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19. ver.di-Konferenz BR-PR-JAV Wasserwirtschaft in München29. Juni 2016
Beurteilung psychischer Gefährdungen am
Arbeitsplatz
Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR?
Anna Wirth M. A.Martin-Luther-Str. 32 � 55131 Mainz
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19. ver.di-Konferenz BR-PR-JAV Wasserwirtschaft in München29. Juni 2016
Ein Modewort – und (fast) alle trifft es
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19. ver.di-Konferenz BR-PR-JAV Wasserwirtschaft in München29. Juni 2016
häufige UnterbrechungenStress
Arbeitsverdichtungpermanent hoheAufmerksamkeit
‚tobende‘Kunden
etc. unklare Vorgaben
Zeitdruck
Hektik
„Stress“ & Co ?
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Was ist daran ?
Psychische Belastung: Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch (seelisch) auf ihn einwirken.
SinnesorganeDenkenLernenGedächtnisKonzentrationEmpfindungen
DIN EN ISO 10075
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19. ver.di-Konferenz BR-PR-JAV Wasserwirtschaft in München29. Juni 2016
Gefährdung – Belastung - Beanspruchung
Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesund-
heitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren
Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit. (Eine Gefährdung ist noch keine Gefahr!)
Belastung ist in den Arbeitswissenschaften ein neutraler Begriff.
Was wir umgangssprachlich ‚Belastung‘ nennen, heißt fachsprachlich
Fehlbeanspruchung .
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19. ver.di-Konferenz BR-PR-JAV Wasserwirtschaft in München29. Juni 2016
Was ist daran ?
Psychische BelastungensindNICHT =psychischeErkrankungen!
Belastungen wirken oft mehrfach, lassen sich nicht „aufteilen“: Beispielsweise Lärm
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19. ver.di-Konferenz BR-PR-JAV Wasserwirtschaft in München29. Juni 2016
Bei allen
Arbeits-
Tätigkeiten gibt es
physisch (körperlich)
und
psychisch
wirkende
Belastungen!Copyright Fotos: Wikipedia: Wasserwirtschaft (Bundesarchiv, Martina Nolte) und BiBB: BWP 2/2001.
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19. ver.di-Konferenz BR-PR-JAV Wasserwirtschaft in München29. Juni 2016
Sensibilisierung
Das Thema „Psyche“ ist heikel.Der betriebliche Prozess hin zur Gefährdungs-beurteilung und zu Arbeitsschutz-Maßnahmen
gegen psychische Fehlbeanspruchungensollte deshalb mit einer Sensibilisierung
beginnen !Auf Betriebs- bzw. Personalversammlungen:
Abgrenzen von psychischen Erkrankungen, Thema zum Thema machen, Möglichkeit für
Nachfragen, Beschäftigte beteiligen!
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Und was dagegen tun?
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GrundgesetzArbeitsschutz-
gesetzBetriebssicherheits-
Verordnung
und... und... und...
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Was sagt das Arbeitsschutzgesetz ?
§ 4 Allgemeine Grundsätze[...]
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daßeine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird [...]
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Belastungsschutz per Gesetz
Das zentrale Instrumentdafür ist die
Gefährdungsbeurteilung(Arbeitsschutzgesetz § 5)
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Gefährdungsbeurteilung
Beurteilt werden dabei nicht die Beschäftigten oder wie sie arbeiten:
Beurteilt werden die Arbeitstätigkeiten !
Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer
gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an
deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
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Was sagt das Arbeitsschutzgesetz ?
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen[...] (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten [...]
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Was sagt das Arbeitsschutzgesetz ?
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Verdeutlichung durch HinzufügungNovellierung des ArbSchG im Oktober 2013:
[...] (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch[...]6. psychische Belastungen bei der Arbeit.
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Gefährdungsbeurteilung
Erfasst werden also unterschiedliche Gefährdungsfaktoren:Gruppen von Gefährdungennach Ursachen oder Wir-kungen
(ArbSchG,§ 5:mit derArbeitverbunden)
Arbeitszeit-gestaltung
Arbeits-techniken
Arbeitsmittel
Arbeits-organisation
Arbeits-umgebung
Arbeits-platz
Zusammen-arbeit
Kommunikation
sowie ggf.
weitere
Qualifikation
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Gegen psychische Fehlbeanspruchungen
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Maßnahmen des
Arbeitsschutzes
sind
Maßnahmen der
Arbeitsgestaltung!
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! Gesetzliche Verpflichtungen können nichtdurch freiwillige Maßnahmen ausgeglichen werden.
Beispiel: Rückentrainings oder Entspannungskurse sind kein Ersatz oder Ausgleich für eine unzureichende Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe etc.
betriebliche Gesundheitsförderung
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Arbeitsschutzgesetz § 2
„Maßnahmen des Arbeitsschutzes im
Sinne dieses Gesetzes sind
Maßnahmen zur Verhütung von
Unfällen bei der Arbeit
und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren
einschließlich Maßnahmen der
menschengerechten Gestaltung der
Arbeit“
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Maßnahmen-Hierarchie im Arbeitsschutz
Dies gilt auch bei psychisch wirkenden Arbeitsbelastungen! Und wie findet man die?
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Wie sich Arbeit gut gestalten lässt
Beteiligung der Beschäftigten
Gute Arbeit!
Durch die gezielte
wird aus (schlecht gestalteter) Arbeit
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Beteiligung der Beschäftigten unumgänglich!
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbeanspruchungen (Erfassung) und der Findung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen ist die
Sie kennen die Fehlbeanspruchungen aus ihrer täglichen Arbeit (Erfassung durch Befragung) und können praxisgerechte Lösungsvorschläge machen!
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Erfassung durch Befragung
ver.di Wandzeitung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Fehlbeanspruchungen
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Eine betriebliche Beschäftigten-Befragung mit dem DGB-Index Gute-Arbeit:
Auch zur Messung psychischer Belastungen!
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ver.di Online -Handlungshilfe
Beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung
Praxishilfen und Materialien:www.verdi-
gefaehrdungsbeurteilung.de
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Für Betriebs- und Personalversammlungen
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Wächteramt – MitbestimmungsrechteAnstoßen und Vorantreiben des Prozesses (Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz-Maßnahmen)Beteiligung der BeschäftigtenThema zum Thema machen, Sensibilisierung
Damit dies aufhört:
Aufgaben von BR und PR
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„Die größte aller Torheiten ist,
seine Gesundheit aufzuopfern,
für was es auch sei.“
Arthur Schopenhauer (1788-1860)