1 Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz: schnell – kompetent - mitmenschlich Autoren und : Th. Luiz, M. Schiffer frei gegeben: ÄLRD in Rlp 2011-02-01 Einsatz- Dokumentation Version: 2011-02- 01 SOP- Standardarbeitsanweisung für alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes & Handlungsempfehlung für Notärzte ÄLRD in Rheinland-Pfalz Änderungen Info 1
Version: 2011-02-01. Änderungen. SOP- Standardarbeitsanweisung für alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes & Handlungsempfehlung für Notärzte. Einsatz-Dokumentation. ÄLRD in Rheinland-Pfalz. Info 1. Grundsätze der Einsatzdokumentation. - PowerPoint PPT Presentation
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Einsatz-Dokumentation
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Der eine medizinische Maßnahme Durchführende muss in der Lage sein,
zu erklären,
warum er eine Maßnahme am Patienten durchgeführt hat oder nicht
durchgeführt hat.
Die medizinische Dokumentation dient somit dem Behandelnden wie
dem
Patienten, der im Zweifelsfall die einzelnen Schritte der
Behandlung nachprüfen kann.
Grundsatz der Rechtsprechung:
In Fällen ungenügender Dokumentation liegt die Beweislast i. d. R.
beim Durchführenden
Deshalb bedürfen nicht nur Abweichungen vom Normalzustand (z. B.
Fraktur,
erhöhte Bludruckwerte), sondern auch „Normalbefunde“, (z. B.
normaler Blutdruck/Puls,
Fehlen von äußeren Verletzungszeichen/Schmerzen etc.) der
Dokumentation.
Grundsätze der Einsatzdokumentation
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Rettungsdiensteinsätze, auch solche, bei denen kein Transport
stattfindet, sind stets
schriftlich mittels des kombinierten
Rettungsdienst/Notarzteinsatzprotokolls EPRO 4.2 RD-Rlp
in der jeweils aktuellen Version zu dokumentieren.
Vorzug des kombinierten Einsatzprotokolls: Es erlaubt die
fortlaufende Dokumentation von
Einsätzen, bei denen der Notarzt erst nach Beginn der Versorgung
durch ein nicht-
ärztlich besetztes Rettungsmittel eintrifft. Das von der
Fahrzeugbesatzung begonnene
Protokoll ist in diesen Fällen an den Notarzt zu übergeben. Dieser
führt dann die
Dokumentation bis zur Übergabe in der Zieleinrichtung fort. Der
Zeitpunkt der Über-
nahme der Behandlung durch den Notarzt ist im Protokoll zu
dokumentieren.
Effekt: Die weiterbehandelnde Einrichtung kann alle Informationen
aus einem einzigen
Protokoll entnehmen. Auch die Nachbereitung von Einsätzen wird
optimiert.
Dokumentationsmittel (1)
Info 2
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Bevorratung: Auf jedem Notfallrettungsmittel (NEF, RTW und
Notfall-KTW) sollen mindestens
mind. 10 Protokolle mitgeführt werden, auf allen KTW mind. 3
Protokolle.
Hinweise:
2. Ausgewiesene Intensivtransportmittel müssen spezielle
Intensivtransportprotokolle
vorhalten. Diese können, nach regionaler Abstimmung, z. B. auch als
Teil der
auf der Intensivtrage vorgehaltenen Zusatzausrüstung bevorratet
werden.
3. Auf reinen KTW können von den Leistungserbringern zusätzlich
eigene
spezielle KTW-Protokolle vorgehalten und verwendet werden.
Dokumentationsmittel (2)
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Die Einsatzdokumentation muss alle im Protokoll abgebildeten Punkte
beinhalten:
Rettungstechnische Daten
Erstdiagnose
Verlauf
Maßnahmen
Übergabe
Ergebnis
Die Ankreuzfelder sind durch Freitextangaben zu ergänzen,
sofern
a) die Ankreuzfelder hierfür nicht ausreichen bzw. b) für die
weitere Versorgung notwendige
Informationen bzw. c) Besonderheiten im Einsatzablauf bzw. d)
andere, von der Besatzung
als relevant erachtete Sachverhalte, vorliegen.
Grundsätzliche Inhalte der Dokumentation
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- Angaben zum Patient: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse,
Kostenträger
- Einsatzzeiten: Alarm, S 3, S 4, S 7 bzw. Abbruch, S 8, S 1, S
2
- Rettungswache, Typ Rettungsmittel, Funkrufname, Auftragsnummer
der ILS
- Einsatzort
- Transportziel
- Besatzung
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- Meldestichwort der Leitstelle: z. B. „ akuter
Thoraxschmerz“
- Akutanamnese: -- Leitsymptom(e), Beschwerdebeginn und -verlauf
(z. B. Schmerz)
-- Lokalisation der Beschwerden (z. B. der Schmerzen)
-- Bisherige Therapie (z. B. Selbsteinnahme von Analgetika)
-- Auffällige äußere Befunde (z. B. Zyanose, Rasseln,
Bluterbrechen)
-- Ggf. Vorerkrankungen
- Dauermedikation, falls eruierbar (ggf. alternativ: Liste oder
Medikamente mitnehmen)
Falls zusätzliche Informationen (z. B. zu Vorerkrankungen,
Voroperationen, Dauer-
medikation) vorliegen, und der Platz in Feld 2 nicht ausreicht,
kann hierfür ggf. Feld 9
„Bemerkungen“ genutzt werden.
Inhalte der Dokumentation (2)
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- 3.1 Neurologie
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- 4.1 Erkrankung(en)
4. Erstdiagnose
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Beschreibung des Verlaufs (Klartextangaben), z. B. Gründe für
NA-Nachforderung,
invasive Maßnahmen, Zustandsverschlechterung, Transport mit
Sondersignal etc.)
5. Verlauf
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- 6.1 Herz/Kreislauf
- 6.2 Atmung
- 6.4 Monitoring
- 6.5 Medikamente
6. Maßnahmen
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7. Übergabe
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8. Ergebnis
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9. Bemerkungen
- Hinweis auf Voranmeldung in der Zielklinik
- Person/Stelle, an die der Patient übergeben wurde
- Unterschrift des Teamführers, ggf. auch weiterer
Besatzungsmitglieder
ggf. weitere Bemerkungen gemäß individueller Erfordernis
Weiter zu Ablauf der Dokumentation
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Das Einsatzprotokoll ist, wenn möglich, während des Einsatzes,
spätestens jedoch bei
der Übergabe des Patienten auszufüllen.
Verwendung der einzelnen Durchschläge:
- Der erste weiße Durchschlag verbleibt bei Einsätzen mit
Beteiligung eines Notarztes
bei diesem, bei Einsätzen ohne Beteiligung eines Notarztes bei der
den Transport
durchführenden Organisation.
- Der zweite, gelbe, Durchschlag verbleibt bei der den Transport
durchführenden
Organisation.
- Nach regionaler Regelung ist ggf. ein 3. Durchschlag an den ÄLRD
weiterzuleiten.
- Bei Einsätzen, in denen sich kein Transport anschließt,
verbleiben zumindest die
Durchschläge bei der Hilfsorganisation und / oder dem
Notarzt.
Sofern sinnvoll und möglich, verbleibt das Original beim Patient
(z. B. zur Weitergabe
an den Hausarzt, KV-Bereitschaftsdienst etc).
Ablauf der Dokumentation
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Sind bei Einsätzen schwerwiegende Komplikationen (ZEK Stufe 2 oder
3,
oder andere bedeutsame Probleme aufgetreten, ist eine genaue
Dokumentation
der Abläufe von besonderer Bedeutung. Bei derartigen Einsätzen
sind, unabhängig von
bestehenden zusätzlichen organisationsinternen Verpflichtungen, die
entsprechenden
Felder auf der Rückseite des gelben Durchschlags auszufüllen und
dieser
unaufgefordert dem ÄLRD zuzuleiten. Ggf. sind zusätzliche
Aufzeichnungen erforderlich.
Dokumentation von Komplikationen
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Verweigert ein Patient medizinische Maßnahmen, ist dies schriftlich
hinreichend genau
zu dokumentieren. Neben der exakten Dokumentation der Situation,
Messwerte, und
Befunde auf der Vorderseite des Protokolls soll die Weigerung auf
der Rückseite des
gelben Durchschlags schriftlich dokumentiert werden. Die
Dokumentation soll spezifi-
zieren, welche Maßnahmen der Patient verweigert (z. B. genaue
Untersuchung,
BZ-Bestimmung, venöser Zugang, Transport etc.).
(siehe auch SOP Sondersituationen).
Info 5
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Einsatzprotokolle enthalten schutzwürdige personenbezogene Daten.
Sie sind
daher so aufzubewahren und zu sichern, dass eine Kenntnisnahme oder
Nutzung
durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
Die den Notarzt stellende Einrichtung hat die Notarztprotokolle
mind. 10 Jahre,
Protokolle von Einsätzen ohne Notarztbeteiligung mind. 5 Jahre zu
archivieren
(Landesrettungsdienstplan 2009, E III).
- Rettungsdienstgesetz: dort Verweis auf das Landesgesetz über
den
Brandschutz,die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(LBKG)
- Landesdatenschutzgesetz
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Sofern Praktikanten Kopien von Einsatzberichten zur Vorlage bei
Behörden, Ausbil-
dungseinrichtungen etc. benötigen, ist darauf zu achten, dass keine
Identifikation des
Patienten möglich ist (u.a. Adressfeld abdecken etc.)
Anfragen zu Notarzteinsätzen (z. B. durch Versicherungen, Polizei
etc.), die bei einer
Hilfsorganisation bzw. der BF Trier eingehen, sind an die den
Notarzt stellende Klinik
bzw. Organisation weiterzuleiten. Diese wiederum gibt die Anfrage
intern an den
betreffenden Notarzt weiter. Gegebenenfalls zusätzlich
erforderliche Stellungnahmen
des Rettungsfachpersonals folgen den jeweiligen
organisationsinternen Vorgaben.
Anfragen zu Einsätzen ohne Beteiligung eines Notarztes folgen den
jeweiligen
organisationsinternen Vorgaben.
Entsprechende Anfragen sind grundsätzlich schriftlich zu
stellen.
Eine Kopie der Antwort verbleibt beim Leistungserbringer.
Bei Anfragen Dritter ist insbesondere zu prüfen, dass eine
Entbindung von der
Schweigepflicht vorliegt.
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Eine adäquate Einsatzdokumentation ist grundlegender Bestandteil
eines
Einsatzes des Rettungsdienstes.
Die Einsatzdokumentation ist für die weiterbehandelnden
Einrichtungen eine
wichtige, u. U. sogar die einzige verlässliche bzw. objektive
Information über den
Zustand des Patienten sowie wichtige Begleitinformationen
(Vorerkrankungen, Medikation etc.).
Qualitätsmanagement:
Maßnahmen im Hinblick auf Indikation, Wirkung und ggf. Nebenwirkung
zu überprüfen,
und, wo erforderlich, korrigierend einzugreifen. Die schriftliche
Dokumentation und die
elektronischen EMF ergänzen sich in dieser Hinsicht, und könnnen
das jeweils andere
Verfahren nicht ersetzen.
Die Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich speziell für den
Rettungsdienst in Rlp aus:
- Rettungsdienstgesetz (§ 29)
Weitere Rechtsgrundlagen:
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Kombiniertes Einsatzprotokoll Rlp
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Original: Zieleinrichtung
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Dokumentation von Komplikationen
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Transportverweigerungserklärung
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Die SOP wurde wesentlich geändert, so dass die gesamte SOP intensiv
verinnerlicht
und gelernt werden sollte.
Änderungen im Überblick:
Die Präsentation wurde deutlich verkürzt, da die Thematik
ausführlich in der
FRRP-Fortbildung 2011 abgehandelt wird. Diese Fortbildung
beinhaltet auch
umfangreich praktische Beispiele.
Es wurden an vielen Stellen inhaltliche Anpassungen
vorgenommen.
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Änderungen der SOP