Upload
datenwerk-innovationsagentur
View
409
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Unterlagen zum Workshop "Social Media & Recht" von datenwerkerin Ingrid Gogl am 18. Oktober 2014 im Rahmen von Digitalista Themen: Blogging und Recht Urheberrercht Verwendung von (fremden) Fotos im Blog Blogger Relations (Kooperation mit Unternehmen) Werbung im Internet Online-Informationspflichten für Unternehmen Gewinnspiele und Wettbewerbe
Citation preview
Digitalista Workshop: Social Media & Recht
Worauf ich als BloggerIn und UnternehmerIn achten sollte …
Ingrid Gogl - @eskarina Wien, 18. Oktober 2014
Überblick
2
3
5
7
1
2
4
6
Das Web ist kein rechtsfreier Raum
Blogging und Recht
Urherberrecht
Kooperationen mit Unternehmen
Social Media Marketing und Recht
Informationspflichten & Werbung
Gewinnspiele & Direktmarketing
Das Wichtigste zuerst
‣ Es gibt nicht immer DIE EINE richtige Antwort für jeden Anwendsungfall. Die Antwort, die auf jeden Fall immer stimmt, ist: „es kommt darauf an“.
3
Internetrecht - gibt es sowas? ‣ Kein eigenes „Internetrecht“. Aber Gesetze,
wirken auch (oder speziell) im Web
• z.B. E-Commerce Gesetz als eigenes Gesetz
• „Domainrecht“- kein eigenes Gesetz - viele gesetzl.- Grundlagen je nach Anwendungsfall (UWG, ABGB, MSchG, UrhG)
4
virtueller Raum?
‣ Eigentlich gibt es keine „digitale Welt“ (im Sinne von „Parallelwelt“) mehr - rechtlich zum Teil schon.
‣ Aktuelles Beispiel: § 283 StGb Verfeinerung - Verhetzung im Internet.
5
Aussage ist Aussage
‣ Das Web ist kein rechtsfreier Raum. Aussagen und Handlungen die „außerhalb“ des Webs strafbar sind, sind es auch online.
‣ Im Web zum Teil evtl. sogar Verschärfung.
‣ Eine Webseite ist nach 1 MedG ein Medium - zum Teil auch periodisches Medium oder gar Massenmedium.
6
Mein Blog und ich ein Drama in 3 Akten
Akt 1 - Urheberrecht‣ Was wird geschützt? (Klar: Fotos, Texte, bildende Kunst. Aber z.B. auch ein
Kochrezept?)
‣ Wer wird geschützt?
‣ Verwertungsrechte?
• Vervielfältigung (online - NutzerInnenseitig: Live-Streaming, On-Demand-Stream)
• Verbreitung
• öffentl. Wiedergabe
• Senderecht (AnbieterInnenseitig: Live-Streaming)
• Onlinerecht = Recht auf öffentliche Zurverfügungstellung - örtl./zeitl. Unabhängig = Unterscheidung zu Wiedergabe-/Senderecht (Website, On-Demand Stream)
8
Akt 1 - Beispiel 1‣ Darf ich Artikel aus (Online-)Medien auf meine Website stellen? - und
umgekehrt?
• § 44 (1) UrhG Artikel über wirtschaftliche, politische oder religiöse Tagesfragen dürfen in anderen Zeitungen/Zeitschriften (!) veröffentlicht werden, außer es wird ausdrücklich verboten.
• § 44 (3) UrhG - Einfache Mitteilungen darstellende Presseberichte (vermischte Nachrichten, Tagesneuigkeiten) genießen keinen urheberrechtlichen Schutz - ABER Veröffentlichung erst 12 Stunden später.
• Printmedien dürfen ebenso nicht ungefragt digitale Inhalte/Artikel veröffentlichen.
• Zitierte Inhalte dürfen aber jedenfalls nicht verändert werden (ohne Zustimmung)
9
Akt 1 - Beispiel 2‣ Darf ich auf andere Inhalte verlinken?
• Ja - Links sind grundsätzlich unbedenklich. AUßER: Irreführung (Inhalt ist mein eigener, gehört zu meiner Website - Fremde Seiten nicht im Frame der eigenen Seite wiedergeben - Sicher ist sicher: FremdanbieterInnen im Linktext angeben. (z.B.: „wie man auf der Website von XY lesen kann“)
‣ Darf ich YouTube Videos einbetten?
• Ist das Video rechtswidrig (Inhalte, selbst Urheberrechtsverletzung, etc.)? - eher Nein, aber zum Teil Streitfrage
• Nutzungsbedingungen von YouTube? - Einbetten könnte im Grunde wie Link behandelt werden. Dateien werden nicht kopiert verlinkt. Wichtig: Man darf sich den Inhalt trotzdem nicht zu eigen machen und z.B. Sagen „Mein Video“ wenn das nicht stimmt.
10
Akt 1 - Beispiel 3‣ Darf ich andere Inhalte (Fotos/Texte) einfach so verwenden?
• Nur wenn der Urheber/die Urheberin dies ausdrücklich erlaubt (z.B. durch eine bestimmte Lizenz) oder der Inhalt gemeinfrei (z.B.: durch Zeitablauf) ist.
• Auch deine Fotos dürfen nicht einfach so von anderen verwendet werden!
• Wenn jemand urheberrechtlich geschützte Inhalte auf deinem Blog/deiner Website/Facebook-Seite postet, haftest du erst dann, wenn du von dem Verstoß erfährst!
11
Akt 1 - Alternativen, Lösungsansätze
‣ Am besten nur eigene Inhalte verwenden. (d.h.: macht viele Fotos!)
‣ wenn fremder Inhalt: immer (!) Quelle angeben und auf Lizenz achten
‣ CC-Suchmaschine: http://search.creativecommons.org/ (Suche auf deutsch: ?lang=de anhängen
12
Akt 1 - Logoverwendung Facebook, Twitter, Wordpress, etc.? Wann darf ich das?
13
http://wordpressfoundation.org/trademark-policy/
https://about.twitter.com/press/brand-assets
https://www.facebookbrand.com/
Akt 2 - Recht am eigenen Bild 1
‣ Darf ich einfach Fotos von irgendwelchen Menschen in meinem Blog verwenden? Oder muss ich diese fragen?
• Recht am eigenen Bild ist wie Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht.
• Wichtig: Für welche Zwecke (Werbezwecke)? Minderjährige? Wie viele Menschen? Bildunterschriften? Begleittexte? Gesamtzusammenhang? Werden durch Veröffentlichung berechtigte Interessen der Person verletzt? In welchem Zusammenhang wurde das Foto gemacht (öffentliche Veranstaltung/intime Runde)? Person eindeutig erkennbar?
• Zustimmung zum Foto (-machen) kann auch stillschweigend sein! Aber: Veröffentlichung?
14
Akt 2 - Recht am eigenen Bild 2
‣ Darf ich einfach Fotos von irgendwelchen Menschen in meinem Blog verwenden? Oder muss ich diese fragen?
• Auch Veröffentlichung von Bild von Autokennzeichen kann Persönlichkeitsrecht verletzen
• Bsp.: Street-Style Fotos - schriftliche Einverständnis einholen (Für Verwendung am Blog, Facebook. etc.) und aufbewahren!
• In diesem Zusammenhang auch erwähnenswert (Mischung Datenschutz/Recht am eigenen Bild/UrhG): Screenshots von UserInnenkommentaren auf Facebook - Profilbild anzeigen oder unkenntlich machen? - sicher ist jedenfalls zweiteres!
15
Akt 3 - Kooperation mit Unternehmen - 1
‣ Darf ich einfach so Produkte testen und darüber schreiben?
• Ja, so lange ich keine falschen Aussagen tätige und sachlich meine Meinung (freie Meinungsäußerung nach ABGB) ausübe bzw. nachweisbare Tatsachenbehauptungen anstelle.
‣ Ein Unternehmen hat mich gebeten über ihr Produkt zu schreiben. Was muss ich beachten?
• Werde ich dafür bezahlt? Bekomme ich ein Testprodukt?
• Verlangt das Unternehmen, dass ich es (nicht) kennzeichne?
16
Akt 3 - Kooperation mit Unternehmen - 2
‣ Ich werde bezahlt/erhalte ein Geschenk um von einem Event auf meinem Blog zu berichten. Was muss ich beachten?
• Jedenfalls: Trennungsgebot! (Blog ist ein Medium)
• Am besten nicht nur im Text, sondern auch grafisch hervorheben. (kommerzieller Beitrag, Sponsored, etc.)
‣ Muss ich das Unternehmen auf das Trennungsgebot hinweisen? Wer haftet?
• Unternehmen nach UWG, BloggerIn nur dann auch evtl. haftbar wenn besondere „Aufklärungspflichten“ bestehen (z.B.: Agentur).
• Aber auch BloggerIn muss für Trennung sorgen (MedG)
17
Mein Unternehmen und ich die drei Dimensionen des Wahnsinns
Wann bin ich überhaupt ein Unternehmen?
‣ § 1 UGB
• Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt
‣ gewerbliche Tätigkeit?
• Ist nicht an Gewerbeschein gebunden
19
Dimension 1 - Informationspflichten‣ Impressumspflicht
• Wann? (E-Commerce Gesetz, Mediengesetz, UGB)
• Wo? (Social Media, Website, - 1 Klick Regel!)
• Warum?
‣ Erweiterte Informationspflichten
• Mediengesetz
• Webshop BetreiberInnen
20
Dimension 2 - Werbung im Netz
‣ Werbeaussagen im Internet
• Sind immer als solche kenntlich zu machen (Haftung: UnternehmerIn)
• dürfen nicht irreführend sein (UWG)
• dürfen nicht aggressiv sein (UWG)
• dürfen gegen keine Gesetze verstoßen
• dürfen gerne lustig und originell sein
21
Dimension 2 - Beispiel 1
‣ Hotelbewertung durch eigenes Unternehmen: erlaubt?
‣ Hotelbewertung durch Mitarbeiterin des eigenen Unternehmens mit eigenem Namen/Profil: erlaubt?
‣ Hotelbewertung durch Mitarbeiterin des eigenen Unternehmens mit Fake-Profil: erlaubt?
‣ Hotelbewertung durch KundInnen, weil man ihm/ihr Rabatt versprochen hat: erlaubt?
‣ Hotelbewertung durch KundInnen ohne Gegenleistung: erlaubt?
22
Dimension 2 - Beispiel 2 ‣ Werbung mit Aussagen gegenüber MitbewerberIn z.B.: „Wir sind besser
als XY“: erlaubt?
‣ Werbung mit Aussagen gegenüber MitbewerberIn z.B.: „Wir haben das schnellere Produkt als XY“: erlaubt?
‣ Werbung mit allgemeinen Aussagen z.B.: „Wir haben das leichteste Handy der Welt!“: erlaubt?
‣ Beachte: Wann ist es Werbung? (Werbung hat im Grunde Absatzförderung, Verkauf, etc. zum Ziel)
‣ Sonderfall: UserInnenfragen beantworten.
23
Dimension 3 - Gewinnspiele
‣ Gewinnspiele
• brauchen immer (!) Teilnahmebedingungen: Wann Beginn/wann Ende? Wer darf mitmachen? Wer veranstaltet?
• Versteuerung der Gewinne (Bagatellgrenze: € 500,-/Jahr)
• Sonderfall: Gewinnspiele via Facebook! (Facebook-Richtlinien beachten!)
• Was darf ich überhaupt an wen verlosen?
• Unterscheidung: Gewinnspiel/Wettbewerb!
24
Dimension 3 - Direktmarketing
‣ Newsletter
• Ist IMMER (!) Opt-In. Außer bei bestehender Kundenbeziehung. Dann aber auch nur Information über ähnliche Produkte/Dienstleistungen. Keine Infos von Dritten oder Datenweitergabe
• Telekommunikationsgesetz/E-Commerce Gesetz
‣ Nachrichten via Facebook
• Keine Werbung über ungefragte Facebook-Nachrichten!
25
Alles was bis jetzt keinen Platz hattesave the best for last?
Was ist eigentlich mit …? Darf ich? Was mache ich, wenn?
‣ Strafrechtlich relevante Aussage im Netz gefunden. Was tun?
‣ Was darf ich eigentlich sagen, ohne dass mich gleich wer verklagt? (Beleidigung, „Rufschädigung“, üble Nachrede, etc.)
‣ Hilfe! Ich habe ein „Abmahnschreiben“ bekommen. Was tun?
‣ Was soll ich in einen Disclaimer schreiben? Bringt das überhaupt etwas?
‣ Hat eine Katze ein Recht am eigenen Bild?
27
Rückfragen?
28
Magdalenenstraße 33 1060 Vienna, Austria
Tel +43 1/585 6071-1428 Mobil: 069917224747
Website www.datenwerk.at
@eskarina
www.eskarina.at