitt.

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Schichtdicke:Die Schichtdicke wird auf Anforderung des AG extra beauftragt oder von städtischenMitarbeitern im Rahmen der Bauüberwachung selbst ermittelt oder kontrolliert.

Verdichtungsgrad:Die Bestimmung des Verdichtungsgrads bei Substrat A erfolgt im oberen Drittel derSubstratschicht gemäß Regelquerschnitt, mindestens jedoch 20 cm unter derOberkante Substrat.

Sollte aufgrund räumlicher Enge bzw. bereits aufgebrachtem Oberbau bei SubstratB keine Tragfähigkeitsuntersuchung nach DIN 18134 durchgeführt werden können,so wird der Verdichtungsgrad nach DIN 18125-2 oder nach DIN 4094 (Rammsonde)bestimmt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Gemeinsame Auswahl der Probe-punkte durch AG und AN, Anwesenheit des AG bei der Prüfung, Prüfung durch un-abhängiges Institut) kann auch das Ergebnis der Eigenüberwachung anerkanntwerden.

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3. Untersuchungsmethoden

3.1 Wassergehalt

Die Bestimmung des Wassergehaltes erfolgt nach DIN 18 121 durch Ofentrocknungbei 105° C. Werden andere Verfahren (Mikrowelle, Ab brennmethode usw.) ange-wendet, so ist das gewählte Verfahren an der Methode der Ofentrocknung zu über-prüfen.

3.2 Korngrößenverteilung

Die Bestimmung der Korngrößenverteilung erfolgt durch Siebanalyse, Schlämm-analyse oder kombinierte Sieb-Schlämmanalyse nach DIN 18 123. Die Untersu-chungsergebnisse sind graphisch als Körnungslinie darzustellen und in das ent-sprechende Sieblinienband einzuzeichnen. Der Sandanteil 0,063 – 2 mm ist an-zugeben.

3.3 Anteil an organischer Substanz

Die Bestimmung des Anteils an organischer Substanz erfolgt im Regelfall durchErmittlung des Glühverlustes bei 550° C nach DIN 18 128 bzw. VDLUFA A 15.2.

3.4 Kalkgehalt

Diese Untersuchung ist nur in Sonderfällen nötig und wird im Leistungsverzeichnisgesondert gefordert. Die Bestimmung des Kalkgehaltes erfolgt nach dem VerfahrenSCHEIBLER gemäß DIN 18 129. Dabei ist sowohl der gesamte Karbonatanteil (VCa)als auch der Anteil an Calcit (V´Ca) zu ermitteln.

3.5 Bestimmung des pH-Wertes

Die Ermittlung des pH-Wertes erfolgt an einer repräsentativen Teilprobe (ohne Ab-siebung) nach VDLUFA A 5.1.1 in einer Calciumchlorid-Aufschlämmung.

3.6 Bestimmung der Proctordichte

Zur Ermittlung der Einbaubedingungen sowie als Bezugswert zur Ermittlung desVerdichtungsgrades wird der Proctorversuch nach DIN 18 127 durchgeführt. DieVerdichtung der einzelnen Lagen erfolgt jeweils über die Stahlplatte. Die Grenzwas-sergehalte und die Sollwerte für die Einbaudichte sind anzugeben.

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3.7 Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit

Zur Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit an losen Gemischen werden Probekör-per nach DIN 18 035, Teil 5 hergestellt. An den auf den jeweils nach Abschnitt 1.5.4geforderten Verdichtungsgrad DPr = 80 % (für Substrat A) bzw. DPr = 95 % (für Sub-strat B) eingestellten Probekörpern wird die Wasserdurchlässigkeit bestimmt.

3.8 Bestimmung des Wasser- und Lufthaushaltes

Die Bestimmung von Wasser- und Lufthaushalt erfolgt an Probekörpern, wie sieunter 3.7 beschrieben hergestellt wurden (DPr = 80 % (für Substrat A) bzw. DPr = 95% (für Substrat B). Für die Untersuchung ist eine Vorrichtung erforderlich, die dasAufbringen der Wasserspannung von pF 1,8 ermöglicht. Nach Wassersättigung derProbe wird die Wasserspannung aufgebracht und in der Regel im Drucktopf dieProbe auf keramischer Platte bis zur Gewichtskonstanz entwässert. Mit Hilfe desWasserverlustes lassen sich die Luftkapazität und die Wasserkapazität errechnen(vgl. SCHEFFER/SCHACHTSCHABEL: Lehrbuch der Bodenkunde, 12. Auflage,Stuttgart 1989).Das Gesamtporenvolumen kann über die Korndichte oder über die Bestimmung derWassermenge in der Probe bei maximaler Wassersättigung vor Aufbringen derWasserspannung pF 1,8 berechnet werden.

3.9 Bestimmung des Verdichtungsgrades

Zur Bestimmung des Verdichtungsgrades wird das Raumgewicht des eingebautenSubstrates nach DIN 18125-2 ermittelt und das Trockengewicht festgestellt. AlsQuotient aus Trockenraumgewicht und zugehöriger Proctordichte wird der Verdich-tungsgrad DPr errechnet.

Die Ermittlung des Raumgewichts erfolgt im oberen Drittel der Substratschicht ge-mäß Regelquerschnitt, jedoch mindestens 20 cm unter OK Substrat.

3.10 Bestimmung der Frostbeständigkeit (nur in Ausnahmefällen)

Es gelten die Anforderungen der TL-Gestein-StB 04 und der ZTVT-StB. Die Wider-standsfähigkeit des Substrates gegen Frost wird mit folgendem Verfahren geprüft:

- Prüfung der Wasseraufnahme nach DIN 52 103- Prüfung des Widerstandes gegen Frost- Tauwechsel nach DIN 4220, Teil 3

(DIN 52 104, Teil 1)

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3.11 Bestimmung des Salzgehaltes

Die Bestimmung des Salzgehaltes erfolgt an einer repräsentativen Teilprobe ohneAbsiebung durch Leitfähigkeitsmessung gemäß VDLUFA A 10.1.1 (siehe VerbandDeutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten; VDLUFA;Methodenhandbuch, Band I; Untersuchung von Böden)

3.12 Bestimmung des Verformungsmoduls

Die Prüfung erfolgt mittels des statischen Plattendruckversuchs nach DIN 18 134.Wenn dies nicht möglich ist, siehe Punkt 2.4.

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4. Über- und Unterschreiten von Sollwerten

4.1 Die Arten der Mängelbeseitigung, richten sich nach den gel-tenden Vorschriften.

4.2 Die Substrate sind in der unter Nr. 1.5.4.1 geforderten Be-schaffenheit zu liefern und einzubauen.

Für nachfolgende Materialeigenschaften werden Toleranzbereiche definiert.Soweit das gelieferte und einzubauende Substrat von der geforderten Beschaffen-heit abweicht, jedoch die Abweichung innerhalb des unten genannten Toleranzbe-reiches liegt, behält sich der Auftraggeber einen Einbehalt (bzw. findet folgendeKürzung statt).

4.2.1 Der Einbehalt (Die Kürzung) wird nach folgender Formel berechnet:

A = F x EP x V

A = Abzug vom Gesamtpreis (in Euro)

EP = Einheitspreis (Preis für das gelieferte Substrat oder (bei Baustellenmischun-gen) das bauseits hergestellte und eingebaute Substrat in Euro/m³). Wenndieser Einheitspreis aus der LV-Position nicht eindeutig erklärbar ist, muss eraus der Urkalkulation offengelegt werden.

V = Volumen der betroffenen Menge (in m³)

F = Abzugsfaktor, der den nachfolgenden Beschreibungen für das jeweilige Qua-litätsmerkmal zu entnehmen ist (in % vom EP).

Werden bei einer Maßnahme mehrere Mängel festgestellt, für die nach Abschnitt 4Minderungen vorzunehmen sind, so soll der höchste Minderungsbetrag herangezo-gen werden.

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4.2.2 Unterschreitung des Sollwertes für den Sandanteil (Sieblinienband A)

Ein ausreichend hoher Sandkornanteil ist nach dem derzeitigen Wissensstand ent-scheidend für die langfristige Verdichtungsstabilität der Vegetationssubstrate. Die-ser Wert soll deshalb erhöhte Aufmerksamkeit genießen.

Bei Unterschreitungen des Sollwerts innerhalb des Toleranzbereiches richtet sichder Einbehalt (die Kürzung) nach folgender Tabelle:

Sandanteil (in Massen-%) Abzugsfaktor F (in % vom EP)

> 35,0 kein Abzug, da Sollwert erreicht34,9 – 33,0 10 %32,9 – 31,0 20 %30,9 - 29,0 30 % < 29,0 Ausbau, da Toleranzwert unterschritten

4.2.3 Unterschreitung der Sollwerte für Porenvolumen, Wasser- und Luft-haushalt

Der Wasser- und Lufthaushalt, also Gesamtporenvolumen, Wasserkapazität, Luft-kapazität und Wasserdurchlässigkeit werden bei der Kontrollprüfung nur in Zwei-felsfällen (von Eignungsprüfung oder Sieblinienband abweichende Korngrößenver-teilung) geprüft und haben die Vorgaben aus Tabelle 1.5.4 zu erfüllen.

Liegen die Unterschreitungen der Sollwerte nach Abschnitt 1.5.4.1 innerhalb dernachfolgend beschriebenen Toleranzbereiche, richtet sich der Einbehalt (die Kür-zung) nach folgenden Tabellen:

4.2.3.1 Gesamtporenvolumen (GPV)

Vegetationssubstrat nach Sieblinienband A:

GPV A (in Volumen-%) Abzugsfaktor F (in % vom EP)

> 35,0 kein Abzug, da Sollwert erreicht34,9 – 33,0 10 %32,9 – 31,0 20 % < 31,0 Ausbau, da Toleranzwert unterschritten

Vegetationssubstrat nach Sieblinienband B:

GPV B (in Volumen-%) Abzugsfaktor F (in % vom EP)

> 20,0 kein Abzug, da Sollwert erreicht19,9 – 18,0 10 %17,9 – 16,0 20 % < 16,0 Ausbau, da Toleranzwert unterschritten

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4.2.3.2 Luftkapazität nach Sieblinienband A

Luftkapazität (in Volumen-%) Abzugsfaktor F (in % vom EP)

> 10,0 kein Abzug, da Sollwert erreicht9,9 – 9,0 10 %8,9 – 8,0 20 % < 8,0 Ausbau, da Toleranzwert unterschritten

4.2.3.3 Wasserkapazität nach Sieblinienband A

Wasserkapazität(in % vom GPV)

Abzugsfaktor F (in % vom EP)

> 50,0 kein Abzug, da Sollwert erreicht49,9 – 48,0 5 %47,9 – 46,0 10 %45,9 – 44,0 20 % < 44,0 Ausbau, da Toleranzwert unterschritten