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Page 1: Einnahmen-Ausgabenrechnung Für Personalverrechner 2013

Einnahmen-Ausgabenrechnung

Für Personalverrechner 2013

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EA-rechnung/Überschußrechnung

• Gegenüberstellung der Geldeinnahmen und Geldausgaben

• Zufluss – Abflussprinzip ---• Ausnahme: Anlagevermögen – AFA zwingend

wie bei Bilanzierern• EA-r. ieS: § 4 Abs 3 EStG• EA-r. iwS: alle Aufzeichnungen nicht

bilanzierender Unternehmen

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EA-Rechner für die betrieblichen Einkünfte nach EStG

• Land – und Forstwirtschaft• Selbständige Arbeit• Gewerbebetrieb

• § 4 Abs 3 EStG : Betriebseinnahmen• - Betriebsausgaben• Gewinn/ Verlust

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Überschußeinkünfte bzw. außerbetriebliche Einkünfte

• Nichtselbständige Arbeit• Vermietung und Verpachtung• Kapitalvermögen• Sonstige Einkünfte

• Einkünfte: Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten

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Praktische Bedeutung in Österreich

• Ca 100 000 bilanzierende Unternehmen

• Ca 400 000 EA – Rechner

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§ 4 Abs 3 EStG

• Nicht freiwillig buchführende Land-und Forstwirte mit Einheitswert zwischen € 65.500 und € 150.000 oder unter 65.500, wenn keine Vollpauschalierung beansprucht wird

• Nicht freiwillig buchführende Angehörige freier Berufe und sonstige Selbständige, die nicht nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig sind

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Schwellenwerte Buchführungspflicht

Umsatz-Schwellenwert Qualifizierter Umsatz-Schwellenwert

700.000 Euro 1.000.000 EuroRechnungslegungspflicht tritt ein

bei zweimaliger, aufeineinanderfolgender Überschreitung

bei einmaliger Überschreitung

ab wann? nach einem Pufferjahr ohne Pufferjahr bereits ab Folgejahr

BeispieleUmsätze 2012 und 2013: jeweils 750.000 EuroRechnungslegungspflichtab 2015

Umsatz 2013: 1.050.000 EuroRechnungslegungspflichtab 2014

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Pauschalierung § 17 EStG

• Vollpauschalierung: Landwirte mit Einheitswert bis zu € 65.500

• Teilpauschalierung (als Sonderform der EA-Rechnung) bei

• -Einkünften aus Land-und Forstwirtschaft• -selbständiger Arbeit• -Gewerbebetrieb

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Unterschiede EA-Rechner zu Bilanzierern

EA-Rechner

• Materialverbrauch und Wareneinsatz sind gewinnwirksam (Vorrat)

• Keine Bildung von Rückstellungen

• Zufluß – Abflußprinzip; daher keine Rechnungsabgrenzungsposten

• Erhaltene Anzahlungen sind Betriebseinnahme

Bilanzierer• Erst der anschließende

Verkauf ist gewinnwirksam

• Verpflichtung zu Bildung von Rückstellungen

• Zeitliche Abgrenzung von • Aufwänden und Erträgen• Keine Betriebseinnahme

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Unterschiede

EA-Rechner• Geleistete Anzahlungen sind

Betriebsausgabe• Wertminderungen von

Wirtschaftsgütern sind nicht zu berücksichtigen

Bilanzierer

• Noch keine Betriebsausgabe

• Wertminderungen von Wirtschaftsgütern werden in Form von Teilwertabschreibungen berücksichtigt (außerplanmäßige Abschreibung)

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Rechtsgrundlagen für EA-Rechner

• BAO: § 125 Buchführungsgrenzen für Land- und Forstwirte

• § 126 Führung von Aufzeichnungen • § 127 Wareneingangsbuch• § 131 Ordnungsmäßigkeit• § 132 Aufbewahrungspflicht• § 163 Folgen der Ordnungsmäßigkeit

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Einkommensteuergesetz

• § 4 Abs 3 --Gewinnermittlung/ Voraussetzungen

• § 7 Anlagenverzeichnis• § 14 Aufzeichnung für

Abfertigungsrückstellungen• § 17Pauschalierungen• § 44 Gruppenweise Gliederung der

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

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Umsatzsteuergesetz

• § 14 Vorsteuerpauschalierungen• § 17 Ist – Versteuerung (Bei VSt erst seit

1.1.2013)• § 18 Aufzeichungspflichten iR der

Umsatzsteuer• Exkurs: §189 UGB: Rechnungslegungspflicht• - Unternehmer kraft Rechtsform• - Schwellenwert

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Aufzeichungspflichten

• Aufzeichnung umfasst nicht nur die Sammlung aller Belege, sondern Aufzeichnung aller Geschäftsfälle nach einem Ordnungsprinzip

• § 126 BAO: allgemeine Aufz.p.: knüpft an die Abgabenpflicht

• §§ 127 BAO, 7 EStG, 18 UStG: besondere Aufzeichnungspflichten

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§ 127 ff BAO

• Wareneingangsbuch: Aufzeichnung der Wareneinkäufe;

• Zwingend für Gewerbetreibende (außer es handelt sich um reine Dinenstleister)

• Aufzeichnungspflicht betrifft: • -Einkäufe von Waren, Rohstoffen,

Halberzeugnissen, Hilfsstoffen, Zutaten

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Eintragungen wie:

• In zeitlich richtiger Reihenfolge• Tag des Wareneingangs oder der

Rechnungsausstellung• Name und Anschrift des Lieferanten• Branchenübliche Bezeichnung• Preis• Hinweis auf die dazugehörigen Belege

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USt, VorST. Zu -WEB

• Die Vorsteuer zum Wareneinkauf kann entweder im WEB oder im Kassabuch aufgezeichnet werden

• Bei ig Erwerben ist die Bemessungsgrundlage für die Erwerbssteuer zwingend aufzuzeichnen

• Bei Einfuhr aus Drittstaaten ist die Bemessungsgrundlage für die EinfuhrUSt aufzuzeichnen

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Kassabuch §§ 126 BAO, 18 UStG,

• Laufende Verrechnung des Bargeldbestandes –Aufzeichnung aller Eingänge und Ausgänge

• Haben ALLE EA-Rechner zu führen• Umfasst auch alle Privatentnahmen und

Privateinlagen• Möglich mit Bestandsverrechnung und ohne

Bestandsverrechnung

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Kassabuch mit Bestandsverrechnung

• Der Kassabestand wird zu Beginn der Buchführung aufgezeichnet

• Jeder Barausgang und –eingang verändert den tatsächlichen Bestand

• Der rechnerische Kassenbestand – Sollbestand- muß am Ende des Tages mit dem tatsächlichen – Istbestand - übereinstimmen

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Kassabuch ohne Bestandsverrechnung

• Grundsätzlich müssen nur die erfolgswirksamen Betriebseinnahmen und –ausgaben erfasst werden

• Privateinlagen und Privatentnahmen sowie Bankabhebungen und Bankeinzahlungen müssen nicht eingetragen werden (außer bei Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung)

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§ 18 UStG und Kassabuch:

• Erfassung aller Barumsätze• Erfassung der Vorsteuerbeträge – sofern sie

nicht im Wareneingangsbuch erfasst werden• Aufzeichnung wahlweise nach der Brutto-

oder Nettomethode

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Anlagenverzeichnis § 7 Abs 3 EStG

• Zwingend für EA-Rechner, soweit sie Anlagevermögen haben

• Anschaffung mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aufzuzeichnen

• Bestimmung über GWG anwendbar• Verpflichtende AFA über die

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

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§ 7 Abs 3 EStG

• Aufwendungen für den Erwerb des Anlagegutes sind den Anschaffungskosten hinzuzurechnen

• Umfasst auch selbsthergestelltes Anlagevermögen

• AFA zu berücksichtigen wie bei § 5- Ermittlern

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§ 18 UStG

• Zufluss – Abflussprinzip: IST-Besteuerung- • auch beim Anlageverzeichnis erfolgt die

Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten• EStG: IST-Besteuerung• Bez. der Ust hat der EA-Rechner die

Möglichkeit, zur Soll-Besteuerung zu optieren

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Umsatzsteueraufzeichnungen

• Entgelte• Eigenverbrauch• Vorsteuerbeträge• Einfuhrumsatzsteuer• Erwerbsteuer• Grundlagen bei Reverse Charge• Grundlagen für die ZM

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Barbewegungsverordnung

• Vereinfachte Ermittlung der Tageslosung• Voraussetzungen:• --die Umsätze für den Betrieb haben in den

vergangenen 2 Wi.jahren den Betrag von € 150.000 nicht überschritten

• --für die Dauer der Inanspruchnahme der Barbew.VO werden über die Bareingänge keine Einzelaufzeichnungen geführt zur Ermittlung der Tageslosung

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Form der Aufzeichnungen

• Dem Unternehmer überlassen• Mögliche Varianten: • --Strichlisten• --Tischabrechnung• --Stock- oder Standverrechnung• --Automatenumsätze

• Vereinfachte Ermittlung der Tageslosung durch Kassasturz


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