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RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ Gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte mit Fokus auf Rechtsfragen bezüglich Ansiedlung oder sonstiger Tätigkeit von HU-Unternehmungen in der Schweiz © Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH 1

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ Gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte mit Fokus auf Rechtsfragen bezüglich

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RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ

Gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte mit Fokus auf Rechtsfragen bezüglich Ansiedlung oder sonstiger Tätigkeit von HU-Unternehmungen in der Schweiz

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Inhaltsverzeichnis___________________________________

1.Rechtliche Rahmenbedingungen 2.Gesellschaftsrecht3.Unternehmensbesteuerung4.Arbeitsrecht5.Fazit

Anhang I: Bürogemeinschaft Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH, NotterSchnüriger GmbH und Teamag Immobilien AG

Anhang II: Partnerunternehmen in Ungarn

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1. Rechtliche Rahmenbedingungen_______________________________________

• Handels- und wirtschaftsrechtlich freundliches, liberales Rechtssystem gekennzeichnet durch:

- Eigentumsgarantie - Handels- und Wirtschaftsfreiheit - Vertragsfreiheit (auch im Arbeitsrecht) - attraktives Steuersystem

• Grosse Rechtssicherheit

• Funktionierende und verlässliche Verwaltung, sehr wenig Bürokratie; Verwaltung versteht sich und handelt als Dienstleister

• Bilaterale Verträge mit der EU/EFTA-Staaten über freier Personen-, Güter und (noch beschränkt) Dienstleistungsverkehr

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2. Gesellschaftsrecht – Formen___________________________________

- Einzelunternehmen - Aktiengesellschaft - Einfache Gesellschaft - Kommanditaktiengesell. - Kollektivgesellschaft - GmbH - Kommanditgesellschaft - Genossenschaft

Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Gesellschaftsformen

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2. Gesellschaftsrecht – Gründung___________________________________Die Gründung von Gesellschaften ist ungeachtet der Rechtsform denkbar einfach, relativ kostengünstig und schnell.

Verfahren: öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde und der GesellschaftsstatutenEinzahlung Gesellschaftskapital auf Sperrkontound Anmeldung Gesellschaft beim Handelsregisteramt

Dauer und Kosten: max. 1 Woche (in einigen Kantone innerhalb von 2 Tagen möglich)Notariatskosten, HReg- und Bankgebühren (CHF ca. 4’500 abhängig von Kanton zu Kanton und Gesellschaftsform)

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2. Gesellschaftsrecht – Gründung___________________________________Besteht für HU-Unternehmen, die in der CH tätig sein wollen, eine Pflicht, eine Niederlassung oder ein Unternehmen in der CH zu gründen?

NEIN, soweit eine Unternehmung mit Sitz in EU/EFTA-Staaten Arbeitnehmer in die CH entsendet oder selbständig Erwerbende aus EU/EFTA-Staaten in der CH Dienstleistungen erbringen (Achtung: Meldepflicht bei max. 3 Monate und Bewilligungspflicht, wenn länger als 3 Monate!)

JA, sobald eine Unternehmung oder ein selbständig Erwerbender mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat dauerhaft in der CH ein kommerziell geführtes Handels-, Fabrikations- oder Dienstleistungsunternehmen betreibt.

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3. Unternehmensbesteuerung – Allgemeines_______________________________________• Unternehmen sind Bundes- und Kantons- und

Gemeindesteuerpflichtig.

• Ausser für die MWST werden Personen- und Kapitalgesellschaften unterschiedlich besteuert.

• Es bestehen je nach Kanton massive Unterschiede bezüglich der Steuersätze (Steuerwettbewerb)

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3. Unternehmensbesteuerung – Personengesellschaften_______________________________________

Personenunternehmen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit d.h. sie sind nicht eigen- und selbständige Steuersubjekte.

Unternehmensgewinne werden daher bei ihren Inhabern bzw. Teilhabern besteuert.

Unternehmensgewinne bzw. Anteile daran werden als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.

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3. Unternehmensbesteuerung – Kapitalgesellschaften_______________________________________

Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind somit selbständige Steuersubjekte.

Unternehmensgewinne sind daher durch die Gesellschaft zu versteuern

Gewinnausschüttungen an die Anteilsinhaber führen zu einer erneuten steuerlichen Erfassung

– Anteilsinhaber juristische Person: als Gewinn– Anteilsinhaber natürliche Person: als Vermögensertrag

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4. Arbeitsrecht - Allgemeines___________________________________Merkmale und Auswirkungen des CH-Arbeitsrechts:

Dank minimalstem Kündigungsschutz (Vertragsfreiheit), unternehmerische Flexibilität.

Dank Gesamtarbeitsverträgen (GAV), in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten AG und AN regeln, sozialer Frieden d.h. Streikverbot.

Minimallöhne: hauptsächlich in den GAV geregelt. Unternehmungen mit Sitz in einem EU-/EFTA-Staat, die Arbeitnehmer in die CH entsenden oder selbständig Erwerbende aus EU-/EFTA-Staaten Dienstleistungen in der CH erbringen, müssen die in Bundesgesetzen, Verordnungen und allgemein verbindlich erklärten GAV Minimallöhne (nebst weiteren Bestimmungen) einhalten. Verbot von sog. Dumpinglöhne.

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4. Arbeitsrecht - Allgemeines___________________________________ Tiefe Lohnnebenkosten: Das im direktem Zusammenhang mit

dem Arbeitsrecht stehende Sozialversicherungsrecht (Alters- und Hinterlassenen-, Unfall- , Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherung sowie berufl. Vorsorge) bewirkt trotz des sehr guten sozialen AN-Schutzes keine übermässigen Lohnnebenkosten.

Sozialversicherungen: zu den obligatorischen SV gehören die Alters- und Hinterlassenen-, die Invaliden-, die Unfall-, die Arbeitslosenversicherung sowie die berufliche Vorsorge. Sofern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer individualvertraglich nichts anderes bestimmen, tragen beide Parteien hälftig bei (je ca. 14% des Bruttolohns).

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4. Arbeitsrecht – Entsendung von Arbeitnehmer in die CH_______________________________________Möglichkeit, für Unternehmen mit Sitz in einem EU/EFTA-Staat, Arbeitnehmer in die CH zu entsenden und für selbständig Erwerbende aus einem EU/EFTA-Saat Dienstleistungen in der CH unter folgender Voraussetzung zu erbringen:

1)Je nach Einsatzdauer obligatorische Meldung an und/oder Einholung einer Bewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde. (Achtung: grenzüberschreitender Personalverleih und Vermittlung sind verboten!)

2)Einhaltung folgender gesetzlich oder GAV-vorgeschriebenen Arbeits- und Lohnbedingungen: - Mindestlohn inklusive Zuschläge; - Arbeits- und Ruhezeit sowie Mindestdauer der Ferien; - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; - Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen; - Nichtdiskriminierung, namentlich Gleichbehandlung von Frau und Mann. - eine am Einsatzort bezüglich Hygiene und Komfort dem üblichen Standard entsprechende Unterkunft

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Anhang I: Bürogemeinschaft Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH , NotterSchüriger GmbH und Teamag Immobilien AG

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Patrick Thommen [email protected]: +41 41 378 00 72

Angelika Notter www.notterschnueriger.ch [email protected] Tel: +41 41 375 73 73

Zweisprachiges (D/F) Lizenziat der Rechte an der Universität Fribourg, DAS Risk Management Universität Genf. Über 10 Jahre als Unternehmensjurist und Risikomanager mit Führungsfunktionen in div. Technologie-, Transport- und Versicherungsunternehmen tätig, zuletzt als Stv. Leiter Rechtsdienst eines internationalen Rüstungs- und Technologiekonzerns. Sprachen: D, F, I E.

Dipl. Expertin in Rechnungslegung und Controlling. Tätig 5 Jahre in der Wirtschaftsprüfung bei PWC, in diversen Finanzabteilungen von Dienstleistungsunternehmen zuletzt als CFO. Seit 2012 bei NotterSchnüriger. Sprachen: D, E

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Anhang I Bürogemeinschaft Thommen Consulting Rechtsberatung & Risk Management GmbH, NotterSchüriger GmbH und Teamag Immobilien AG

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B Bruno Schnüriger www.notterschnueriger.ch [email protected] Tel: +41 41 375 73 73

Hansruedi Kopp

www.temag.ch [email protected] Tel: +41 41 377 23 60

Dipl. Wirtschaftsprüfer, 12 Jahre in Finanzabteilung einer Industrieunternehmung zuletzt als CFO, 3 Jahre bei PWC als Wirtschaftsprüfer und seit 2009 bei NotterSchnüriger. Sprachen: D, E.

Dipl. betr. oec. BVS Luzern, Dipl. Technischer Kaufmann (Bauwesen). Über 20 Jahre als Projektleiter und später GF eines Hochbauunternehmens, später GF einer Immobilienverwaltungs-unternehmung. Gründung und GF der Teamag Immobilien im 1998. Sprachen: D, E.

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Anhang II: Partnerunternehmen in HU___________________________________

Buzády & Udvari ügyvéd Dr. Csongor BUZÁDY, LLM (Berlin)

H-2040 BudaörsTerraparkPuskás Tivadar út 14C/A épületTel: +36 23 889 145

[email protected] www.bud-legal.hu

AGP Swiss Services BudapestAron G. PappH-2085 PilisvörösvàrVàgòhid köz 12Tel: +36 20 215 07 87papp@s wiss-services.org http://swiss-services.org

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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