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Juni 2015 9:00 VG 22 K9.--.-- 1. Karen P. 2. Narine P. 3. Aren P. 4. Vahan P. 5. Garik P. - Asylrecht - - Hauptverfahren - 1 Dolmetscher

Refugees' Library Vol. 15 - Karen-Narine, Armenien (Deutsch)

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Juni 20159:00

VG 22 K9.--.--1. Karen P.2. Narine P.3. Aren P.4. Vahan P.5. Garik P.

- Asylrecht - - Hauptverfahren -

1 Dolmetscher

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Im Gerichtsaal um 9.00 Uhr sind die Kläger (fünf Personen: Mutter, Vater, zwei Jugendliche und ein Kleinkind), der Richter und ein Dolmetscher für armenische Sprache anwesend.

Alle warten auf die Klägervertreterin.

Um 9:20 Uhr

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Sie entscheiden, ob Sie ohne Anwältin

anfangen möchten. Wir haben in der Kanzlei angerufen. Leider ist

Frau B. nicht erreichbar.

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Kläger: Ja. Wir wollen anfangen.

Richter: Mein Name ist K., ich bin heute der für Ihr Verfahren zuständige Richter.Ich werde den Sachverhalt kurz vortragen. Dann werde ich Ihnen Fragen stellen und danach die Entscheidung fällen.

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Richter, in die Akte schauend:Die Kläger stellen einen Antrag auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus. Zusätzlich beantragen sie ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes.

Abschiebungs-verbote nach § 60 Abs.Die Kläger sind armenische Staatsangehörige. 2010 sind sie in die Ukraine gereist und von dort nach Belgien. In Belgien haben sie Asyl beantragt. Die Anträge wurden abgelehnt. Die Kläger reisten nach Belarus aus, von dort nach Deutschland wo sie erneut Asylanträge stellten. Kläger zu 1 begründete seinen Asylantrag wie folgt: er sei ein Mitglied der oppositionellen Partei Orinats Yerkir und ihm drohe politische Verfolgung in der Heimat. Die anderen Kläger nehmen Bezug auf den Ehemann und Vater.

Im März 2013 lehnte das Bundesamt die Anträge ab und drohte die Abschiebung nach Armenien an. Das Bundesamt begründete die Entscheidung: der Asylantrag ist offensichtlich unbegründet, die politische Partei Orinats Yerkir ist inzwischen an der Regierung und stellt dort einen Minister. Der Antrag der Klägerin ist oberflächlich und nicht glaubhaft.

Ich habe hier zwei neue Sachverhalte in der Akte: ein ärztliches Attest über den Zustand der Ehefrau und Mutter. Und der Kläger zu 4 ist jetzt 18 Jahre alt geworden, damit droht ihm Wehrdienst in Armenien. Das ist der Sachverhalt im Wesentlichen. Haben Sie Ergänzungen oder Korrekturen?

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Fast alles ist ergänzungsbedürf-tig. Es wurde gesagt, dass der Antrag meiner Frau unglaubwür-

dig ist. Aber sie kann nicht alles wissen. Wir sind eine armenische Familie, bei uns wird der Frau

nicht alles gesagt. Solche Probleme sind einer

Frau nicht zuzumuten.

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Richter:Das ist verstädlich. Das ist kein Unikum nur in Armenien.

Kläger:Ich bin stolz darauf ein Armenier zu sein. Ich würde mein Land nie verlassen, wenn mir nicht so was widerfahren wäre. Und ich möchte mich bei Deutschland bedanken, dass wir hier so empfangen wurden. Wir fühlen uns sehr wohl hier. Meine Söhne gehen zur Schule aufs Gymnasium, wir erwarten jetzt im Sommer gute Zeugnisse. Der ältere Sohn ist ein Sportler, er ist Berliner Meister, Deutscher Meister.

Richter (lächelt):In welchem Sportart?

Kläger:Im Boxen.

Richter: Das ist alles schön und gut, aber es hat mit Ihrem Asylvertrag nichts zu tun.Ich werde Sie jetzt einzeln anhören. Ich werde die Fragen und Ihre Antworten sofort protokollieren. Wenn Sie etwas ändern möchten, sagen Sie es bitte gleich.Ich würde mit Frau P. anfangen.

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Die Klägerin (Frau P., die Ehefrau und Mutter) wird angehört. Alle anderen Familienmitglieder verlassen den Gerichtssaal. Das kleine Kind wird im Kinderwagen rausgefahren.

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Haben Sie noch Familienangehörigen in Armenien? Wer ist das?

Was machen sie beruflich?

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Klägerin: Nur die Verwandtschaft meines Mannes.

Richter:Sie haben einen Asylantrag in Belgien gestellt. Welche Gründe dafür haben Sie damals angegeben?

Klägerin:Die gleichen wie in Deutschland.

Richter: Können Sie es konkretisieren?

Klägerin: Wir wurden in Armenien verfolgt. Wir hatten lebensbedrohliche Probleme.

Richter:Wurden Sie in Armenien persönlich bedroht?

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Wenn mein Mann und meine Kinder in Gefahr sind, empfinde ich es auch als eine Bedrohung für mich.Mein Mann hat mich

gebeten die Kinder nie allein zu lassen. Ich musste sie immer in

die Schule bringen, immer abholen, auch zum Sport

begleiten. Ich habe daraus ein Gefühl entwickelt, dass wir in einer gefährlichen Lage sind.

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Können Sie sich an ein konkreten

Vorfall erinnern?

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Die Kinder waren schon im Bett. Mein Mann war nicht zuhause. Er kam immer spät von der Arbeit. Ich hörte ein Auto vor unserem Haus anhalten.

Vier oder fünf Männer, schön gekleidet, in Anzügen wie für eine Hochzeit, stiegen aus und haben an der Tür geklopft. Sie fragten nach

meinem Mann. Aber das Haus haben sie nicht durchsucht. Sie standen eine Weile lang still in der Wohnung. Ich habe Angst bekommen. Die Kinder

haben gefragt, wer das ist. Ich musste sie beruhigen. Nach diesem Besuch brachte mein Mann

mich mit den Kindern aufs Land zu einer Verwandtschaft. Ich wollte immer wissen,

was los war. Er sagte, es sei nichts passiert. Aber er sagte gleichzeitig,

ich muss besser auf die

Kinder aufpassen.

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Kurzes Klopfen. Die Tür geht auf:

Ein Gerichtsdiener: Die Anwältin hat gerade angerufen. Sie fragt, ob sie noch kommen soll?

Richter: Ja, unbedingt. Das ist wichtig für dieses Verfahren.

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Richter:Als ihr Mann der Partei beigetreten ist, hat er Ihnen das mitgeteilt?

Klägerin:Nein. Ich habe nur mitbekommen, dass er mit der Regierung unzufrieden war.Ich bin ein ruhiger Mensch, ich war dagegen sich in die Politik einzumischen. Aber er wollte für sein Volk da sein.

Richter:Welche Aufgaben hatte er in der Partei?

Klägerin:Ich weiß es nicht. Ich wusste wenig. Ich habe nur aus dem Fernsehen erfahren, dass was los ist, dass es Protestdemonst-rationen gibt.

Richter:An welchen Körperteilen wurde er durch Gummigeschosse verletzt?

Klägerin:Rechts vorne auf der Brust, links bei den Schultern.

Richter: Sie befinden sich in psychiatrischer Behandlung. Gehen Sie allein hin?

Klägerin: Mein Mann oder meine Nachbarin begleiten mich. Auch wenn ich Medikamente kaufen muss, gehen sie mit mir zur Apotheke.

Richter: Möchten Sie dem Gericht noch etwas mitteilen?

Klägerin: Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Ich würde alles geben um nicht wieder durch diese Hölle zu gehen. Und ich möchte wieder gesund werden. Die Sprache lernen. Meine Familie braucht mich als gesunde Mutter. Ich wünsche Ruhe für meine Kinder.

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Ich kann Sie verstehen, dass Sie sich nach so viel Zeit hier gut integriert haben. Für meine Entscheidung in

diesem Verfahren ist wichtig, ob ein Grund der Verfolgung

vorliegt. Es ist entscheidend, dass Sie alles sagen. Deswegen frage ich Sie noch einmal: haben Sie alle Gründe für Ihren Asylantrag

genannt?

Die Anhörung von Frau P. wird um 10:48 beendet.Die Klägerin verlässt den Gerichtsaal.

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Richter:Ihre Partei ist jetzt in der Regierung vertreten.

Kläger:Das ist so. Aber es ist anders, als man denkt. Nach der Wahl wurden die Oppositionsparteien zu einem rundem Tisch einge-laden. Unserem Parteivorsitzendem wurde ein Sitz in der neu-en Regierung angeboten. Er hat ihn angenommen. Damit hat er das Volk verraten. Es gab eine Spaltung in der Partei. Viele, die anderer Meinung waren, haben Probleme bekommen. Man hatte nicht nur die Regierung, sondern auch die eigene Partei gegen sich.

Der Auslöser für die Verfolgung war eine

Demonstration am 1. März 2008 gegen die

Wahlfälschung. Die Demonstration wurde gewalt-sam aufgelöst. Es gab viele

Tote und Verletzte.Kläger

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Haben Sie

sich wegen der Angriffe

an die Polizei gewandt?

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Nein. In einem solchen Fall geht

niemand zur Polizei. Die Leute

in den Anzügen gehören zu der

gleichen Struktur. Sie werden sich nicht in den

eigenen Schwanz beißen.

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Kläger: Richter: Woher haben Sie mitbekommen, dass die Angriffe politisch motiviert waren?

Kläger: Auf diese Art bringt man die Leute zum Schweigen, die zu laut sind.

Richter:Wurden in Belgien die Asylanträge für sämtliche Kinder gestellt? Auch für das jüngste Kind?

Kläger: Möglicherweise. Ich weiß es nicht genau. Der Jüngste ist in Belgien geboren worden. Die Ablehnung der Anträge kam, als meine Frau im siebten Monat schwanger war. Wir wurden dann sofort aus der Wohnung rausgeworfen und haben bei Bekannten übernachtet. Wir mussten viermal Folgeanträge stellen, damit meine Frau versorgt wird.

Richter: Sie haben einen Asylantrag in Belgien gestellt. Welche Gründe haben Sie damals dafür genannt?

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Kläger: Wir wurden verfolgt. Meine Familie war in Gefahr. Ich bin Mietglied einer Oppositionspartei. Wenn wir zurückkommen, werden wir wieder verfolgt.

Richter an die Anwältin: Haben Sie noch Fragen?

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Ja. Sie haben aus-gesagt, dass Sie eine Person, die Sie verfolgt hat,

identifizieren konnten?

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Die Geschichte ist

bekannt. Wir müssen jetzt nicht das Protokoll der

Anhörung wiederholen. Haben Sie alle Gründe für Ihren Asylantrag

genannt?

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Kläger zu 3 wird angehört. Der älteste Sohn.

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Anwältin: Der Kläger spricht Deutsch.

Richter: Wollen Sie den Wehrdienst ableisten?

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Nein. Ich möchte kein Gewehr in meinen Händen

halten. Ich möchte nicht schießen und ich

möchte nicht, dass jemand auf mich

schießt..

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Richter: Nach meiner Erkundigung gibt es in Armenien einen Zivildienst.

Der Übersetzer mischt sich ein, erklärt dem Kläger auf Armenisch was Zivildienst bedeutet.

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Ich habe davon gehört, dass der Staat es doch nicht akzeptiert. Ich

möchte nichts für diesen Staat tun. Auch keinen

Zivildienst.

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Ihr Vater wollte für das Volk etwas tun und Sie wollen nichts leisten. Wie passt das zusammen? Wollen Sie nicht

Armenien vor Azerbaijan

verteidigen?

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Anwältin: Das ist aber eine sehr provokative Frage!

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Mein Vater hat sein Leben in Armenien verbracht. Das ist

etwas anderes. Ich bin auch stolz, Armenier zu sein.

Aber ich habe dort nur meine Kindheit verbracht. Ich habe alle Fluchtgründe vor Augen.

Ich mag diesem Staat und dessen Regierung nicht.

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Ich habe eine

abwehrende Haltung

gegenüber diesem Staat,

dessen Regierung.

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Um 12. 36 werden alle Kläger in den Gerichtsaal gerufen.

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Richter: Ich möchte gleich zur Klarstellung was sagen. Es handelt sich hier um einen zweiten Asylantrag gemäß des § 71 Asylver-fahrensgesetzes. Deutschland ist zuständig für Ihre Asylanträ-ge, weil Sie aus Belgien nach Belarus ausgereist sind und dort länger als drei Monate gelebt haben. Belgien hat Ihre Asylan-träge abgelehnt. Nach dem Gesetzt können Sie in Deutschland nur neue Gründe für Ihr Asyl, die nach Oktober 2011 entstanden sind nennen oder neue Beweise vorlegen. Ich habe Sie ausdrück-lich gefragt, welche Gründe Sie in Belgien vorgetragen haben. Sie haben geantwortet, dass es sich um die selben Gründe han-delt. Zwei Sachverhalte sind neu: die Erkrankung der Klägerin und der bevorstehende Wehrdienst des 18 jährigen Sohnes. Diese Sachverhalte muss ich prüfen... Die Atteste der Klägerin sind aktuell, die Behandlung beruht auf wöchentlicher Therapie. Aber eine Depression ist grundsätzlich in Armenien auch behandelbar...

Anwältin:Die Situation der Familie wird in Armenien sehr prekär sein. Das wird eine erneute Depression und Erkrankung bei der Klägerin auslösen. Ob deren Behandlung staatlich bezahlt wird ist unklar.

Richter:Die Klägerin wird in Armenien nicht allein sein.

Die Personen sprechen jetzt fast gleichzeitig. Es ist eine nervöse Spannung im Raum.

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Und wenn mir etwas passiert? Wir werden sofort wieder verfolgt. Wir wollten das deutlich machen. Aber die Behörden in Belgien haben unser Anliegen überhaupt nicht geprüft! Keiner hat

uns zugehört.

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Deswegen habe ich Sie heute sehr

ausführlich befragt, damit Sie die Möglichkeit haben, alles vorzutragen. Das Sie neue Gründe vortragen müs-sen ist nicht meine per-sönliche Entscheidung, sondern die Vorgabe des

Gesetzes.Ich werde die Entscheidung heute Nachmittag fällen.

Sie erfahren sie schriftlich oder durch

Ihre Anwältin.

Die mündliche Verhandlung wird um 13.16 Uhr geschlossen.

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