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LERN- UND LEBENSORT 5.11 FÖRDERKONZEPT

Förderkonzept SSG Frauenfeld...2001/08/15  · Rahmenkonzept zur schulischen Heilpädagogik. 1.1 Grundsätze der Förderung Als Schule versuchen wir, allen Jugendlichen eine ihren

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LERN- UND LEBENSORT

5.11

FÖRDERKONZEPT

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FÖRDERKONZEPT SSG FRAUENFELD

5.11, 15-08-01 Förderkonzept SSG Frauenfeld.docx 2/64

Inhaltsverzeichnis

1 Grundsätze ............................................................................................................................... 4 1.1 Grundsätze der Förderung .................................................................................................................. 4 1.2 Bezug zum Leitbild .............................................................................................................................. 5 1.3 Förderung ............................................................................................................................................. 6 1.4 Ressourcenzuteilung und -nutzung .................................................................................................... 7 1.5 Rahmenbedingungen für die Schulanlagen ...................................................................................... 8

2 Zielsetzungen und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen ................................ 10 2.1 Förderklasse altersdurchmischt ......................................................................................................... 11 2.2 Förderklassen-SuS in der Regelklasse G ............................................................................................ 12 2.3 SHP ...................................................................................................................................................... 13 2.4 Stütz- und Förderunterricht .............................................................................................................. 14 2.5 Teamteaching ..................................................................................................................................... 15 2.6 Integrationsklasse .............................................................................................................................. 16 2.7 DaZ ...................................................................................................................................................... 17 2.8 Logopädie ........................................................................................................................................... 18 2.9 Sichtwechsel ....................................................................................................................................... 19 2.10 LIFT ...................................................................................................................................................... 20 2.11 Soziales Lernen ................................................................................................................................... 21 2.12 Begabtenförderung ........................................................................................................................... 22 2.13 Aufgabenhilfe / Lernstudio ............................................................................................................... 23

3 Weitere Massnahmen ........................................................................................................... 24 3.1 Binnendifferenzierung im Niveauunterricht ................................................................................... 24 3.2 Lernzielanpassungen ......................................................................................................................... 25 3.3 Individuelle Förderung in der Sekundarschule ................................................................................ 26 3.4 Individuelle Förderung im 9. Schuljahr ............................................................................................ 27 3.5 Spezielle Begabtenförderung: Sporttagesschule ............................................................................. 28 3.6 Timeout-Klasse ................................................................................................................................... 29

4 Fördermodelle der einzelnen Schulanlagen ...................................................................... 30 4.1 Schulanlage Auen .............................................................................................................................. 30 4.2 Schulanlage Ost .................................................................................................................................. 32 4.3 Schulanlage Reutenen ....................................................................................................................... 34

5 Umgang mit sonderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern ................................. 36

6 Verfahren und Zuständigkeiten betreffend Anordnungen von Massnahmen .............. 36 6.1 Förderklasse altersdurchmischt ......................................................................................................... 37 6.2 Förderklassen-SuS in der Regelklasse G ............................................................................................ 37 6.3 SHP ...................................................................................................................................................... 38 6.4 Stütz- und Förderunterricht .............................................................................................................. 38 6.5 Teamteaching ..................................................................................................................................... 38 6.6 Integrationsklasse .............................................................................................................................. 39 6.7 DaZ ...................................................................................................................................................... 39 6.8 Logopädie ........................................................................................................................................... 39 6.9 Sichtwechsel ....................................................................................................................................... 39 6.10 LIFT ...................................................................................................................................................... 39 6.11 Soziales Lernen ................................................................................................................................... 40 6.12 Begabtenförderung ........................................................................................................................... 40 6.13 Aufgabenhilfe / Lernstudio ............................................................................................................... 40 6.14 Archivierung ....................................................................................................................................... 41

7 Verfahren und Zuständigkeiten von weiteren Massnahmen .......................................... 42 7.1 Sporttagesschule ................................................................................................................................ 42 7.2 Timeout-Klasse ................................................................................................................................... 42

8 Zusammenarbeit aller beteiligten Personen ..................................................................... 43 8.1 Funktionen ......................................................................................................................................... 43 8.2 Prozessabläufe.................................................................................................................................... 44 8.3 Pflichtenhefte ..................................................................................................................................... 48

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9 Weiterbildung ....................................................................................................................... 49 9.1 Teamtage ............................................................................................................................................ 49 9.2 Persönliche Weiterbildung ................................................................................................................ 49 9.3 Themenpool ....................................................................................................................................... 49

10 Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit von individuellen Massnahmen50

11 Periodische Überprüfung des Förderkonzeptes ................................................................ 51 11.1 Im Rahmen des Qualitätskonzepts der SSG Frauenfeld .................................................................. 51 11.2 Ebene Schulanlage ............................................................................................................................. 51 11.3 Artikel für Jahresbericht für die Rechnung SSG Frauenfeld an die Bevölkerung ......................... 51 11.4 Grundsätzliche Überprüfung ............................................................................................................ 51

12 Formulare............................................................................................................................... 52 12.1 Lernzielanpassung / Formular SHB: 5.11.04 ..................................................................................... 52 12.2 Stütz- und Förderunterricht / Formular SHB: 5.11.06 ...................................................................... 53 12.3 Teamteaching / Formulare SHB: 5.11.20 / 5.11.21............................................................................ 54 12.4 Sichtwechsel / Formulare SHB: 5.11.22 / 5.11.23 .............................................................................. 56 12.5 Lift / Formulare SHB: 5.11.24 / 5.11.25 / 5.11.26 ............................................................................... 58 12.6 Soziales Lernen / Formular SHB: 5.11.27 ........................................................................................... 63

13 Abkürzungen ......................................................................................................................... 64

Genehmigung durch:

Die Sekundarschulbehörde Frauenfeld am 31.März 2015

Das Departement für Erziehung und Kultur am 9. Juli 2015

Das Förderkonzept der SSG Frauenfeld tritt per 1. August 2015 in Kraft.

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1 Grundsätze

Das Förderkonzept beschreibt die pädagogische Grundhaltung zur Förderung aller Kinder gemäss ihren

individuellen Anlagen und die Angebote zur Förderung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Das Förderkonzept regelt folgende Bereiche:

Zuteilung der finanziellen Ressourcen;

Zielsetzung und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen, der sonderpädagogischen sowie der

Massnahmen zur Begabtenförderung sowie der Massnahmen, welche zur Förderung der einzelnen

Schülerinnen und Schüler dienen;

Umgang mit sonderschulbedürftigen Kindern;

Zusammenarbeit und Verfahren innerhalb des Systems und mit externen Fachstellen;

Aufgaben, Kompetenzen und Weiterbildung aller Beteiligten;

Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen des Förderkonzepts.

Das Förderkonzept stützt sich auf das Gesetz über die Volksschule vom 29.08.2007, §2, §4, §30 Abs. 2; §41, die Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule §28; §32, §37, auf die Leitideen des

thurgauischen Lehrplans für den Umgang mit Schulschwierigkeiten sowie auf das kantonale

Rahmenkonzept zur schulischen Heilpädagogik.

1.1 Grundsätze der Förderung

Als Schule versuchen wir, allen Jugendlichen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Lernumgebung zur

Verfügung zu stellen. Jugendliche mit speziellen Lernbedürfnissen brauchen daher eine zeitweise oder länger dauernde intensivere Betreuung.

Die Förderung kann integrativ in der Regelklasse durch zusätzliche Förderung durch die schulische Heil-

pädagogik erfolgen. Dabei werden nicht nur Schulschwierigkeiten, sondern das ganze System in die För-derung miteinbezogen.

Die Förderung kann separativ in Förderklassen, integrativ in Förderklassen-SuS in der Regelklasse G oder

in Einzelförderung durch Förderlehrpersonen oder Therapiefachpersonen erfolgen.

Als Schule wissen wir um die verschiedenen Fähigkeiten, Interessen und Lerntechniken von Jugendlichen.

Wir verstehen Begabungsförderung als Haltung und tragen bei der Gestaltung der Schule als Lernort und

im Unterricht aller Lehrpersonen den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen Rechnung.

Förderung in den Schulanlagen

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden, wenn immer möglich, in-

tegrativ gefördert.

Für Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem, hohem Förderbedarf, welche in der Primarschule eine

Fördergruppe besuchten und eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes (SPB) für den Besuch

einer Förderklasse erhalten, werden in den Schulanlagen Auen und/oder Reutenen weiterhin Förderklas-sen (ehemals Kleinklassen) geführt oder Förderklassen-SuS in die Regelklasse integriert.

Schülerinnen und Schüler mit hohem Förderbedarf werden entweder in eine der Förderklassen eingeteilt

oder in ein anderes Angebot der drei Schulanlagen für Förderklassen-SuS in der Regelklasse G integriert. Die Förderklasse wird altersdurchmischt geführt.

Die Sekundarschule verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler der Förderklassen, wenn immer möglich,

in die Regelklassen zu reintegrieren.

Besucht eine Schülerin oder ein Schüler die Förderklasse, sind in der Regel keine zusätzlichen sonderpä-

dagogischen Fördermassnahmen vorgesehen.

Bei voraussichtlich länger dauernden Fördermassnahmen, Verlängerung einer kurz dauernden Massnah-me oder bei der Zuweisung in eine Förderklasse der Sekundarschule oder einer entsprechenden Lösung

erfolgt in jedem Fall eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst (SPB).

Für Schülerinnen und Schüler, welche mehr als eine Dispensation oder mehrere Lernzielanpassungen aus der Primarschule mitbringen, muss bis zum Anmeldetermin in die Sekundarschule ein rechtskräftiger Ent-

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scheid der Schulleitung oder des Präsidiums vorliegen. In Zweifelsfällen oder bei Uneinigkeiten muss ein schulpsychologisches Gutachten eingeholt werden.

Wenn mehrere Schülerinnen und Schüler über zu wenige Deutschkenntnisse verfügen, kann anstelle von

DaZ-Lektionen eine Integrationsklasse geführt werden. Ob eine Integrationsklasse weitergeführt werden soll, wird jeweils auf Semesterende geprüft und bei Weiterführung ein Antrag an das Schulpräsidium ge-

stellt.

Besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden in erster Linie in der Regelklasse mit geeigneter Un-terstützung gefördert. Sie werden in ihrer Entfaltung gefördert und es werden in den entsprechenden

Fächern besondere Leistungen eingefordert.

Interessierte und motivierte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich in ihrem Begabungsge-biet spezifisch weiterzuentwickeln, indem sie die Wahlfächer nutzen.

Hochbegabte Schülerinnen und Schüler mit einer Minderleistungsproblematik können durch spezielle

Fördermassnahmen zusätzlich gefördert werden.

Förderung ist die gemeinsame Aufgabe einer Schulanlage. Die Schulhausteams arbeiten zusammen,

entwickeln und leben eine gemeinsame Haltung.

Das Förderkonzept legt die Rahmenbedingungen fest und definiert die Begriffe. Es zeigt den Schulanlagen Gemeinsamkeiten und Freiräume zur Ausgestaltung der Fördermassnahmen auf.

1.2 Bezug zum Leitbild

Folgende Sätze aus dem Leitbild der Sekundarschulgemeinde Frauenfeld haben einen Bezug zum

Förderkonzept und liegen diesem zugrunde:

Werte

1. Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang mitei-nander.

Leitbild SSG 1.111 Kapitel 6

2. Unsere Schulen leben eine Gemeinschaft, in der Verschiedenheit respektiert

wird und Lebensfreude wichtig ist.

Leitbild SSG 1.111

Kapitel 6

3. Unsere Schule bereitet die jungen Menschen darauf vor, einen Platz in der Ge-sellschaft zu finden, der ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten, ihrem Einsatz

und Gestaltungswillen entspricht.

Leitbild SSG 1.111 Kapitel 5

4. Unsere Schülerinnen und Schüler lernen für das Leben. Leitbild SSG 1.111

Kapitel 7

Lernkultur

5. Alle Schülerinnen und Schüler werden nach ihren Fähigkeiten und ihrer Leis-

tungsbereitschaft bestmöglich gefördert, um ihnen Erfolg zu ermöglichen.

Leitbild SSG 1.111

Kapitel 3

6. Unsere Schülerinnen und Schüler erreichen durch zielorientiertes Arbeiten ei-ne hohe Sachkompetenz.

Leitbild SSG 1.111 Kapitel 5

7. Unsere Schülerinnen und Schüler verlassen unsere Schule mit einer Ausbil-

dung, die sie für eine Berufsausbildung oder weiterführende Schulen qualifi-

ziert.

Leitbild SSG 1.111

Kapitel 5

8. Der Unterricht ist zielorientiert und fokussiert auf Schülerlernen. Im Unterricht

sind uns Binnendifferenzierung und Individualisierung wichtig.

Leitbild SSG 1.111

Kapitel 7

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Team

9. Für den schulischen Erfolg tragen Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern gemeinsam Verantwortung.

Leitbild SSG 1.111 Kapitel 6

10. Die gute Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle der

Jugendlichen ist uns wichtig.

Leitbild SSG 1.111

Kapitel 6

11. Unsere Lehrerschaft ist eine professionelle Lerngemeinschaft. Leitbild SSG 1.111 Kapitel 8

12. Die Lehrpersonen und weiteren Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter unserer

Schule bilden ein Team, in dem Individualität ihren Platz hat.

Leitbild SSG 1.111

Kapitel 8

1.3 Förderung

Heterogenität

1. Jedes Kind wird als eigenständige Person ganzheitlich wahrgenommen, angenommen und in allen

Kompetenzbereichen gefördert. Die Lehrpersonen sehen heterogene Klassen als Chance, haben eine

förderorientierte Haltung und unterrichten binnendifferenziert.

Integrative und separative Massnahmen

2. Bei der Planung und Umsetzung sämtlicher Fördermassnahmen für Kinder mit besonderem Förderbedarf gilt:

So viel Integration wie möglich, so wenig Separation wie nötig.

Integrative Förderung geschieht innerhalb einer Regelklasse mit verschiedenen Formen der Förderung.

Separative Förderung geschieht mehrheitlich ausserhalb der Regelklasse oder in Förderklassen.

3. Separativ gefördert werden Kinder mit Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten, deren Verbleib in der Regelklasse die Arbeitsfähigkeit der Klasse / Lehrperson stark beeinträchtigt oder deren Lernfähigkeit

durch die Klassendynamik behindert wird.

4. Bei separativen Massnahmen wird die Wiedereingliederung in die Regelklasse überprüft.

5. Es ist definiert und transparent, wer den Entscheid über besonderen Förderbedarf fällt und die

Verantwortung für integrative oder separative Massnahmen übernimmt.

Beziehungen

6. Die Klassenlehrperson gestaltet aktiv eine tragfähige Beziehung zu sowie zwischen den Jugendlichen

und fördert eine tolerante Haltung gegenüber Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen.

7. Die Anzahl Bezugspersonen wird für alle Schülerinnen und Schüler möglichst klein gehalten.

Förderung

8. Der Förderansatz ist systemisch, lösungs- und zielorientiert. Besondere Förderung soll mit klaren,

terminierten Zielen geplant, durchgeführt, überprüft und angepasst werden.

9. Besonders gefördert werden auch sehr begabte Kinder.

Eltern

10. Eltern / Erziehungsberechtigte werden für die Planung, Durchführung und Evaluation von Förder-

massnahmen als wichtige Partner einbezogen und in die Verantwortung genommen.

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1.4 Ressourcenzuteilung und -nutzung

1.4.1 Lektionenpool und Klassenbildung

Die Schulgemeinde stellt den Schulleitungseinheiten die finanziellen Mittel aus dem Regelbereich

aufgrund der Schülerzahlen als Lektionenpool zur Verfügung.

Der Lektionenpool wird jährlich bis Ende März definiert und durch die Behörde verabschiedet.

Die Planung der Klassen obliegt den Schulleitungen. Finanzielle Abweichungen vom Lektionenpool, die

durch kleinere oder grössere Klassen entstehen und nicht im Regelbereich eingesetzt werden, können mit

den finanziellen Ressourcen aus dem sonderpädagogischen Bereich verrechnet werden.

Der Mehrklassenzuschlag wird an jene Schulleitungseinheiten weitergegeben, in denen Mehrklassenab-

teilungen (mind. 3er-Abteilungen) geführt werden.

1.4.2 Verteilerschlüssel sonderpädagogische Fördermittel auf die Schulanlagen

Aufteilung der Fördermittel nach Anzahl Schülerinnen und Schüler

SuS-Faktor (gemäss x.x.15 FöKo) 83.5 %

Förderklassen-Faktor 6.5 %

Pool-SSG Frauenfeld (Reserve) 10.0 %

Total 100.0%

Die Schülerzahlen für das folgende Schuljahr und die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen

werden jeweils bis Ende März erhoben und durch die Behörde verabschiedet.

Die Integrationsklasse nimmt alle Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse auf. Die Zugehörigkeit zur Schulanlage spielt keine Rolle.

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1.5 Rahmenbedingungen für die Schulanlagen

Den Schulanlagen stehen nachfolgende Fördermodelle zur Verfügung.

Neben dem Pensenpool des Regelunterrichts stehen der Schulanlage für den sonderpädagogischen För-derbereich Bausteine zur Verfügung, welche je nach Förderausrichtung der Schulanlage und vorgegebe-

nem Pensenpool für die sonderpädagogischen Massnahmen eingesetzt werden können. Die Ausgestal-

tung des Förderkonzepts und die möglichen Bausteine sind abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Diese stehen im gleichen Umfang wie bis anhin zur Verfügung.

1.5.1 Fördermodell 1

Schulanlage Auen und Reutenen

Regelklasse E1 E2 E3 G1 G2 G3

Niveauunterricht Mathematik

e m g Niveauunterricht Französisch

Niveauunterricht Englisch

Förderklasse 1 Förderklasse altersdurchmischt Jahrgang 1-3

1.5.2 Fördermodell 2

Schulanlage Ost

Regelklasse E1 E2 E3 G1 G2 G3

Niveauunterricht Mathematik

e m g Niveauunterricht Französisch

Niveauunterricht Englisch

1.5.3 Bausteine für die Fördermodelle 1 und 2

2 Förderklassen-SuS in der Regelklasse G

3 SHP

4 Stütz- und Förderunterricht

5 Teamteaching

6 Integrationsklasse

7 DaZ

8 Logopädie

9 Sichtwechsel

10 LIFT

11 soziales Lernen

12 Begabtenförderung

13 Aufgabenhilfe / Lernstudio

Die Schulleitung der jeweiligen Schulanlage entscheidet anhand der finanziellen Ressourcen welche Bau-steine angeboten werden.

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1.5.4 Organigramm

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2 Zielsetzungen und Festlegung der Stütz- und Fördermassnahmen

Die zwei möglichen Fördermodelle, siehe 1.5, werden mit Bausteinen ergänzt, welche je nach Bedarf ein-gesetzt werden können.

Nachfolgend werden die einzelnen Bausteine mit den jeweiligen Zielen der Stütz- und Fördermassnah-

men, der sonderpädagogischen Massnahmen sowie der Massnahmen der Begabtenförderung beschrie-ben.

Pensen

Heilpädagoge/-pädagogin Damit das Förderkonzept gelingen kann, ist es wichtig, dass in jeder Schulan-lage genügend Fachkräfte vorhanden sind. Für die „Förderklasse altersdurch-

mischt“, die „Förderklassen-SuS in der Regelklasse G“ und der Baustein SHP

müssen Heilpädagogen/-pädagoginnen angestellt werden.

20 – 25% pro 100 Schülerinnen und Schüler

DaZ-Lehrperson Ebenso sollen die Bausteine DaZ, Integrationsklasse und die Logopädie von

entsprechend ausgebildeten Lehrpersonen oder Therapeuten geführt werden.

Baustein DaZ: mind. 5% pro 100 Schülerinnen und Schüler

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2.1 Förderklasse altersdurchmischt

2.1.1 Fördersituation

Für schulbildungsfähige Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem, hohem Förderbedarf, welche in

der Primarschule eine Fördergruppe besuchten und eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes

(SPB) für den Besuch einer Förderklasse erhalten, werden in der Schulanlage Reutenen weiterhin Förder-klassen (ehemals Kleinklassen) geführt.

2.1.2 Ziele

Bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen zur Selbständigkeit

und Lernfähigkeit. Sie können gezielt individuell gefördert werden. Es wird auf deren besondere Lern-

probleme eingegangen und das Lerntempo wird individueller gestaltet als in einer Regelklasse G.

Die Wissensvermittlung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Didaktik, Methodik und der geltenden

Lehrpläne.

Die Schülerinnen und Schüler werden zu eigenständigen und sozialkompetenten Persönlichkeiten im Rahmen der besonderen Situation und der Bedürfnisse erzogen.

Für jede Schülerin und jeden Schüler wird eine grösstmögliche Integration in die Sekundarschule G ange-

strebt, auch wenn dies nur in einzelnen Fächern möglich ist.

Selbstverständlich werden die Förderklassen bei allgemeinen speziellen Schulanlässen einbezogen.

Die Stundentafel richtet sich nach den Weisungen des Regierungsrates.

2.1.3 Formen und Umfang

Diese Klassen werden altersdurchmischt geführt.

Für einzelne Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, dass sie ein Niveaufach der Sekundarschu-le besuchen. Ebenso sollen Fächer wie Turnen, Singen usw. gemeinsam mit einer Sekundarstammklasse G

angeboten werden.

Die Klassengrösse soll in der Regel 6 bis 12 Schülerinnen und Schüler betragen.

Auf Antrag des Kantons können Schülerinnen und Schüler, welche eigentlich eine Sonderschule besuchen

sollten, im Integrierten Sonderschul-Setting unterrichtet werden.

2.1.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

im Selbstwert und Selbstbewusstsein der Schüler;

in der Motivation und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten lernschwacher Jugendlicher;

in der Bearbeitung individueller Zielsetzungen;

in Elterngesprächen, in welchen die Wirkung der Förderung evaluiert wird;

In der Förderplanung wird die Evaluation festgelegt.

2.1.5 Leistungserbringer

Die Förderklassen werden durch Heilpädagogen/-pädagoginnen oder durch Lehrpersonen mit spezifi-

schen sonderpädagogischen Kompetenzen unterrichtet.

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2.2 Förderklassen-SuS in der Regelklasse G

2.2.1 Fördersituation

Für schulbildungsfähige Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem, hohem Förderbedarf, welche in

der Primarschule eine Fördergruppe besuchten und eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes

(SPB) für den Besuch einer Förderklasse erhalten, werden in der Schulanlage Auen Förderklassen (ehemals Kleinklassen) geführt.

2.2.2 Ziele

Bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen zur Selbständigkeit

und Lernfähigkeit. Sie können gezielt individuell gefördert werden. Es wird auf deren besondere Lern-

probleme eingegangen und die Kompetenzziele werden den Möglichkeiten entsprechend gestaltet.

Die Wissensvermittlung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Didaktik, Methodik und der geltenden

Lehrpläne.

Die Schülerin und Schüler werden zu eigenständigen und sozialkompetenten Persönlichkeiten im Rahmen der besonderen Situation und der Bedürfnisse erzogen.

2.2.3 Formen und Umfang

Im Sinne einer grösstmöglichen Integration von Schülerinnen und Schüler der Förderklassen in die Sekun-

darschulklassen sollen die Schülerinnen und Schüler der Förderklasse in ihrem Jahrgang einer Sek-G-Klasse

zugeteilt werden. In einer G-Klasse haben wir nebst regulären auch Schülerinnen und Schüler mit ausge-wiesenem SHP-Bedarf. In diese Klasse werden die Schülerinnen und Schüler der Förderklasse integriert.

Die Klasse wird von einer Klassenlehrperson und einer heilpädagogischen Lehrperson geführt. So ist es

möglich, die Schülerinnen und Schüler der Förderklasse in eine Regelklasse zu integrieren, ihnen aber je-derzeit die notwendige Aufmerksamkeit zu geben. Im Zeugnis sind sie als Förderklässler/-innen definiert.

In den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und eventuell in weiteren Fächern werden die Schülerin-

nen und Schüler der Förderklasse-SuS in der G-Klasse mit angepassten Lernzielen getrennt beschult.

Die Klassengrösse soll einer normalen G-Klasse entsprechen.

Je nach Bedarf wird pro Jahrgang eine Förderklasse in der Regelklasse G geführt.

2.2.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der Motivation und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Förderklassen-Schülerinnen und Schüler;

in der Bearbeitung individueller Zielsetzungen;

in der individuellen Förderung der Jugendlichen;

In der Festlegung der Evaluation bei der Förderplanung;

in Elterngesprächen, in denen die Wirkung der Teilintegration evaluiert wird;

in der Integration der Förderklässler im Jahrgang;

in Mitarbeitergesprächen, wenn die Wirksamkeit der Teilintegration überprüft wird.

2.2.5 Leistungserbringer

Die Förderklassen-SuS in der Regelklasse G wird durch eine Klassenlehrperson mit Sekundarlehrerausbil-

dung und durch einen Heilpädagogen, eine Heilpädagogin oder eine Lehrperson mit spezifischen sonder-pädagogischen Kompetenzen gemeinsam unterrichtet.

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2.3 SHP

2.3.1 Fördersituation

Schülerinnen und Schüler mit speziellen Lernbedürfnissen brauchen zeitweise eine oder länger dauernde

intensivere Betreuung. Die Förderung kann integrativ in der Regelklasse oder separat durch die SHP er-

folgen. Dabei werden nicht nur Schulschwierigkeiten, sondern das ganze System in die Förderung einbe-zogen.

2.3.2 Ziele

Die SHP in der Sekundarschulgemeinde Frauenfeld hat folgende Ziele:

integrative Förderung und bestmögliche Betreuung von Jugendlichen mit besonderen pädagogischen

Bedürfnissen;

frühzeitiges Angehen von Schulschwierigkeiten mit dem Ziel, höherschwellige Massnahmen, Thera-

pien, Repetitionen und Einweisungen in Förderklassen zu vermeiden.

2.3.3 Formen und Umfang

Die Integrative Förderung erfolgt möglichst im Klassenzimmer während der regulären Schulstunde. Der

Umfang wird gemeinsam vom entsprechenden Fachlehrperson und der Lehrkraft SHP vereinbart. Sie kann über einen längeren Zeitraum erfolgen oder je nach Bedarf angefordert werden.

Die separative Förderung erfolgt in der Regel ausserhalb des Stundenplans. Die Schülerin bzw. der Schüler

arbeitet in dieser Lektion gezielt an ihrem/seinem speziellen Förderprogramm.

Durch Beratung und Unterstützung bietet die SHP den Lehrpersonen im Umgang mit Heterogenität, ins-

besondere bei der Anpassung von Lernzielen und der methodisch-didaktischen Umsetzung eines binnen-

differenzierenden Unterrichts Hilfe an.

Weiter kann die SHP Eltern, Schulleitung und Behörde bei schulischen Problemen beraten.

Mindestens 80% der Arbeitszeit der SHP sind für die Unterrichtstätigkeit einzusetzen. Für den besonderen

Aufwand an Koordination, Zusammenarbeit mit Lehrpersonen der Regelklassen, für Gespräche mit Eltern, Schulpsychologen/-psychologinnen, Schulleitung und Behörden sowie Journalführung kann die SHP-

Lehrperson von der Unterrichtsverpflichtung entlastet werden.

2.3.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der zielführenden Umsetzung der Verantwortungsbereiche und der Hauptaufgaben;

in Gesprächen mit Klassenlehrpersonen, wenn die Fördermassnahmen einzelner Schülerinnen und

Schüler, Gruppenangebote und Klasseneinsätze überprüft werden;

in Quartalsgesprächen mit der Schulleitung, wenn über die aktuellen Arbeitsfelder und Schwerpunkte der Massnahmen gesprochen wird;

in Gesprächen mit involvierten Personen und Eltern, wenn die Förderplanung oder die Lernzielanpas-sungen evaluiert werden;

in Lernstandserfassungen mit einzelnen Schüler und Schülerinnen, Gruppen oder ganzen Klassen,

welche sowohl der Evaluation als auch der Planung dienen.

2.3.5 Leistungserbringer

Die SHP wird durch eine SHP-Lehrperson geführt.

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2.4 Stütz- und Förderunterricht

2.4.1 Fördersituation

Damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen regulär in die Sekundar-

schulklasse eingeteilt werden können, sollen diese zusätzlich mit Stütz- und Förderlektionen gefördert

werden.

2.4.2 Ziele

Damit Schülerinnen und Schüler dem ordentlichen Unterricht folgen können, werden sie zusätzlich ge-fördert, indem die notwendigen Fertigkeiten trainiert werden.

2.4.3 Formen und Umfang

Die separative Förderung erfolgt während der offiziellen Stunde oder ausserhalb des Stundenplans. Die

Schülerin bzw. der Schüler arbeitet in dieser Lektion gezielt an ihrem/seinem speziellen Förderprogramm.

Der Umfang wird von der Klassenlehrperson gemeinsam mit der Schulleitung und eventuell unter Einbe-zug von Empfehlungen der SPB abgesprochen.

2.4.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der erfolgreichen Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Gruppen;

in der Entlastung der Lehrperson bei Schülerinnen oder Schülern mit Schulschwierigkeiten oder be-sonderen Begabungen;

in Semestergesprächen mit der Schulleitung, wenn die Stütz- und Förderlektionen evaluiert werden

und bei der Planung des neuen Semesters;

im Erreichen von individuellen Zielsetzungen (Noten / Kompetenzen).

2.4.5 Leistungserbringer

Die Stütz- und Förderlektionen werden durch Sekundarlehrpersonen oder Heilpädagogen/-pädagoginnen

angeboten.

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2.5 Teamteaching

2.5.1 Fördersituation

Für Lernsituationen, wo Lerninhalte mit unterschiedlichen fachlichen Aspekten vermittelt oder Unter-

richtsprojekte umgesetzt werden sollen, kann Teamteaching erforderlich sein. Teamteaching unterstützt

heterogene Schulklassen, in denen die Schülerinnen und Schüler verschiedene und besondere Förderun-gen benötigen. Dabei werden auch Förderungen im sozialen Verhalten der Schülerinnen und Schüler be-

rücksichtigt.

2.5.2 Ziele

Die integrative Förderung und bestmögliche Betreuung von Jugendlichen mit besonderen pädagogischen

Bedürfnissen kann gewährleistet und die Sekundarlehrperson kann entlastet werden.

Der Unterricht in heterogenen Klassen kann durch binnendifferenzierte Unterrichtsformen mit Team-

teaching für Schülerinnen und Schüler effizienter und gewinnbringender gestaltet werden.

2.5.3 Formen und Umfang

Die Klassen- oder Fachlehrperson kann bei der Schulleitung eine zweite Lehrperson beantragen.

Ebenso kann die SHP Teamteaching mit einer Sekundarlehrperson durchführen, damit Schülerinnen und Schüler mit den besonderen Bedürfnissen speziell gefördert werden können. Die SHP wird diese Lektio-

nen gemäss Pflichtenheft jedes Quartal bei der Schulleitung rechtfertigen.

Die Klassen- oder Fachlehrperson trägt die didaktische Hauptverantwortung für diese Lektionen. Selbst-verständlich kann die andere Lehrperson beim Vorbereiten ihre Ideen einbringen.

2.5.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in Gesprächen mit den beteiligten Lehrpersonen, wenn die Fördermassnahmen einzelner Schülerinnen

und Schüler und die Gruppenangebote besprochen werden;

in der Entlastung der Lehrperson bei Schülerinnen oder Schülern mit speziellen Bedürfnissen;

in den Quartalsgesprächen mit der Schulleitung, wenn die aktuellen Arbeitsfelder und Schwerpunkte

der Massnahmen evaluiert werden.

2.5.5 Leistungserbringer

Neben der Klassen- oder Fachlehrperson können folgende Personen mitwirken:

SHP-Lehrpersonen;

andere Fachlehrpersonen;

Zivildienstleistende;

ehemalige Lehrpersonen;

pensionierte Lehrpersonen;

Senioren, Seniorinnen;

Praktikanten, Praktikantinnen.

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2.6 Integrationsklasse

2.6.1 Fördersituation

Bei neu zugezogenen Ausländerkindern, insbesondere bei Schülerinnen und Schülern von Asylsuchenden

oder bei Jugendlichen von Eltern ohne geregelten Aufenthaltsstatus, stellt sich für die Schule die Frage,

wie sie in die Schule aufgenommen werden sollen. Im Interesse der Jugendlichen und der Schule ist es wichtig, fremdsprachige Kinder möglichst frühzeitig zu erfassen und grössere Lücken in der Schulung zu

vermeiden.

Für diese Schülerinnen und Schüler kann eine Integrationsklasse geführt werden.

2.6.2 Ziele

Hauptziel einer Einführungsklasse für Fremdsprachige ist das Erlernen der deutschen Sprache, damit mög-lichst schnell eine Eingliederung in die Regelklasse möglich wird und Integration stattfinden kann.

2.6.3 Formen und Umfang

Die Schülerinnen und Schüler werden gleich zu Beginn einer Regelklasse zugeteilt, auch wenn sie darin

anfangs am Unterricht noch gar nicht teilnehmen.

So schnell wie möglich besuchen die Schülerinnen und Schüler einzelne Lektionen in der Regelklasse.

Ob eine Integrationsklasse weitergeführt werden soll, wird jeweils auf Semesterende geprüft und bei

Weiterführung ein Antrag an das Schulpräsidium gestellt.

2.6.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in den erworbenen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, wenn sie einfache Sätze auf Deutsch verstehen und selber bilden können;

im Verstehen der Anweisungen der Lehrpersonen und in der Fähigkeit auf Deutsch nachzufragen,

wenn sie weitere Erklärungen brauchen;

im Verfügen der wichtigsten sprachlichen Mitteln, um sich in Schule und Freizeit selbstständig zu be-

wegen;

im Kennen von Strategien, wie sie Neues einüben und ihre sprachlichen Kompetenzen weiterentwi-ckeln können;

in der Integration in der Stammklasse.

2.6.5 Leistungserbringer

Die Integrationsklasse wird durch eine DaZ-Lehrperson geführt.

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2.7 DaZ

2.7.1 Fördersituation

Mehrsprachigkeit ist ein gesellschaftliches Phänomen. Für Schülerinnen und Schüler mit mangelnden

Deutschkenntnissen spielt eine zielgerichtete Sprachförderung eine wichtige Rolle. Diese Schülerinnen

und Schüler sollen zusätzlich in der DaZ gefördert werden.

Ebenso soll den fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern ein Intensivkurs Deutsch angeboten werden,

wenn keine Integrationsklasse geführt wird.

2.7.2 Ziele

Der DaZ-Unterricht verfolgt das Ziel, die Entwicklung von schulsprachlichen Fähigkeiten zu unterstützen.

Den Schülerinnen und Schülern werden Kommunikationsfähigkeiten, Sprachstrukturen und Wortschatz vermittelt. Es geht zum einen darum, das basale Sprachgefühl, das aufgrund des Erstspracherwerbs intui-

tiv existiert, zu vertiefen, zum andern soll ein Sprachgefühl für Deutsch als Zweitsprache bewusst aufge-

baut werden. Dies geschieht, indem grammatikalische Strukturen durch mündliche oder schriftliche Übungen verinnerlicht werden.

Der Unterricht in DaZ ergänzt und unterstützt den Regelunterricht.

2.7.3 Formen und Umfang

Damit eine lernzielorientierte Zusammenarbeit möglich wird, braucht es einen regelmässigen Austausch

und verbindliche Absprachen zwischen der DaZ-Lehrperson, der Klassenlehrperson und allfälligen weite-ren Fachpersonen.

Im Intensivkurs trägt die DaZ-Lehrperson die Hauptverantwortung für die Gestaltung des Lernprozesses.

Dies verändert sich während des Aufbaukurses.

Hat eine Schülerin oder ein Schüler nicht das Niveau B2 erreicht, wird zur zusätzlichen Unterstützung

beim Zweitspracherwerb DaZ angeboten.

Die Schülerinnen und Schüler werden in Kleingruppen gefördert, damit auch die Kommunikation in der deutschen Sprache gelernt werden kann.

Die Klassen- und die DaZ-Lehrperson ermitteln im Gespräch die Anzahl der notwendigen DaZ-Lektionen

für die einzelnen Lernenden.

Wenn mehrere Schülerinnen und Schüler über zu wenige Deutschkenntnisse verfügen, kann anstelle von

DaZ-Lektionen eine Integrationsklasse geführt werden.

2.7.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler;

in der Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler dem Klassenunterricht zu folgen;

in der Durchführung von Sprachanalysen in gesprochener und/oder geschriebener Sprache durch die

DaZ-Lehrperson;

im jährlichen Mitarbeitergespräch mit der Schulleitung, wenn die Evaluationsergebnisse besprochen

werden.

2.7.5 Leistungserbringer

Der DaZ-Unterricht wird von einer DaZ-Lehrperson erteilt.

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2.8 Logopädie

2.8.1 Fördersituation

Schülerinnen und Schüler mit logopädischen Sprachschwierigkeiten im mündlichen und schriftlichen Be-

reich sollen in ihren Kommunikationsfähigkeiten gefördert werden.

2.8.2 Ziele

Die logopädische Therapie hat zum Ziel, die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Sprachschwierig-

keiten (mündlich und schriftlich) möglichst zu verbessern.

Die Logopädin setzt aufgrund der Diagnostik Therapiekonzept und Therapieziele fest. Der Sprachent-

wicklungsstand wird immer wieder neu beurteilt. Das Therapiekonzept, die Ziele und Methoden werden

den neu gewonnenen Erkenntnissen und dem Entwicklungsalter des Lernenden angepasst.

Die Logopädin/der Logopäde macht Abklärungsergebnisse, Therapiekonzept und -verlauf gegenüber El-

tern und Klassenlehrperson transparent.

Eltern werden motiviert, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Jugendlichen hinsichtlich der Förderziele mit ihren Möglichkeiten zu unterstützen.

2.8.3 Formen und Umfang

Falls eine Schülerin oder ein Schüler logopädisch gefördert werden muss, wird eine Fachkraft von der Pri-

marschule Frauenfeld beigezogen.

2.8.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

im Erreichen der Therapieziele;

in der laufenden Überprüfung der Therapieziele durch die Logopädin aufgrund der Verlaufsdiagnos-

tik;

im Kontakt mit der Lehrperson und den Eltern, wenn die Fortschritte im Gespräch überprüft werden;

in der schriftlichen Elternbefragung, welche bei Abschluss der Therapie durchgeführt werden kann.

2.8.5 Leistungserbringer

Logopädische Lektionen werden durch eine ausgebildete Logopädin oder einen Logopäden erteilt.

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2.9 Sichtwechsel

2.9.1 Fördersituation

Bei Schülerinnen und Schülern, welche während einzelner Lektionen den Klassenunterricht stören und für

die Klasse sowie die Lehrperson dadurch untragbar werden, kann durch einen Sichtwechsel die akute Si-

tuation zeitgleich entschärft werden.

2.9.2 Ziele

Die Schülerinnen und Schüler erfahren eine Auszeit von der Klasse und ihren Kolleginnen oder Kollegen.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Chance zum Überdenken des eigenen Verhaltens.

Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten selbstständig die Lernziele der Lektion.

Die momentane Situation kann sich beruhigen.

2.9.3 Formen und Umfang

Die Schülerin oder der Schüler wird aus dem Klassenverband während dieser Lektion herausgenommen und in eine andere Klasse versetzt. Die Schülerin oder der Schüler löst dort selbstständig die ihr/ihm von

der Lehrperson aufgegebenen Arbeiten.

In der Schulanlage gibt es einen Plan, in welche Klasse solche Schülerinnen und Schüler geschickt werden können.

Wenn die kurzfristige Massnahme nicht greift, muss die Schulleitung beigezogen werden. Über eine all-

fällige Verlängerung oder andere weiterführende Massnahmen entscheidet die Schulleitung. Die Schullei-tung bezieht die Eltern in die Kommunikation ein.

2.9.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in einer positiven Verhaltensänderung des Schülers;

in der Reintegration des Schülers in die Klasse;

an einer Entspannung/Beruhigung in der Klasse;

in einem Standortgespräch mit der Klassen-/Niveau- oder Fachlehrperson.

2.9.5 Leistungserbringer

Der Sichtwechsel wird von der Schule angeboten.

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2.10 LIFT

2.10.1 Fördersituation

Schülerinnen und Schüler mit erschwerter Ausgangslage im Hinblick auf den Berufseinstieg (ungenügen-

de Schulleistungen, Motivationsprobleme, ungenügende Unterstützung aus dem Umfeld) erhalten ab

dem 7. Schuljahr die Möglichkeit, die Arbeitswelt kennenzulernen.

2.10.2 Ziele

Schülerinnen und Schüler mit erschwerter Ausgangslage erhalten neue Perspektiven.

Die Sozial- und Selbstkompetenzen werden gefördert.

Dabei werden praktische Erfahrungen gesammelt.

Die Hemmschwellen für die Lehrstellensuche können abgebaut werden.

2.10.3 Formen und Umfang

An Wochenarbeitsplätzen arbeiten die Schülerinnen und Schüler während der schulfreien Zeit einmal pro Woche 2 bis 4 Stunden in einem Betrieb. Sie erledigen dort einfache Arbeiten gegen ein Entgelt. Die

Mindesteinsatzdauer beträgt drei Monate und kann verlängert werden.

In Modulkursen werden die Schülerinnen und Schüler auf ihre Arbeitseinsätze vorbereitet und begleitet.

2.10.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in einer Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz anlässlich von Standortgesprächen mit der Modul-

leiterin oder Modulleiter;

in einem verantwortungsbewussten Einsatz der Schülerin oder des Schülers am Wochenarbeitsplatz;

in der Fähigkeit über Bewertungen zu sprechen und eigene Handlungsmuster zu verstehen (mit Wo-

chenarbeitsplatz-Betreuungsperson und Modulleitung);

in der stetig flexibleren Art mit Situationen umzugehen (Busverbindungen verstehen, Anrufe tätigen, usw.);

in Gesprächen mit der Klassenlehrperson betreffend Engagement in Berufswahl und bei der Lehrstel-lensuche.

2.10.5 Leistungserbringer

SSG Frauenfeld in Zusammenarbeit mit dem Industrie- und Handelsverein, dem Gewerbeverein Frauenfeld

und dem Netzwerk für sozial-verantwortliche Wirtschaft NSW/RSE.

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2.11 Soziales Lernen

2.11.1 Fördersituation

In der Sozialpädagogik versteht man unter sozialem Lernen den Vorgang des Erwerbs sozialer und emoti-

onaler Kompetenzen. Es geht dabei unter anderem um die Entwicklung von:

Wahrnehmungsfähigkeit;

Kontaktfähigkeit;

Kommunikationsfähigkeit;

Empathie-Fähigkeit;

Kooperationsfähigkeit;

Konfliktfähigkeit.

2.11.2 Ziele

Es sollen die Selbstwahrnehmung sowie die Akzeptanz der anderen mit ihren individuellen Kompetenzen und Grenzen gefördert werden.

2.11.3 Formen und Umfang

Der Unterricht „Soziales Lernen“ findet über ein Semester alle zwei Wochen während zwei Lektionen

statt. Die Klassenlehrperson ist als Zuschauerin anwesend und hat die Gelegenheit, ihre Klasse und die

einzelnen Jugendlichen zu beobachten.

Auf Veranlassung der Klassenlehrperson können bestimmte Themen bzw. einzelne Jugendliche besonders

fokussiert werden.

Die Fachperson für soziales Lernen und die Klassenlehrperson tauschen ihre Eindrücke und Erkenntnisse aus, z. B. auch während der Vorbereitung der Spielszenen durch die Jugendlichen.

In ihrem Unterrichtsalltag können die Lehrpersonen auf die von der Klasse gewonnenen Erkenntnisse zu-

rückgreifen und sie vertiefen.

Die Lehrpersonen können den Unterricht „Soziales Lernen“ in den drei Sekundarschuljahren einer Klasse

maximal zweimal, das heisst während insgesamt zwei Semestern beanspruchen.

2.11.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

im Zurückgreifen durch die Klassenlehrpersonen auf erarbeitete Lerninhalte bei Schwierigkeiten in der Klasse oder mit einzelnen Schülerinnen und Schüler und im Finden von Lösungen bei Problemen;

in der Feststellung der Lehrperson, dass sich das Klassenklima verbessert hat und klasseninterne Kon-

flikte zunehmend fair ausgetragen werden.

2.11.5 Leistungserbringer

Lehrperson Schulsozialarbeiter/-in

Sozialpädagoge/-pädagogin

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2.12 Begabtenförderung

2.12.1 Fördersituation

Aussergewöhnlich begabte Schülerinnen und Schüler fallen durch verblüffende Kenntnisse und Fähigkei-

ten auf; bei anderen bleiben die besonderen Begabungen verborgen oder manifestieren sich diese nicht

in Leistungen.

2.12.2 Ziele

Die Schülerinnen und Schüler werden ganzheitlich und stärkenorientiert mit dem Ziel gefördert, das Selbstbewusstsein und die Lernbereitschaft zu entwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler werden immer wieder durch besondere schulische Aufgaben herausgefor-

dert und gefördert.

2.12.3 Formen und Umfang

Die individuellen Begabungen und Neigungen der Schülerinnen sowie Schüler werden berücksichtig und individuell im normalen Unterrichtsangebot durch Zusatz- oder Ersatz-Aufgabenstellungen gefördert.

Besondere Fördermassnahmen bei der SHP sind vor allem für Schülerinnen und Schüler angezeigt, wenn

sie in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung gefährdet sind.

2.12.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der Motivation und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten besonders begabter Jugendlicher;

in der Bearbeitung individueller Zielsetzungen;

In der Förderplanung wird die Evaluation festgelegt;

Elterngespräche, in denen die Wirkung der Begabtenförderung evaluiert wird.

2.12.5 Leistungserbringer

Klassen- und Fachlehrpersonen mit Sekundarlehrerausbildung

Schulische Heilpädagogin/schulischer Heilpädagoge

In speziellen Fällen können die Eltern bei der Schulleitung einen Antrag für Zusatzlektionen beantragen.

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2.13 Aufgabenhilfe / Lernstudio

2.13.1 Fördersituation

Aufgabenhilfe / Lernstudio ist ein freiwilliges, schulergänzendes Angebot, welches von den Erziehungsbe-

rechtigten der angemeldeten Schülerinnen und Schüler teilfinanziert wird.

2.13.2 Ziele

Das Ziel von Aufgabenhilfe und Lernstudio ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu bie-

ten, ihre Hausaufgaben in einem von der Sekundarschule organisierten Rahmen zu erledigen.

Die Lehrpersonen haben die Aufgabe, die anwesenden Jugendlichen schulisch zu unterstützen und zu

fördern.

2.13.3 Formen und Umfang

In der Regel unterstützen jeweils zwei Lehrpersonen die Jugendlichen beim Lösen der Hausaufgaben in

einem schulischen Lernraum.

Das Angebot Aufgabenhilfe / Lernstudio ist im Reglement „5.112 Hausaufgabenhilfe und Lernstudio“ ge-

nauer beschrieben.

2.13.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der Erledigung der Hausaufgaben;

in den Semestergesprächen der Klassenlehrperson mit den Eltern, wenn der Erfolg der Massnahme

evaluiert wird.

2.13.5 Leistungserbringer

Sekundarlehrpersonen

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3 Weitere Massnahmen

Neben den Förderbausteinen werden hier weitere Möglichkeiten und Formen beschrieben, welche an der

Sekundarschule Frauenfeld angeboten werden können.

3.1 Binnendifferenzierung im Niveauunterricht

3.1.1 Fördersituation

Die Schülerinnen und Schüler werden in den Fächern Mathematik, Englisch und Französisch in Niveau-

gruppen (Niveau e für erweitertes Niveau, Niveau m für mittleres Niveau und Niveau g für grundlegendes

Niveau) eingeteilt.

Die nachfolgende Binnendifferenzierung im Niveauunterricht bezeichnet den Niveauunterricht in der

Stammklasse.

3.1.2 Ziele

Mit dem Niveauunterricht in der Stammklasse soll der Klassenzusammenhalt und die Bindung zu den

Klassenlehr- und Fachlehrpersonen gestärkt werden.

Umstufungen verlaufen harmonischer; eine Aufstufung kann ohne zusätzliche Stützlektionen erfolgen

und eine Abstufung verläuft ruhiger, da der Verbleib in der Klasse gewährleistet ist.

Administrative Umstufungen aufgrund der Gruppengrössen fallen weg. Die Schülerinnen und Schüler ha-ben weniger Zimmerwechsel.

3.1.3 Formen und Umfang

Die Schülerinnen und Schüler werden gemäss geltender Stundentafel unterrichtet. Die Zuteilung in die

Niveaugruppen erfolgt mit dem Übertritt in die Sekundarschule. Für Niveau-Umstufungen bildet das Reg-

lement „5.321 Aufnahme- und Umstufungsreglement“ die Grundlage. Das Projekt „Binnendifferenzie-rung“ ist in einem separaten Konzept beschrieben.

Die Form und die Umsetzung dieser Binnendifferenzierung im Niveauunterricht sind in einem separaten

Dokument umschrieben.

3.1.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in individuellen Lernzielen der Schülerinnen und Schüler;

in problemlosen Niveauumstufungen;

in einer ruhigeren Klassenführung;

in der Zufriedenheit der Niveau-Lehrpersonen;

in einer stärkeren Klassenbindung;

in Elterngesprächen, in denen der Niveauunterricht evaluiert wird;

in Mitarbeitergesprächen mit der Schulleitung.

3.1.5 Leistungserbringer

Sekundarlehrpersonen

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3.2 Lernzielanpassungen

3.2.1 Hintergrund, reglementarische Grundlagen

Bei Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten, die trotz intensiver, zusätzlicher Förderung die

Lernziele der Klasse über einen längeren Zeitraum nicht erreichen, können die Lernziele entsprechend ih-

ren Bedürfnissen und ihrem Leistungsniveau in einem oder mehreren Fächern angepasst werden.

Lernzielanpassungen werden anhand der Richtlinien des Kantons „Handreichung zum Thema Lernzielan-

passungen“ angewendet.

3.2.2 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der Motivation und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten;

in der Bearbeitung individueller Zielsetzungen;

In der Förderplanung wird die Evaluation festgelegt;

Elterngespräche, in denen die Wirkung der Lernzielanpassungen evaluiert wird.

3.2.3 Leistungserbringer

Lehrperson und SHP-Stelle (Schulische/-r Heilpädagogin/-pädagoge)

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3.3 Individuelle Förderung in der Sekundarschule

3.3.1 Fördersituation

Im 7. - 9. Schuljahr sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich auf die berufliche

Grundausbildung und die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

3.3.2 Ziele

Um diese Förderung zu erreichen, bieten die Schulanlagen (teilweise mit externen Leistungsträgern/-

trägerinnen) diverse Angebote an.

3.3.3 Formen und Umfang

Im beruflichen Bereich profitieren die Schülerinnen und Schüler von folgenden Angeboten:

Berufswahlparcours (2 Tage) (Schule/Industrie und Gewerbe);

Besuch von Schnupperlehren (Sonderwochen);

Zukunftstag (Jahrgang 1, Schule - Elternhaus);

Besuch von Berufs- und Fachmessen;

Besuch von Informationsveranstaltungen verschiedener Berufsgruppen.

Im schulischen Bereich stehen zur Förderung die nachfolgenden Angebote zur Verfügung:

Stellwerktest 8;

Vorbereitung auf weiterführende Schulen.

3.3.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der Bearbeitung individueller Zielsetzungen;

in der individuellen Planung der Berufswahl;

in der erhöhten Selbständigkeit der Jugendlichen;

in Gesprächen mit Lehrmeistern;

in Mitarbeitergesprächen mit der Schulleitung.

3.3.5 Leistungserbringer

Verantwortliche Berufswahlparcours Schule in Zusammenarbeit mit Industrie und Gewerbe

Sekundarlehrpersonen

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3.4 Individuelle Förderung im 9. Schuljahr

3.4.1 Fördersituation

Im 9. Schuljahr sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Kompetenzen in den

Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik gemäss den beruflichen/schulischen Zielsetzungen

zu erhöhen.

3.4.2 Ziele

Im 9. Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler gezielt auf die Anforderungen der beruflichen Grundbildung und der weiterführenden Schulen vorbereitet. Im Freifachbereich werden zusätzliche Kurse

angeboten, welche individuell gewählt werden können. Dieser Freifachbereich gehört nicht zu den

Pflichtlektionen.

Die Umsetzung der individuellen Förderung im 9. Schuljahr ist in den einzelnen Schulanlagen geregelt.

3.4.3 Formen und Umfang

Die Schülerinnen und Schüler übernehmen vermehrt Eigenverantwortung für das Lernen. Sie werden mit

gezielten Lernangeboten und individuellen Fördermassnahmen unterstützt, damit sie ihre Ziele erreichen

können.

Als Basis für die individuelle Förderung dient der Stellwerktest 8 (schultypenunabhängige Leistungsbeur-

teilung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Biologie oder Physik, Vorstellungs-

vermögen oder technisch-logisches Verständnis). Das erreichte Resultat im Stellwerktest wird mit dem Stellwerkresultat verglichen, welches für die zukünftige Berufsrichtung unter www.jobskill.ch zu finden ist.

Auf der Basis dieser Standortbestimmung legt der Schüler/die Schülerin gemeinsam mit der Klassenlehr-

person und den Eltern fest, in welchen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen er/sie sich noch ver-bessern und vorhandene Stärken ausbauen kann. Daraufhin wählt der Schüler/die Schülerin die

Wahlpflichtfächer, welche seine/ihre schulischen oder beruflichen Bedürfnisse optimal abdecken.

Die Form und die Umsetzung der Förderung sind in jeder Schulanlage schriftlich festgehalten.

3.4.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der Bearbeitung individueller Zielsetzungen;

in der individuellen Planung der Berufswahl;

in der erhöhten Selbständigkeit der Jugendlichen;

in Gesprächen mit Lehrmeistern;

in Mitarbeitergesprächen mit der Schulleitung.

3.4.5 Leistungserbringer

Sekundarlehrpersonen

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3.5 Spezielle Begabtenförderung: Sporttagesschule

3.5.1 Fördersituation

Junge Sporttalente sollen im Rahmen der öffentlichen Schule in ihrem Sportfach zusätzlich gefördert

werden können.

3.5.2 Ziele

Unterricht nach Lehrplan Die Sekundarschulgemeinde Frauenfeld unterrichtet die Sport-SuS auf der Grundlage des geltenden

Rechts sowie nach dem Thurgauer Lehrplan und gewährleistet bei entsprechender Begabung den An-

schluss an weiterführende Schulen und an die Berufsbildung (Sekundarstufe II).

3.5.3 Formen und Umfang

Die auswärtigen Sportschüler/-innen werden während des ganzen Tages betreut. Sowohl über den Mittag (in der Schule am Mittagstisch) als auch am Nachmittag während der Hausaufgabenzeit (im Lernraum)

werden die Sportschüler/-innen beaufsichtigt.

3.5.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der sportlichen Weiterentwicklung der Jugendlichen;

in der Motivation und im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Sportschülerinnen und Sportschüler;

in der erhöhten Selbständigkeit der Jugendlichen;

in Mitarbeitergesprächen mit der Schulleitung;

in den schulischen Leistungen der TSTF-Schülerinnen und –schüler, welche sich in den Lernstudios der

TSTF zeigen;

in Elterngesprächen, in denen die Thurgauer Tagessportschule Frauenfeld evaluiert wird.

3.5.5 Leistungserbringer

SSG Frauenfeld und die Sportverbände

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3.6 Timeout-Klasse

3.6.1 Fördersituation

Die Timeout-Klasse ist eine spezielle Sonderklasse, welche der vorübergehenden Beschulung und Persön-

lichkeitsfindung verhaltensauffälliger Schüler und Schülerinnen dient (vgl. Verordnung des Regierungsra-

tes über die Volksschule vom 11. Dez. 2007 §35). Das pädagogische Konzept der Timeout-Klasse Frauenfeld beruht auf dem lösungs- und ressourcenorientierten Modell. In diesem Sinne sollen während

dem Timeout-Aufenthalt nicht die Schwächen und das Fehlverhalten der Jugendlichen im Zentrum stehen,

sondern deren Stärken und Fähigkeiten intensiv und gezielt gefördert werden.

3.6.2 Ziele

Die „schulische Auszeit“ ist eine Gelegenheit, Geschehenes zu verarbeiten, eigenes Verhalten, Haltungen und die Rolle in der Schulklasse, in der Familie und im Freundeskreis zu überdenken. Aus der Distanz zum

Schulalltag erwächst die Chance, Energien und Ressourcen freizusetzen, so dass eine persönliche und

schulische Entwicklung innerhalb der Regelklasse für alle Beteiligten möglichst gewinnbringend fortge-setzt werden kann.

Damit die Reintegration gelingt, muss nicht nur auf der Seite des Schülers oder der Schülerin eine Verän-

derung stattfinden, sondern auch in dessen/deren Umfeld. Deshalb ist bei der Timeout-Klasse der Sekun-darschule Frauenfeld der Besuch eines Familiencoachings für die Erziehungsberechtigten und die

Jugendlichen obligatorisch. Die Grundlagen der Elternarbeit sind im Dokument „6.311 Konzept Familien-

coaching“ beschrieben.

Bei Bedarf ist die Herkunftsklasse bzw. die zukünftige Klasse durch die Schulische Sozialarbeit oder die

Schulpsychologie und Schulberatung in geeigneter Form zu begleiten und zu beraten.

3.6.3 Formen und Umfang

Das Zuweisungsverfahren, die Dauer und Form der Förderung sowie die Organisation des Schulbetriebs

sind im Dokument 6.31 „Konzept Timeout-Klasse Sekundarschulgemeinde Frauenfeld“ geregelt. Sofern darin nicht explizit etwas anderes erwähnt ist, richtet sich dieses nach den geltenden Bestimmungen des

kantonalen Konzepts zur Führung von Timeout-Klassen.

3.6.4 Überprüfen der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit zeigt sich:

in der erfolgreichen Reintegration in eine Regelklasse oder in eine adäquate Anschlusslösung (Berufs-lehre, Internatslösung);

bei der Überprüfung der individuellen Zielsetzungen im Rahmen des Austrittsgesprächs und der

Standortgespräche während und nach der Timeout-Phase;

innerhalb des Familiencoaching hinsichtlich erkennbarer Fortschritte im familiären Zusammenleben;

in den Rückmeldungen durch Schülerinnen und Schüler, Eltern und abgebende bzw. aufnehmende

Schulen.

3.6.5 Leistungserbringer

Das Angebot Timeout-Klasse kann von den Schulanlagen der SSG Frauenfeld genutzt werden. Die Kosten werden durch die Schulgemeinde SSG zusätzlich übernommen und müssen nicht innerhalb des Förder-

konzeptes verrechnet werden.

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FÖRDERKONZEPT SSG FRAUENFELD

5.11, 15-08-01 Förderkonzept SSG Frauenfeld.docx 30/64

4 Fördermodelle der einzelnen Schulanlagen

Die Zielsetzung, die Verfahren und Zuständigkeiten der Förderbausteine sind im Kapitel 2 sowie 6 und die

weiteren Massnahmen im Kapitel 3 genauer beschrieben.

In den nachfolgenden Tabellen der Schulanlagen entsprechen jeweils 29 Lektionen 100 Stellenprozenten.

4.1 Schulanlage Auen

4.1.1 Übersicht

Klassen 21 Stammklassen

Anzahl Schülerinnen/Schüler 401 Schülerinnen/Schüler

Klassengrössen (Durch-

schnitt)

20 Schülerinnen/Schüler / Klasse

Beispielberechnung JG 1 (Prozent)

JG 2 (Prozent)

JG 3 (Prozent)

Regel (Lektion)

Förder (Lektion)

Total (Prozent)

Förderbausteine

1 Förderklasse altersdurchmischt 0 0 0 0 0

2 Förderklasse-SuS in G-Kl. 55-77 55-70 55-70 60 206.9

3 SHP 20-30 20-30 20-30 30 103.4

4 Stütz- und Förderunterricht 6-8 6-8 6-8 6 20.7

5 Teamteaching / Binnendifferenzierung 30-35 30-35 30-35 26 10 34.5

6 Integrationsklasse <<20-35>> 10 34.5

7 DaZ <<20-30>> 6 20.7

9 Sichtwechsel 0

10 LIFT 6-7 6-7 0 4 13.8

11 Soziales Lernen 3-4 3-4 3-4 5 17.2

13 Aufgabenhilfe / Lernstudio <<40-50>> 12 41.4

Weitere Massnahmen 65

Förderung im 9. Schuljahr/Projektunterricht 42

Freifach-/Wahlpflichtfachbereich/ Vorbereitung weiterführende Schulen

23

Total 91 143 493.1

Personal sonderpädagogischer Bereich

344.8% SHP 86% pro 100 Kinder 31% Lehrperson DaZ/Stütz- und Förderunterricht 7.75% pro 100 Kinder

34.5% Lehrperson Integrationsklasse 9.47% pro 100 Kinder

4.1.2 Schwerpunkte und Besonderheiten

Schulische Heilpädagogik (SHP)

Jede SHP-Lehrperson ist einem Jahrgang zugeordnet. Mit dem zur Verfügung stehenden Pensum ist der gesamte Bedarf des Jahrgangs abzudecken.

Nach der Einführung der Teilintegration stehen insgesamt 250-300 Stellenprozente für alle Jahrgänge

zur Verfügung. Davon sind mind. 2/3 für die teilintegrierten Klassen zur Verfügung zu stellen.

Die SHP unterrichtet im Teamteaching oder in Kleingruppen. In seltenen Fällen findet Einzelunterricht

statt.

Die SHP unterstützt in erster Linie leistungsschwache Jugendliche mit Lernzielanpassungen oder Dis-

pensationen sowie solche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Die SHP unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit einem gezielten Förderprogramm und/oder be-rät die Lehrpersonen in den Bereichen Diagnostik, Förderplanung und der methodisch-didaktischen

Umsetzung eines binnendifferenziert gestalteten Unterrichts.

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FÖRDERKONZEPT SSG FRAUENFELD

5.11, 15-08-01 Förderkonzept SSG Frauenfeld.docx 31/64

Die SHP wird auf Antrag durch Lehrpersonen an die Schulleitung oder durch Empfehlung der Schul-psychologischen Beratung beigezogen.

Der Unterricht kann in integrativem oder separativem Rahmen erfolgen. Das Setting der Förderung

wird im Rahmen einer Koordinationssitzung zwischen Lehrperson, SHP, Schulleitung und Eltern defi-niert. Entscheidende Instanz ist die Schulleitung.

Förderklassen-SuS in G-Klassen

Förderklassen-SuS werden in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch von der SHP-Lehrperson un-terrichtet. In den Realienfächern besteht die Möglichkeit, im Teamteaching oder separiert zu arbei-

ten. In den Fächern HW/TW/NTW kann zur Unterstützung eine zusätzliche Person angefordert werden

(SHP, Klassenassistenz oder Zivildienstleistende/-r).

Schülerinnen und Schüler, welche eine Lernzielanpassung haben, können bei Bedarf den Unterricht

zusammen mit den Förderklassen-SuS besuchen.

Niveauunterricht im Klassenverband / Binnendifferenzierung

Für den Niveauunterricht im Klassenverband stehen den Lehrpersonen 1-2 Lektionen zur Verfügung,

welche sie für folgende Möglichkeiten aufwenden können: Teamteaching mit Fachlehrperson / Klas-senassistenz / Zivildienstleistende/-r, Stützlektion für einzelne Niveaugruppen, ausserordentliche Zu-

sammenarbeits- und Vorbereitungsarbeiten, zusätzliche Inputlektionen.

Die Vorgaben für den Niveau-Unterricht sind in einem separaten Konzept definiert, insbesondere die Anforderungen bezüglich Prüfungsgestaltung und Niveau-Umteilungen.

Begabungs- / Begabtenförderung

Vorbereitung für weiterführende Schulen:

Die Vorbereitung auf weiterführende Schulen findet hauptsächlich während der Zukunftswerkstatt

statt. Eine ergänzende Durchführung im 2. und 3. Quartal des Schuljahres ist teilweise erwünscht,

aber noch nicht in Planung.

Die Vorbereitung auf weiterführende Schulen steht allen Schülern/Schülerinnen zur Verfügung, wel-

che eine Aufnahmeprüfung an eine weiterführende Schule absolvieren möchten und bereit sind, auch

während dem Semester diszipliniert Zusatzaufgaben zu erledigen.

Die Eltern werden über die Durchführung schriftlich informiert.

Profilbereich / Projektunterricht:

Die Schülerinnen und Schüler werden aufgrund ihrer Berufsausrichtung in eines der folgenden Profile eingeteilt: Vollzeitschule (Ziel: weiterführende Schulen), Basic & Boost (schulmüde oder orientierungs-

lose Schülerinnen und Schüler), KV E/M (kaufmännische Lehre), KV B / Dienstleistung / Detailhandel, Soziales / Gesundheit / Labor, Handwerk / Technik.

Der Profilbereich umfasst total vier Lektionen. Davon sind 2 Lektionen als Atelier-Lektionen definiert,

in denen die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Stellwerk-Resultate, ihrer Job-Skills und ihrer persönlichen Bedürfnisse selbständig arbeiten.

Die Lektionen im Profilbereich werden durch die SA Auen definiert und sind für die Schülerinnen und

Schüler verbindlich. Die Fächer sind auf die entsprechenden Berufsausrichtungen zugeschnitten.

Der Projektunterricht umfasst 3 Lektionen, wird im 1. Semester im Klassenverband organisiert und dient

zur Vorbereitung der persönlichen Abschlussarbeit. Die Abschlussarbeit ist ein persönliches Projekt und

auf das 2. Semester beschränkt. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, selbständig oder un-ter Aufsicht an einem persönlichen Projekt zu arbeiten. Die Detailgestaltung ist in einem separaten Kon-

zept beschrieben.

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FÖRDERKONZEPT SSG FRAUENFELD

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4.2 Schulanlage Ost

4.2.1 Übersicht

Klassen 6 Stammklassen

Anzahl Schülerinnen/Schüler 120 Schülerinnen/Schüler

Klassengrössen (Durch-

schnitt)

20 Schülerinnen/Schüler / Klasse

Beispielberechnung JG 1 (Prozent)

JG 2 (Prozent)

JG 3 (Prozent)

Regel (Lektion)

Förder (Lektion)

Total (Prozent)

Förderbausteine

3 SHP <<0-10>> 1 3.4

4 Stütz- und Förderunterricht 10-20 5-15 0-10 10 34.5

7 DaZ <<0-7>> 1 3.4

11 Soziales Lernen 3-4 3-4 2 6.9

13 Aufgabenhilfe/Lernstudio <<30-40>> 10 34.5

Weitere Massnahmen 42 1 148.3

Förderung im 9. Schuljahr/Projektunterricht 30-50 12

Freifach-/Wahlpflichtfachbereich/ Vorbereitung weiterführende Schulen

3-34 70-100 30

Total 42 25 231.0

Personal sonderpädagogischer Bereich

37.9% SHP-Lehrperson, DaZ/Stütz- und Förderunterricht 34.4% pro 100 Kinder

4.2.2 Schwerpunkte und Besonderheiten

Schulische Heilpädagogik

Die SHP unterstützt in erster Linie leistungsschwache Jugendliche mit Lernzielanpassungen oder Dis-pensationen sowie solche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Die SHP unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit einem gezielten Förderprogramm und/oder be-

rät die LP in den Bereichen Diagnostik, Förderplanung und der methodisch-didaktischen Umsetzung eines binnendifferenziert gestalteten Unterrichts.

Die SHP wird auf Antrag durch Lehrpersonen an Schulleitung oder Empfehlung SPB beigezogen.

Der Unterricht kann in integrativem oder separativem Rahmen erfolgen. Das Setting der Förderung wird im Rahmen einer Koordinationssitzung zwischen Lehrperson, SHP, Schulleitung und Eltern defi-

niert. Entscheidende Instanz ist die Schulleitung.

Sofern innerhalb des Teams keine Fachperson mit SHP-Ausbildung zur Verfügung steht, wird bei Be-darf eine Kooperation mit den Schulanlagen Auen/Reutenen gesucht.

Stütz- und Förderunterricht

Der Stütz- und Förderunterricht wird grösstenteils zur Förderung von Schülerinnen und Schülern der Stammklasse G eingesetzt, wobei aber mindestens eine Jahreslektion den Schülerinnen und Schülern

der Stammklasse E zur Verfügung steht (Förderunterricht, Begabtenförderung etc.).

Die Planung und Organisation erfolgt im Rahmen einer Koordinationssitzung anfangs Schuljahr zwi-schen Stütz- und Förderunterricht-Lehrperson, Klassenlehrperson, Fachlehrperson und Schullei-

tung/SHP. Bei begrenzten Ressourcen erfolgt die Verteilung nach dem Pyramiden-Prinzip (mehr Lektionen am Anfang der Oberstufe, weniger Lektionen am Ende der Oberstufe). Der Entscheid über

die Verteilung der Lektionen in den Jahrgängen liegt bei der Schulleitung/SHP.

Der Stütz- und Förderunterricht kann in integrativem oder separativem Rahmen oder als zusätzliche Förderlektion erteilt werden. Unter Einbezug von Stütz- und Förderunterricht-Lehrperson sowie Lehr-

person entscheidet die Schulleitung/SHP abschliessend über die Art der Durchführung.

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Deutsch als Zweitsprache

Der DaZ-Unterricht wird durch die betreffende LP gegebenenfalls in Absprache mit der Klassenlehr-

person bei der Schulleitung/SHP beantragt.

Der Unterricht kann in integrativem oder separativem Rahmen oder auch als zusätzliche Förderlektion

erteilt werden. Im Rahmen der Auftragsklärung gibt die DaZ-Lehrperson zu Handen der Schullei-

tung/SHP über die Art der Durchführung eine Empfehlung ab. Entscheidende Instanz ist die Schullei-tung/SHP.

Der DaZ-Unterricht jedes Schülers/jeder Schülerin wird jährlich evaluiert und bei Bedarf angepasst. Ab-

sprachen zwischen der abgebenden Lehrperson der Primarstufe und der Lehrperson der Sekundarstu-fe finden am Ende des alten Schuljahres bzw. am Anfang des neuen Schuljahres statt.

LIFT

Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse mit erschwerter Ausgangslage im Hinblick auf den Berufs-einstieg werden im Rahmen von Modulkursen und praktischen Erfahrungen in der Berufswelt gezielt

unterstützt.

Die Modulkurse finden in der Regel während der Unterrichtszeit in Frauenfeld statt.

Begabungs-/ Begabtenförderung

Vorbereitung auf weiterführende Schulen:

Die Prüfungsvorbereitung steht allen Schülerinnen und Schülern der 8. Klasse zur Verfügung, welche

eine Prüfung an eine weiterführende Schule absolvieren möchten und bereit sind, auch während dem

Semester diszipliniert Zusatzaufgaben zu erledigen.

Die Schülerinnen und Schüler repetieren den Schulstoff der Fächer Deutsch, Französisch sowie Ma-

thematik und werden in diesen Fächern auf die Aufnahmeprüfung vorbereitet.

Im zweiten und dritten Quartal des Schuljahres werden jeweils am Mittwochnachmittag zwei Lektio-nen wöchentlich durchgeführt.

Die Anmeldung erfolgt im ersten Quartal des 8. Schuljahres schriftlich und in Rücksprache mit den El-

tern. Eine Anmeldung verpflichtet, den Vorbereitungskurs vollumfänglich zu besuchen. Es ist nicht möglich, sich nur für einzelne Nachmittage oder Fächer anzumelden.

Die Eltern werden anlässlich des Elternabends anfangs der 2. Klasse über diesen Kurs informiert. Die Frage betreffend den Besuch einer weiterführenden Schule wird im Rahmen der Berufswahlgespräche

mit den Eltern individuell erörtert und geklärt.

Profilbereich / Projektunterricht

Die Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse haben die Wahl zwischen dem Vertiefungsbereich in Ma-

thematik, Deutsch, Englisch oder Französisch (aufgrund ihrer Stellwerkergebnisse) oder einer Vertie-

fung in Werken textil bzw. Werken nicht textil. Dieser Profilbereich dauert bis zum Ende des ersten Semesters.

Ab dem zweiten Semester starten die Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Projekten. Die

Schülerinnen und Schüler werden von Lehrpersonen in den verschiedenen Projekt-Bereichen betreut. Die Projektarbeiten werden Mitte Mai abgegeben und Mitte Juni den Eltern und weiteren Interessier-

ten präsentiert.

Die Projektarbeiten werden individuell bewertet und im Zeugnis vermerkt.

Freifach-/Wahlpflichtfachbereich

Die Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse haben durch die Wahl von Frei- und Wahlpflichtkursen

die Möglichkeit, im Rahmen einer Mindestzahl an Lektionen (vgl. Lektionentafel des Kantons) persön-liche Schwerpunkte zu setzen.

Die Anmeldung erfolgt durch die Schülerinnen sowie Schüler und Eltern via Klassenlehrperson im drit-

ten Quartal des Schuljahres.

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Aufgabenhilfe / Lernstudio

Die Hausaufgabenhilfe ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, dreimal in der Woche (MO, DI, DO)

mittels Unterstützung von Fachlehrpersonen ihre Hausaufgaben ganz oder teilweise zu lösen.

Das Angebot kann von den Schülerinnen und Schülern auch als „Lernstudio“ genutzt werden. In Ei-

genverantwortung fordern sie bei der Aufsichtsperson zusätzliches Lern-/Übungsmaterial an, welches

den individuellen Lernprozess unterstützt.

Bei Stammklassen- und Niveauwechseln dürfen max. 5 Lektionen gratis in Anspruch genommen wer-

den, um Schulstoff aufzuarbeiten.

Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder anmelden, übernehmen einen finanziellen Beitrag.

4.3 Schulanlage Reutenen

4.3.1 Übersicht

Stammklassen Förderklassen

Klassen 18 Stammklassen 2 Förderklassen

Anzahl Schülerinnen/Schüler 350 Schülerinnen/Schüler 14 Schülerinnen/Schüler

Klassengrössen (Durch-

schnitt)

19.5 Schülerinnen/Schüler / Klasse 7.0 Schülerinnen/Schüler / Klasse

Beispielberechnung JG 1 (Prozent)

JG 2 (Prozent)

JG 3 (Prozent)

Regel (Lektion)

Förder (Lektion)

Total (Prozent)

Förderbausteine

1 Förderklasse altersdurchmischt <<100-140>> 38 131.0

Förderklasse altersdurchmischt <<100-150>> 44 151.7

3 SHP <<70-90>> 25 86.2

4 Stütz- und Förderunterricht 6-8 6-8 6-8 6 20.7

6 Integrationsklasse <<20-35>> 10 34.5

7 DaZ <<20-30>> 6 20.7

9 Sichtwechsel 0

10 LIFT 6-8 6-8 0 4 13.8

11 Soziales Lernen 3-4 3-4 3-4 5 17.2

13 Aufgabenhilfe/Lernstudio <<30-40>> 10 34.5

Weitere Massnahmen 87

Förderung im 9. Schuljahr/Projektunterricht 24

Freifach-/Wahlpflichtfachbereich/ Vorbereitung weiterführende Schulen

63

Total 87 148 510.3

Personal sonderpädagogischer Bereich

86.2% SHP 23.68% pro 100 Kinder

282.7% Förderklassen 77.66% pro 100 Kinder 27.6% Lehrperson DaZ/Stütz- und Förderunterricht 7.58% pro 100 Kinder

34.5% Lehrperson Integrationsklasse 9.47% pro 100 Kinder

4.3.2 Schwerpunkte und Besonderheiten

Altersdurchmischte Förderklassen

Für Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem, hohem Förderbedarf, welche in der Primarschule

eine Fördergruppe besuchten und dies weiterhin von der abgebenden LP / SL Primarschule empfohlen

wird oder bei denen eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes (SPB) für den Besuch einer Förderklasse vorliegt, werden in der SA Reutenen weiterhin in Förderklassen geführt.

Die Förderklassen werden altersdurchmischt geführt.

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In den altersdurchmischten Förderklassen wird schwerpunktmässig am Erreichen von Basiszielen / Ba-siskompetenzen gearbeitet. Die Unterrichtsmethoden sind so gewählt, dass die Schülerinnen und

Schüler am Unterrichtsgeschehen, ihren spezifischen Stärken entsprechend, teilnehmen können. Die

Stärkung des Selbstvertrauens und der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zur Mitwelt stehen dabei im Vordergrund. Förderklassen-Schülerinnen und -Schüler können nach Möglichkeit den Unterricht in

einzelnen Fächern in der Regelklasse besuchen.

Die Sekundarschule verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler der Förderklassen, wenn immer mög-lich, in die Regelklassen zu reintegrieren.

Besucht eine Schülerin oder ein Schüler die Förderklasse, sind keine zusätzlichen sonderpädagogi-

schen Fördermassnahmen vorgesehen.

Gemeinsame schulische Aktivitäten von Regel- und Förderklassenschülern werden bewusst gefördert

und umgesetzt.

Schulische Heilpädagogik (SHP)

Die SHP unterstützt in erster Linie leistungsschwache Jugendliche mit Lernzielanpassungen oder Dis-

pensationen oder besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Die SHP unterstützt die Schülerinnen und Schüler mit einem gezielten Förderprogramm und/oder be-

rät die Klassen-/Fach- oder Niveaulehrperson im Bereich Diagnostik und Förderplanung.

Die SHP wird auf Antrag der Lehrpersonen oder der Schulleitung oder auf Empfehlung der SPB beige-zogen.

Der Unterricht kann in integrativem oder separativem Rahmen erfolgen. Das Setting der Förderung

wird im Rahmen einer Koordinationssitzung zwischen Lehrpersonen, SHP, Schulleitung und Eltern de-finiert. Entscheidende Instanz ist die Schulleitung.

Vorbereitung auf weiterführende Schulen/Zukunftswerkstatt

Die Vorbereitung auf weiterführende Schulen findet im 2. und 3. Quartal statt: Im November und De-zember werden Vorbereitungsnachmittage angeboten; im Februar findet die Zukunftswerkstatt statt.

Die Vorbereitung auf weiterführende Schulen steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, welche eine Aufnahmeprüfung an eine weiterführende Schule absolvieren möchten und bereit sind,

auch während dem Semester diszipliniert Zusatzaufgaben zu erledigen.

Die Eltern werden über die Durchführung schriftlich informiert.

Projektbereich 9. Schuljahr

Projektbereich (2 Lektionen: 1. Semester / 3 Lektionen: 2. Semester)

Der Projektunterricht findet im 1. Semester in Gruppen oder als Partnerarbeit als Vorbereitung auf die individuelle Projektarbeit/Abschlussarbeit statt.

Nach den Sportferien starten die Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Projekten. Die Be-

gleitung der individuellen Projektarbeit erfolgt durch die Klassenlehrperson und/oder Fachlehrperso-nen (TW, NTW, Musik, usw.) Abgabetermin für die individuellen Projektarbeiten ist Mitte Mai. Diese

werden individuell beurteilt und im Zeugnis vermerkt. Anlässlich des Abschlussfestes vor den Sommer-

ferien werden die Projektarbeiten den Eltern und weiteren Interessierten präsentiert.

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FÖRDERKONZEPT SSG FRAUENFELD

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5 Umgang mit sonderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern

Sonderschulbedürftige Schülerinnen und Schüler können, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, in die Sekundarschule integriert werden.

Damit dies gelingt, muss der Ressourcenrahmen geklärt werden. Die Schulanlage, welche diese Schülerin

oder diesen Schüler übernimmt, erhält die Informationen von der SPB und kennt die Fähigkeiten sowie Fertigkeiten der Schülerin oder des Schülers; weiter müssen die Tragfähigkeit der Klasse und die Bereit-

schaft der Lehrpersonen gewährleistet sein. Selbstverständlich sollen auch die Zusammenarbeitsmöglich-

keiten mit den Eltern stimmen und die notwendigen zusätzlichen Hilfsmittel müssen bekannt und möglich sein.

Nach §11.3 der Sonderschulverordnung entscheidet die SSG, ob eine integrative Sonderschulung durchge-

führt wird. In diesem Fall trifft sie mit einer anerkannten Sonderschule eine Vereinbarung über die fachli-che Begleitung.

6 Verfahren und Zuständigkeiten betreffend Anordnungen von Massnahmen

Der Übertritt in die erste Klasse der Sekundarschule ist im Dokument „5.3241 Übertritt Primarschule (PSG)-Sekundarschule (SSG)“ geregelt.

Zuteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulanlagen

Förderklassen-Schülerinnen und -Schüler aus einer Schulanlage mit dem Fördermodell 1 werden in der

Regel gemäss ihrem Einzugsgebiet zugeteilt.

Förderklassen-Schülerinnen und -Schüler aus einer Schulanlage mit dem Fördermodell 2 werden gemäss Entscheid der Schulleiterkonferenz zugeteilt.

Das Dokument „5.321 Reglement für die Aufnahme und die Umstufung (Durchlässige Sekundarschule)“

regelt die verschiedenen Abläufe der Umstufungen.

Schülerinnen und Schüler von Förderklassen können in eine Typ G wechseln. Der Wechsel kann mit einer

Repetition verbunden werden.

Eine Repetition der Jahrgangsklasse kann ermöglicht werden, wenn besondere Umstände (Krank-heit/Unfall) oder die persönliche Entwicklung des Kindes dies verlangen. Fachlich ungenügende Leistun-

gen sind kein ausreichender Grund für eine Repetition.

Schülerinnen und Schüler, welche eine Dispensation oder zwei und mehr Lernzielanpassungen aus der Primarschule mitbringen, müssen besonders sorgfältig eingeteilt werden und eventuell durch die SPB ab-

geklärt werden. Für die Einteilung in die Stammklasse als Förderklassenschüler/-innen muss noch vor dem

Eintritt in die Sekundarschule ein rechtskräftiger Beschluss vorliegen.

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6.1 Förderklasse altersdurchmischt

Schülerinnen und Schüler der altersdurchmischten Förderklasse haben die Möglichkeit, bei erhöhter Leis-

tungsfähigkeit den Niveaubereich Mathematik, Englisch oder Französisch mit einer anderen Klasse zu be-suchen.

6.2 Förderklassen-SuS in der Regelklasse G

Bei der Förderklasse SuS in der Regelklasse G liegt die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler

der Gruppe Förderklasse SuS bei der Lehrkraft mit Heilpädagogischer Ausbildung und für die Gruppe Typ

G bei der Sekundarlehrperson.

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6.3 SHP

Im Dokument „6.112 Pflichtenheft der Lehrpersonen für Schulische Heilpädagogik (SHP)“ sind die Verfah-

ren und Zuständigkeiten geregelt.

6.4 Stütz- und Förderunterricht

Erste Abklärungen

Werden durch eine Lehrperson oder SHP-Lehrperson pädagogische oder schulische Probleme wahrge-

nommen, die das Ergreifen besonderer Massnahmen angezeigt erscheinen lassen, wird das weitere Vor-

gehen zwischen der Klassenlehrperson, der SHP-Lehrperson und den Eltern abgesprochen.

Kurzfristige Massnahmen (niederschwellig)

Kann nach ersten Abklärungen der SHP-Lehrperson davon ausgegangen werden, dass die anstehenden

Probleme von der SHP gelöst werden können, wird eine Massnahmenplanung erstellt und deren Umset-zung mit der Klassenlehrperson besprochen. Diese Planung kann gezielte methodisch-didaktische Mass-

nahmen im Sinne eines individualisierenden Unterrichts, die Begleitung der Lehrperson und des

Jugendlichen durch die SHP-Lehrperson sowie heilpädagogische Fördermassnahmen auch ausserhalb der Regelklasse umfassen. Während der Umsetzung wird die Arbeit monatlich von der SHP- und der Klassen-

lehrperson besprochen und im Arbeitsjournal dokumentiert.

Die Wirkung der Massnahmen wird spätestens nach einem Semester von der SHP- und der Klassenlehrper-son überprüft und in einem kurzen Bericht zuhanden der Schulleitung festgehalten.

Längerfristige Massnahmen (höherschwellig)

Zeigt sich bei der Abklärung der SHP-Lehrperson oder bei der Überprüfung der Wirkung kurzfristiger Massnahmen, dass die auftretenden Probleme gravierender Natur sind und/oder eine längerfristige Be-

treuung erfordern, müssen entsprechende Massnahmen ins Auge gefasst werden. Deren Einleitung be-

ruht zwingend auf einem formalen Verfahren mit rekursfähigem Entscheid.

Die Anmeldung zu einer diagnostischen Abklärung durch eine externe Fachperson bedarf der schriftli-

chen Einwilligung der Eltern und erfolgt in Absprache mit der SHP-Lehrperson durch die Klassenlehrper-

son. Die beantragten Massnahmen sind vom Schulpräsidenten zu bewilligen und in einem rekursfähigen schriftlichen Entscheid den Eltern mitzuteilen.

Die Durchführung wird gemeinsam zwischen Klassenlehrperson, externer Fachperson, SHP-Lehrperson

und Eltern abgesprochen, die externe und integrative Unterstützung durch die SHP-Lehrperson koordi-niert und begleitet.

Verwendete Formulare sind im Anhang Kapitel 12.2 zu finden.

6.5 Teamteaching

6.5.1 Teamteaching mit der SHP

Ein Teamteaching mit der SHP, damit mehrere Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen speziell gefördert werden können, wird von Klassen- oder Fachlehrpersonen bei der SHP beantragt.

6.5.2 Teamteaching mit anderen Leistungserbringern

Jede Lehrperson hat die Möglichkeit, seine Wünsche in die nachfolgende Liste, welche im Lehrerzimmer

hängt, einzutragen.

Die Schulleitung genehmigt den Einsatzplan.

Verwendete Formulare sind im Anhang Kapitel 12.3 zu finden.

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6.6 Integrationsklasse

Das Schulpräsidium beschliesst auf Antrag der Schulleiterkonferenz, ob eine Integrationsklasse geführt

wird.

Die Schulleiterin / der Schulleiter teilt die Schülerin oder den Schüler einer Stammklasse zu.

Der Schulleiter / die Schulleiterin bespricht mit der DaZ-Lehrperson den Stundenplan der neu eintreten-

den Schülerinnen und Schüler.

Der Schulleiter / die Schulleiterin erstellt einen Brief mit der Bestätigung des Stundenplans und weiterer

Koordinaten an die Eltern. Eine Kopie geht an die Klassen- und DaZ-Lehrperson.

Die DaZ-Lehrperson verfasst halbjährlich einen Förderbericht.

6.7 DaZ

Ein regelmässiger Austausch und verbindliche Absprachen zwischen der DaZ-Lehrperson und der Klassen- oder Fachlehrperson sind für eine lernzielorientierte Zusammenarbeit wichtig. Dies umfasst Absprachen

zu den Lernzielen der Sprachförderung, zur Semesterbilanz und beim Elterngespräch.

Die Entscheidung über die Art der Förderung der Schülerinnen und Schüler wird nicht von einer einzelnen Person getroffen. Die spezifische DaZ-Sprachförderung findet in Kooperation zwischen der Förder- und

der Klassenlehrperson sowie weiteren Fachpersonen statt; dadurch können verschiedene Erfahrungen ge-

nutzt werden. Gemeinsam wird über die inhaltlichen Schwerpunkte der nächsten Lernphase entschieden.

Im DaZ-Unterricht trägt die DaZ-Lehrperson die Hauptverantwortung für die Gestaltung des Lernprozes-

ses.

Wenn der Jugendliche nach Abschluss des Aufbaukurses den Förderunterricht nicht mehr besucht, erstellt die DaZ-Lehrperson zu Handen der Klassenlehrperson einen abschliessenden Bericht und berät diese bei

Bedarf.

6.8 Logopädie

Falls eine Schülerin oder ein Schüler logopädische Förderung benötigt, beantragt die Schulleitung beim

Präsidium eine Fachperson ausserhalb der Sekundarschule mit diesem Auftrag zu betrauen.

6.9 Sichtwechsel

Organisation

Die Schulleitung erstellt mit dem Lehrerteam einen Plan, zu welcher Lehrperson Schülerinnen und Schüler geschickt werden können. Dieser Plan hängt im Lehrerzimmer und jede Lehrperson erhält ihn.

Die Schülerin oder der Schüler kann während maximal zwei Wochen zum Sichtwechsel geschickt werden.

Wenn diese niederschwellige Massnahme nicht greift, muss ein Standortgespräch mit der Schulleitung, der Schülerin oder dem Schüler, den Eltern und der Lehrperson geführt werden.

Verwendete Formulare sind im Anhang Kapitel 12.4 zu finden.

6.10 LIFT

Die Vorstellung des Projekts LIFT erfolgt am ersten Elternabend der Sekundarschule.

Anhand der Beobachtungen der Lehrpersonen werden Schülerinnen und Schüler für das Projekt vor-gesehen.

Gleichzeit informieren die Modulleiterinnen und Modulleiter die Stammklassen über das LIFT-Projekt.

Die Klassenlehrpersonen nehmen mit den Erziehungsberechtigten der betreffenden Schülerinnen und Schüler Kontakt auf und führen ein Gespräch; der Lernende nimmt selbstverständlich am Gespräch

teil.

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Die Anmeldung erfolgt durch die Erstklassenlehrperson mit der Unterschrift der Erziehungsberechtig-ten.

Die jeweilige Schulleitung entscheidet im Gespräch mit den Modulleiterinnen und Modulleitern, wel-

che Schülerinnen und Schüler ins Liftprojekt aufgenommen werden.

Verwendete Formulare sind im Anhang Kapitel 12.5 zu finden.

6.11 Soziales Lernen

6.11.1 Antrag der Lehrperson

Am Schuljahreswechsel erhält jede Lehrperson die Möglichkeit, sich für ein halbes Jahr für eine Sequenz anzumelden.

Die Fachperson für Soziales Lernen stellt einen möglichen Plan fürs nächste Schuljahr zusammen.

Der Plan wird von den Schulleitungen genehmigt.

Ein Gespräch mit der entsprechenden Lehrperson erfolgt für die Detailabsprachen.

6.11.2 Verordnung durch Schulleitung

Die Schulleitung hat die Möglichkeit, für eine Klasse ein Semester Soziales Lernen zu verordnen.

6.11.3 Elterninformation

Dies geschieht mit einem Schreiben, siehe Anhang Kapitel 12.6, durch die Lehrpersonen.

6.12 Begabtenförderung

6.12.1 Integrative Förderung (niederschwellige Massnahmen)

Beobachtung der Schülerinnen und Schüler betreffend mögliche Unterforderungssituationen

Gespräche anhand der Beobachtungen mit weiteren Lehrpersonen, SHP und / oder Schulleitung

Planung von weiteren Schritten: Die SHP entwickelt in Zusammenarbeit mit der Lehrperson einen För-

derplan für den Unterricht in der Klasse, z. B. Möglichkeiten der Anreicherung, Anpassung des Unter-richtsstoffes oder die selbstständige Arbeit an einem Projekt.

Bei Gefährdung der sozial-emotionalen Entwicklung sind Zusatzlektionen bei der SHP oder SSA notwen-

dig.

Gespräch mit den Eltern:

Vorstellung der Beobachtungen, der weiteren Schritte und gemeinsames Vorgehen werden in einem Standortgespräch festgelegt.

Das nächste Standortgespräch wird festgelegt.

6.12.2 Höherschwellige Massnahmen

Höherschwellige Massnahmen sind erforderlich, wenn sich die Situation betreffend Entwicklung der Schü-

lerin oder des Schülers nicht bessert und persönliche Ziele nicht erreicht werden.

Eine Abklärung erfolgt durch die Schulpsychologische Beratung (SPB) oder andere Fachstellen, damit wei-

tere Massnahmen entwickelt werden können.

6.13 Aufgabenhilfe / Lernstudio

Nach den Sommerferien werden alle Eltern durch die Schulleitung angeschrieben. Zusätzlich wird am ers-

ten Elternabend auf dieses Angebot aufmerksam gemacht.

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Mit dem Formular „5.112 Hausaufgabenhilfe und Lernstudio, Merkblatt und Anmeldung“ können die Er-ziehungsberechtigten ihr Kind anmelden.

6.14 Archivierung

Die Unterlagen werden in der Jugendlichenakte unter Verschluss aufbewahrt.

Nach dem Schulabschluss werden die archivierungswürdigen Unterlagen während zehn Jahren in der

Schulverwaltung archiviert. Die anderen Unterlagen werden sachgemäss vernichtet.

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7 Verfahren und Zuständigkeiten von weiteren Massnahmen

7.1 Sporttagesschule

Folgende Dokumente regeln die Sporttagesschule (siehe Schulhandbuch SSG):

6.51 Konzept Thurgauer Sporttagesschule Frauenfeld (TSTF);

6.511 Vereinbarung Schule-Sportverbände;

6.512 Ausbildungsvereinbarung;

6.513 Verhaltenskodex Sporttagesschule;

6.514 Erklärung zum Umgang mit Drogen und Doping;

6.515 Reglement zur Aufnahme und zum Ausscheiden aus der TSTF;

6.516 Pflichtenheft Koordinator/in Sporttagesschule;

6.517 Pflichtenheft Lehrperson Förderunterricht;

6.518 Jahresplanung.

7.2 Timeout-Klasse

Folgende Dokumente regeln die Timeout-Klasse (siehe Schulhandbuch SSG):

6.31 Konzept Timeout-Klassen der SSGF;

6.311 Konzept zur Führung;

6.311 Konzept Familiencoaching;

6.313 Timeout-Klassen Handbuch;

6.314 Stellenbeschreibung Schulleiter/-in Timeout-Klasse;

6.315 Stellenbeschreibung Mitglied der Gruppenleitung MFT mit schulischem Hintergrund;

6.316 Stellenbeschreibung Lehrperson der Timeout-Klasse;

6.317 Aufnahmeverfahren Timeout;

6.318 Austritt Timeout;

6.319 Checkliste für die Aufnahme;

6.320 Antrag auf Aufnahme in die Timeout-Klasse Frauenfeld;

6.321 Flyer Timeout-Klasse.

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8 Zusammenarbeit aller beteiligten Personen

8.1 Funktionen

In der nachfolgenden Tabelle wird ersichtlich, welche Fachperson für die verschiedenen Fördergefässe zu-sammenarbeiten.

Kla

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Fach

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Typ

Niveauunterricht

Förderklassen

SHP

Stütz- und Förderunterricht

Teamteaching

Integrationsklasse

DaZ

Sichtwechsel

LIFT

Soziales Lernen

Begabtenförderung

Aufgabenhilfe / Lernstudio

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8.2 Prozessabläufe

8.2.1 Einteilung der Stammklassen, Förderklassen und Niveauklassen

Im Reglement 5.321 „Reglement für die Aufnahme und die Umstufung (Durchlässige Sekundarschule)“

sind die Prozessabläufe im Detail beschrieben. Nachfolgend sind nur die Meilensteine aufgelistet.

1. Die Sechstklasslehrperson teilt jede Schülerin und jeden Schüler im Gespräch mit den Eltern den entsprechenden Stamm- und Niveauklassen zu.

Einteilungen in die Förderklassen müssen rechtskräftig sein.

2. Die Schulleitung Auen bestimmt die Zuteilung zu den Schulanlagen.

3. Die Schulleitung teilt die Stamm- und Niveauklassen ein.

8.2.2 SHP / Stütz- und Förderunterricht / Begabtenförderung durch SHP

Initiierung

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Überprüfung am Semesterende

8.2.3 Teamteaching

Lehrpersonen stellen einen Antrag (siehe Kapitel 6.5.1) an SHP.

Die Information mit dem Quartalsbericht erfolgt an die Schulleitung.

Die Lehrperson trägt sich in die Tabelle (siehe Anhang Kapitel 12.3) ein.

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8.2.4 DaZ

Initiierung

Überprüfung am Semesterende

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8.2.5 Integrationsklasse

Das Schulpräsidium beschliesst auf Antrag der Schulleiterkonferenz, ob eine Integrationsklasse ge-

führt wird.

Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Schulleitung angemeldet.

Die Schulleitung teilt die Schülerinnen und Schüler einer Stammklasse zu und bespricht den Stunden-

plan mit den betroffenen Lehrpersonen.

Die Elterninformation erfolgt durch die Schulleitung.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Integrationsklasse sowie eine zunehmende Anzahl Lektio-nen in den Stamm- und Niveauklassen.

8.2.6 Lift

Wann Was? Wer?

Bis

En

de O

kto

be

r

Information der Eltern (1. Elternabend) Schulleitung

Modulleitung

Information der Klassenlehrperson Modulleitung

Modullektionen im Stundenplan festlegen Schulleitung und Modulleitung

Auswahl der Schülerinnen und Schüler in Absprache mit Eltern (3-4 pro

Klasse) / Priorisierung durch Klassenlehrperson Klassenlehrperson

Eventuell Aufnahmegespräche mit Schülerinnen und Schüler Klassenlehrperson Modulleitung

Benachrichtigung der Schülerinnen und Schüler Modulleitung

Vereinbarung von Schülerinnen oder Schülern und deren Eltern unter-

schreiben lassen

Modulleitung

Klassenlehrperson

ab

Herb

stfe

rien

Sitzung Klassenlehrperson und Modulleiterinnen oder Modulleiter Modulleitung Klassenlehrperson

Modulkurse Modulleitung

Modulkurse und Wochenarbeitsplätze

Modulleitung

Firmen (Wochenar-beitsplatz)

8.2.7 Soziales Lernen

Die Ausschreibung erfolgt durch die Fachperson jeweils auf das neue Schuljahr hin.

Die Klassenlehrpersonen melden ihre Klasse an.

8.2.8 Aufgabenhilfe / Lernstudio

Am ersten Elternabend an der Sekundarschule werden die Erziehungsberechtigten über dieses Ange-

bot informiert.

Die Schulleitung informiert die Erziehungsberechtigten schriftlich.

Die Anmeldung der Erziehungsberechtigten geht an die Schulleitung.

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8.3 Pflichtenhefte

Die nachfolgend aufgeführten Pflichtenhefte sind im Schulhandbuch der SSG Frauenfeld nachzulesen.

8.3.1 Stellenbeschreibungen der SSG Frauenfeld

4.15212.01 Stellenbeschreibung Lehrperson

4.15212.04 Stellenbeschreibung für das Lernstudio

4.15212.05 Stellenbeschreibung Lehrperson Kleinklassen (Förderklassen)

4.15212.13 Stellenbeschreibung Schulische Heilpädagogik

8.3.2 Pflichtenhefte

6.112 Pflichtenheft der Lehrpersonen für Schulische Heilpädagogik (SHP)

8.3.3 Weitere Dokumente

5.112 Hausaufgabenhilfe und Lernstudio

5.321 Aufnahme- und Umstufungsreglement

6.151 Fördermassnahmen

6.152 Interventionsmassnahmen

6.21 Konzept Schulsozialarbeit (SSA) der SSGF

6.22 Umgang mit schwierigen Schulsituationen Leitfaden

6.31 Konzept Timeout-Klassen der SSGF

6.311 Konzept Familiencoaching

6.51 Konzept Thurgauer Sporttagesschule Frauenfeld (TSTF)

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9 Weiterbildung

9.1 Teamtage

In jeder Schulanlage sind während eines Schuljahres mindestens 4 Teamtage eingeplant. Die Schulleitun-gen ermitteln in ihren Teams den Weiterbildungsbedarf. Deren Planung und Umsetzung obliegt den

Schulleitungen mit dem Schulleitungsteam und den Lehrpersonen. Die Schulleitungen sind für die Durch-

führung und Auswertungen der Weiterbildungen verantwortlich.

Den Schulleitungen stehen verschiedene Gefässe zur Verfügung:

Teamtage;

Zeitgefässe für Qualitäts- und Prozesssteuerung;

Fachschaften / Jahrgangsgruppen.

Die Klaustagung, am Frauenfelder Klausmarkt-Montag, wird durch die Schulbehörde in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen organisiert.

9.2 Persönliche Weiterbildung

Die persönliche Weiterbildung von Lehrpersonen wird im jährlichen Mitarbeitergespräch mit der Schullei-

tung definiert.

9.3 Themenpool

Für die Umsetzung des Förderkonzepts drängen sich (u. a.) folgende Weiterbildungsthemen auf:

Führung:

Classroom Management:

Umgang mit verhaltensauffälligen Jugendlichen und schwierigen Unterrichtssituationen

Arbeitsformen, damit alle Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert wer-den

Teamteaching:

Zusammenarbeit mit Unterrichtsassistenzen und Praktikantinnen/Praktikanten

Souveräne Klassenführung:

Wahrnehmung der Lehrperson in Bezug auf Schülerinnen und Schüler prägt das Handeln im Unter-

richt

Didaktik, Differenzierung:

Lehrplan 21

Lernen als Ausgangspunkt für offene Aufträge

Kooperatives Lernen

Niveaudurchmischter Unterricht

Klassenübergreifende Zusammenarbeit

Diagnostik, Beurteilung und Förderung:

Standortgespräche

Erkennen des Lernstandes im ganzheitlichen Sinn

Förderliche Leistungsbewertung ↔ Beurteilen mit Noten

Die Schulleitungen berücksichtigen diesen Themenkatalog bei der Planung der Weiterbildungen in an-

gemessener Weise.

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10 Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit von individuellen Massnahmen

Die Art und Periodizität der Überprüfung der Wirksamkeit von individuellen Massnahmen sind in den entsprechenden Kapiteln der Bausteine geregelt.

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11 Periodische Überprüfung des Förderkonzeptes

11.1 Im Rahmen des Qualitätskonzepts der SSG Frauenfeld

Siehe Dokument „5.151 Qualitätskonzept der SSGF“ (Schulhandbuch)

11.2 Ebene Schulanlage

Jährliche Überprüfung

Zeitpunkt Schulleitung betroffene Lehrpersonen

Förderklasse Lehrperson

SHP

DaZ-Lehrperson

LIFT-Lehrperson

Lehrperson Soziales Lernen

März Wunschantrag für Pensen

April / Mai Schulleitung bespricht die Situation mit dem Schulleitungsteam

Beschluss über Pensenzuteilung

Information an die Lehrpersonen

11.3 Artikel für Jahresbericht für die Rechnung SSG Frauenfeld an die Bevölkerung

Alljährlich erscheint ein kurzer Artikel über die Fördermassnahmen. Die betreffenden Lehrpersonen (För-derklasse Lehrperson, SHP, DaZ-Lehrperson, LIFT-Lehrpersonen, eventuell Lehrperson Soziales Lernen)

treffen sich zu einer Sitzung und besprechen unter Leitung der SHP den nächsten Jahresbericht.

11.4 Grundsätzliche Überprüfung

Jede Schulanlage überprüft jeweils alle 3 Jahre, erstmals 2018, ob die Angebote für Schülerinnen und

Schüler mit speziellen Bedürfnissen dem Bedarf entsprechen.

Mögliche Evaluationsgefässe

Das Schulleitungsteam entscheidet sich für ein Evaluationsgefäss und bereitet dieses vor.

Umfrage

Konvent

Teamtage

Die Schulleitung der Schulanlagen geben einen Evaluationsbericht an die Schulbehörde ab. Dieser Bericht soll nicht nur den Ist-Zustand festhalten, sondern möglichen Optimierungsbedarf für die Zukunft erwäh-

nen.

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12 Formulare

12.1 Lernzielanpassung / Formular SHB: 5.11.04

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12.2 Stütz- und Förderunterricht / Formular SHB: 5.11.06

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12.3 Teamteaching / Formulare SHB: 5.11.20 / 5.11.21

Antrag für Teamteaching mit SHP

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Tabelle für Teamteaching mit anderen Leistungserbringer

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12.4 Sichtwechsel / Formulare SHB: 5.11.22 / 5.11.23

Plan zu welcher Lehrperson Schülerinnen und Schüler geschickt werden können.

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Auftrag für Sichtwechsel

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12.5 Lift / Formulare SHB: 5.11.24 / 5.11.25 / 5.11.26

Antrag der Klassenlehrperson um Aufnahme in das Projekt LIFT

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Vereinbarung für die Teilnahme am LIFT Projekt

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Kurzbeurteilung Wochenarbeitsplatz

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12.6 Soziales Lernen / Formular SHB: 5.11.27

Elterninformation

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13 Abkürzungen

DaZ Deutsch als Zweitsprache

LIFT Jugendprojekt Lift

SA Schulanlage

SHP Schulische Heilpädagogik

SL Schulleiterin / Schulleiter

SuS Schülerinnen und Schüler

WAP Wochenarbeitsplatz