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Aktuelle Informationen der Wirtschaftskammer Steiermark Nr. 1, Jahrgang 9, Freitag, 7. Jänner 2011 P.b.b., Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020 02Z032267M Preis 0,73 Euro Ihre ganz persönliche Wissens- datenbank – rund um die Uhr geöffnet! Die Vielfalt des WK-Service 2–3 Verwaltungsreform gefordert 6 Mineralölsteuer belastet Betriebe 7 Online zur Meisterprüfung 9 Auslandsmontage in Gefahr 25 Kontrollplätze für die Sicherheit 28 Das Service-Team der Wirtschaftskammer Steiermark steht den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Unter 0316/601-601, aber auch online bieten Experten rasch und kompetent Hilfe bei Problemen. Rasch und gut beraten Jahresbilanz Im vergangenen Jahr gab es mehr als 70.100 Ser- viceanfragen. Seiten 4–5 Prognose Wifo-Chef Karl Aiginger über die Herausforde- rungen 2011. Foto: Fischer Seite 27 Foto: Fischer

Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

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Aktuelle Informationen der Wirtschaftskammer Steiermark

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Page 1: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

Aktuelle Informationen der Wirtschaftskammer

SteiermarkNr. 1, Jahrgang 9,

Freitag, 7. Jänner 2011

P.b.b., Erscheinungsort Graz, Verlagspostamt 8020

02Z032267M

Preis 0,73 Euro

Ihre ganz persönliche Wissens -

datenbank – rund um die Uhr geöffnet!

Die Vielfalt des WK-Service 2–3•

Verwaltungsreform gefordert 6•

Mineralölsteuer belastet Betriebe 7•

Online zur Meisterprüfung 9•

Auslandsmontage in Gefahr 25•

Kontrollplätze für die Sicherheit 28•

Das Service-Team der Wirtschaftskammer Steiermark steht den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Unter 0316/601-601, aber auch online bieten Experten rasch und kompetent Hilfe bei Problemen.

Rasch und gut beraten

JahresbilanzIm vergangenen Jahr gab es mehr als 70.100 Ser-viceanfragen.

Seiten 4–5

PrognoseWifo-Chef Karl Aiginger über die Herausforde-rungen 2011.

Foto: Fischer Seite 27

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2 Freitag, 7. Jänner 2011Aktuell

1000 verschiedene Gesichter der Wirtschaftskammer-Leistungen

In guten wie in schlechten Zeiten… Diesem Versprechen an ihre Mitglieder ist die Wirt-schaftskammer Steiermark mit ihrem breiten Serviceangebot in den vergangenen Jahren im-mer wieder gerecht geworden – allein im letzten Jahr mehr als 70.100 Mal. Denn nicht nur als Interessenvertretung unter-stützen wir unsere Mitglieder tatkräftig. Auch mit entspre-chendem Know-how begleiten wir heimische Unternehmen auf ihrem Weg zum wirtschaft-lichen Erfolg.

Bei unserem umfassenden Service-Angebot können un-sere Mitgliedsbetriebe auf das breite Fachwissen unserer Ex-perten vertrauen – ganz gleich, ob es sich um rechtliche Be-lange handelt, um Förderan-gelegenheiten, um Fragen und Tipps zur Gründung eines Un-ternehmens oder um Rat und Hilfe bei den Themen Betriebs-nachfolge. Betriebswirtschaft-liche Coachings in den Unter-nehmen vor Ort runden unser Leistungsspektrum ab.

Rasche Hilfe, und zwar punktgenau, dafür steht das Service der Wirtschaftskam-mer, das nicht nur direkt in der Zentrale in Graz, sondern ebenso in unseren zwölf Regi-onalstellen in Anspruch ge-nommen werden kann. Unsere Service-Einladung für 2011 steht.Thomas Spann, Direktor der WK Steiermark

Rasche Hilfe

Thomas Spann

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Die WK-Experten des Service-Teams haben für alle Unternehmer die richtigen Antworten.

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3Freitag, 7. Jänner 2011 Aktuell

1000 verschiedene Gesichter der Wirtschaftskammer-LeistungenOb rechtliche Anliegen, Finanz-fragen oder Gründerinfos: Das Service der Wirtschafts-kammer bleibt Unternehmern keine Antwort schuldig.

Mit Fragen, die Unterneh-mern unter den Fingernägeln brennen, ist das Service-Team der Wirtschaftskammer täg-lich befasst. Insgesamt mehr als 70.000 Fälle quer durch alle Rechts- und Wirtschaftsberei-che waren es im letzten Jahr.

Über die Service-Hotline 0316/601-601 gehen die meis-ten Anfragen ein. Mehr als die Hälfte davon werden vom So-fortservice in Graz sowie in den Regionalstellen prompt erledigt. Sonst gilt die 24-Stunden-Garan-tie – „eine Reaktion innerhalb eines Werktages“, sagt Ingrid Kuster, Leiterin des WK-Rechts-service. Das gelte natürlich auch für Online-Anfragen, die auch außerhalb der Geschäftszeiten der Wirtschaftskammer gestellt werden können (siehe Infobox). Neben Auskünften zu Arbeits-,

Sozial-, Steuer- und Wirtschafts-recht sowie Betrieb und Um-welt – die meistgestellten Fragen sind auf der Service-Homepage nachzulesen – erhalten Unter-nehmer ebenso Schützenhilfe vor Gericht.

Gut vertreten„In arbeitsrechtlichen Streit-

fragen konnten wir 2010 für unsere Unternehmer exakt 778.056,83 Euro erstreiten“, freut sich Kuster. Jeder zweite Fall sei hier ein Gewinn gewe-sen. Der Mindestselbstbehalt beträgt 35 Prozent. Bei gericht-lichen Vertretungen im Sozial-recht führen rund ein Viertel der Fälle zum Erfolg. „Hier ver-treten wir unsere Mitglieder in ihrer Person. Dabei geht es etwa um Versicherungsleistungen, Renten und ähnliches.“

Das Team des Wirtschafts-service rund um Leiter Leo-pold Strobl befasst sich mit be-triebswirtschaftlichen Beratun-gen (siehe Beitrag unten), mit der Vermittlung von (geförder-ten) Betriebsberatungen und gemeinsam mit dem Zentralen Förderungsservice mit Förde-rungsangelegenheiten. Koope-riert wird auch mit der KIAB (Kontrolle der illegalen Arbeit-nehmerbeschäftigung). „Der Erhebungsdienst betreibt vor-rangig Aufklärungsarbeiten und leitet erst dann Vergehen an die Behörde weiter, wenn sie nicht korrigiert werden“, be-schreibt Strobl. „Mehr als 1200 neue Unternehmer konnten auf diese Weise in den letzten zehn Jahren gewonnen werden.“ Aber man sei auch für Behörden im öffentlichen Auftrag unterwegs.

Für angehende Unterneh-mer steht das Gründerservice mit Know-how parat, „vom ers-ten bis zum letzten Schritt in die Selbständigkeit“, weiß Mi-chaela Steinwidder, Leiterin des Gründerservice. Künftig wolle man sich auch stärker der Nachbetreuung von Jungunter-nehmern widmen. „Vor allem die ersten drei Jahre sind für Selbständige sehr wichtig und entscheidend für deren Fortbe-stand.“

Eng mit dem Gründerservice kooperiert auch die Nachfolge-Initiative „Follow me“ des Wirt-schaftsservice. „In passenden Fällen werden Gründungsin-teressierte oft zu Betriebsüber-nehmern“, betont Follow-me-Koordinatorin Katrin Kuss.Anja Genser [email protected]

In rund 3500 persönlichen Einzelgesprächen betreuen die sechs betriebswirtschaftlichen Referenten der WK pro Jahr im Schnitt 2700 Unternehmen.

Das Betriebswirtschaftsser-vice der Wirtschaftskammer ist inzwischen zu einem wichtigen Dienstleistungsprodukt gewor-den. Sind doch die insgesamt sieben betriebswirtschaftlichen (BW) Referenten nicht nur tra-gende Säulen bei Projekten

wie „Gründerland Steiermark“ oder „Business Transfer in Eu-rope“. „In durchschnittlich 3500 Einzelgesprächen pro Jahr werden auch Plan- und Li-quiditätsberechnungen durch-geführt“, sagt Leopold Strobl, Koordinator und Leiter des Wirtschaftsservice. Nicht selten gebe das den Unternehmern wieder Perspektiven. Gemein-sam mit dem Zentralen Förde-rungsservice der Wirtschafts-kammer führen die BW-Refe-renten ebenso Förderberatun-gen durch.

Persönliche Betreuung für Unternehmer

Ingrid KusterFoto: Fischer

Leopold StroblFoto: Fischer

Michaela Steinwidder

Die Service-Hotline 0316/601-601 •gilt für alle Anfragen und Bereiche

Online-Anfragen mit der 24-Stun-•den-Garantie, den Antworten-Kata-log mit den am häufigsten gestellen Fragen, Merkblätter und Folder gibt es im Internet auf der Homepage www.wko.at/stmk/us

Gründerservice: •www.gruenderservice.at

Zent rales Förderungsservice •www.foerderungsservice.at

Nachfolgebörse: •www.wko.at/stmk/followme www.nachfolgeboerse.at

Service auf einen Blick

Thomas Parz, einer der sechs BW-Referenten in der WK

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4 Freitag, 7. Jänner 2011Aktuell

Offenlegung gemäß § 25 MediengesetzDie Wirtschaftskammer Steiermark, ge-setzliche Interessenvertretung der gewerb-lichen Wirtschaft in der Steiermark mit dem Sitz in Graz, ist alleinige Eigentüme-rin von „Steirische Wirtschaft“. Aus dem Grundsatzprogramm der Wirtschaftskam-merorganisation ergeben sich auch die me-dienpolitischen Ziele von „Steirische Wirt-schaft“: Neben einer umfassenden Infor-mation der Wirtschaftskammermitglieder über aktuelle Fragen der Wirtschaftspoli-tik und über branchenspezifische Belange (Information nach innen) trägt „Steirische Wirtschaft“ einen wesentlichen Teil der Öf-fentlichkeitsarbeit für die Wirtschaft und die Wirtschaftskammerorganisation (In-formation nach außen). Im Mittelpunkt der Bemühungen steht das Eintreten für die „Soziale Marktwirtschaft“ mit ihren Grund-werten Freiheit, Leistung, Wettbewerb, Pri-vatinitiative, Privateigentum und soziale Gerechtigkeit. Damit wird um Verständnis für die Anliegen unternehmerischer Men-schen geworben und die Durchsetzung ih-rer gesellschaftlichen Ziele gefördert.

Die Servicemitarbeiter der Wirtschaftskammer Steiermark stehen Unternehmern mit Rat und Tat zur Seite: 70.100 Anfragen waren es 2010.

Die Wirtschaftskammer setzt sich nicht nur als Inter-essenvertretung für die Unter-nehmer ein, sondern ist auch Anlaufstelle bei unterschiedli-chen Fragen und Problemen.

70.100 Mal wurden die Ex-perten der steirischen Wirt-schaftskammer im vergange-nen Jahr zu Rate gezogen. In den Jahren 2008 und 2009 do-minierten Anfragen zum Ar-beitsrecht. In der Zeit nach der Krise waren es Fragen zum

Wirtschaftsrecht, die die Un-ternehmer am häufigsten zum zu den Servicestellen führten (mehr als 15.700 Anfragen).

Mit rund 15.300 Anfragen kommt das Thema Arbeits-recht an zweiter Stelle, gefolgt von 10.680 Servicefällen zu den Themen Steuern und Ab-gaben. Die Branchen wurden etwa 8900 Mal um Rat gefragt. Insgesamt betreute das Service-team 25.150 Kunden.

Vielfältiges ServiceWie vielfältig Service sein

kann, zeigen die diversen Ein-richtungen in der Wirtschafts-kammer: Die Bandbreite reicht vom Sofortservice über die zwölf steirischen Regionalstel-len bis zum Gründerservice

(siehe Kästen unten). Vor allem Kleinst-, Klein- und Mittelbe-triebe ließen sich von den Ex-perten der Wirtschaftskammer beraten: 54 Prozent der Anfra-gen kamen von Ein-Personen-Unternehmen, 30 Prozent von Unternehmen mit ein bis neun Mitarbeitern und zwölf Pro-zent von Firmen mit zehn bis 49 Mitarbeitern.

Eine von MResearch durch-geführte österreichweite Mit-gliederbefragung zur Qualität der Dienstleistung ergab sehr positive Werte für die Steier-mark. Im Schnitt wurde auf einer fünfstufigen Skala die Qualität mit „sehr zufrieden“ bis „eher zufrieden“ bewertet. Petra Mravlak [email protected]

Das Unternehmerservice bringt schnelle Hilfe

SofortserviceZeit ist Geld. Das Sofort-

service der Wirtschaftskam-mer liefert rasch die Ant-worten zu dringenden Fra-gen. Das WK-Experten-team ist unter der Hotline 0316/601-601 oder über die Website wko.at/stmk/team601 um rasche Hilfe bemüht und behandelt fol-gende Themen: Gewerbe-recht, Zoll, Beendigung von Dienstverhältnissen, Kollek-tivverträge, Zivilrecht, Ar-beitszeit, geschützte Arbeit-nehmer, Lehrlinge und För-derungen. Kann eine Frage nicht umgehend beantwor-tet werden, geht sie an einen Fachreferenten, der binnen 24 Stunden eine komplette Antwort liefert.

RegionalstellenMit den Regionalstellen

ist die Wirtschaftskammer bei den Unternehmern vor Ort in den Regionen. Als Außenstellen sind sie die Plattformen für Interessen-vertretung, Wirtschaftskom-petenz und Service. Dabei sind die Regionalstellen in das WK-Sofort- und Rechts-service zu 100 Prozent ein-gebunden und bieten daher die gleiche Kompetenz wie die WK-Zentrale in Graz. Die Regionalstellen bieten u.a. Rechtsberatung, Inter-essenvertretung gegenüber regionalen Behörden, des Vorantreiben der regiona-len Wirtschaftsentwicklung sowie Gründer- und Nach-folgerberatung.

RechtsserviceAlles was Recht ist: Die

Experten des WK-Rechtsser-vice kennen den Weg durch den Paragraphendschun-gel und sind Ansprechpart-ner bei folgenden Themen: Arbeits-, Sozial- und Steu-errecht, Wirtschafts-, Ge-sellschafts-, Handels- und Umweltrecht sowie Unter-nehmergesetzbuch, arbeits-gerichtliche Rechtshilfe, Lohnabrechnung, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

Zudem bietet die Servi-cestelle regelmäßige Team-beratungen und Steuer-sprechtage sowie Informa-tionsveranstaltungen. Bei betrieblichen Rechtsfragen wählt man einfach die Tele-fonnummer 0316/601-601.

WirtschaftsserviceDas Wirtschaftsservice

vereint Betriebswirtschaft und Innovation, Erhebungs-dienst und „Follow me“. Hier gibt’s Rat zu betriebs-wirtschaftlichen Fragen, bei Nachfolgeprojekten und Fragen zum Thema Förde-rungen. Die Services: Boni-tätsberatungen, gemanagte Nachfolgebörse, Franchise-, Innovations- und Rentabi-litätsberatungen, Patent-sprechtage und Win-Energy-Ökoberatungen. Weitere In-fos bei Leopold Strobl, Ko-ordinator des Wirtschafs-service, unter Tel. 0316/601-601 bzw. unter [email protected]. „Follow me“: Tel. 0316/601-600 bzw. [email protected].

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5Freitag, 7. Jänner 2011 Aktuell

Das Unternehmerservice bringt schnelle Hilfe Medieninhaber und Herausgeber: Wirtschafts-kammer Steiermark, 8021 Graz, Körblergasse 111–113, Tel. 0316/ 601-657, Fax 0316/601-308

Verleger: MEMA Medien Marketing G.m.b.H., Reitschulgasse 5, 8010 Graz; Geschäftsführer: Bruno Rabl, Tel. 0316/ 817090, [email protected]

Redaktion: Anja Genser, Bakk. techn. (Chefin vom Dienst), Mag. Petra Mravlak (Redakteurin)

Kontakt: redak [email protected]

Produktion: MEMA Medien Marketing G.m.b.H., Graz

Anzeigenverwaltung: MEMA Medien Mar-keting G.m.b.H, Reitschulgasse 5, 8010 Graz, Tel. 0316/817090, Fax DW 51, [email protected]

Druck: Druck Styria, Graz

Fotos ohne Autorenhinweis stammen aus unserem Ar-chiv. Die in mit „Werbung“ gekennzeichneten Artikeln vertretene Meinung muss nicht mit jener der Wirt-schaftskammer Steiermark übereinstimmen. Die inhalt-liche Verantwortung selbiger liegt beim jeweiligen Auf-traggeber.

Verbreitete Auflage Inland (1. Hj. 2010): 58.784

Das Service-Team der Wirtschafts-kammer Steiermark findet für Sie rasch die richtigen Informationen.

ICSDas Internationalisie-

rungscenter Steiermark punktet mit Information, Coaching und Service für steirische Unternehmer, die internationale Märkte bear-beiten, wie auch für Unter-nehmen, die erste Schritte ins Ausland wagen. Neben den verschiedenen Program-men wie Exporttag, Neo-exporteure oder Exportkom-petenzwerkstatt veranstaltet das ICS auch Außenhandels-sprechtage und bietet per-sönliche Beratungsgesprä-che. Einen Überblick über alle Veranstaltungs angebote und Serviceleis tungen gibt’s unter www.ic-steiermark.at oder unter der ICS-Hotline 0316/601-400.

GründerserviceDas Gründerservice ist als

One-Stop-Shop für Grün-der, Nachfolger und Fran-chisenehmer eingerichtet und begleitet alle, die das Abenteuer Selbständigkeit lockt: von der Online-Ge-werbeanmeldung bis zur Be-ratung in allen Fachfragen. Telefonisch sind Gründer über die Hotline 0316/601-600 gut beraten. Es finden auch regelmäßige Infover-anstaltungen statt, wie mo-natliche Gründerworkshops oder Gründertage in Graz und in den Regionen. Inter-net: www.gruenderservice.at; wko.at/stmk/gruender; wko.at/stmk/betriebsnachfolge; wko.at/stmk/followme; www.nachfolgeboerse.at.

Frau in der WirtschaftZiel der Initiative ist es, die

Rahmenbedingungen für Frauen in der Wirtschaftswelt zu verbessern und die Ver-einbarkeit von Familie und Beruf zu forcieren. Im Fall eines Unfalls, einer Krank-heit, Schwangerschaft oder bei Betreuung eines behin-derten Kindes können Un-ternehmerinnen – aber auch Unternehmer – kostenlose Betriebshilfe in Anspruch nehmen. Veranstaltungen, wie das Unternehmerinnen-forum oder Unternehme-rinnenfrühstück, bieten die Möglichkeit zum Netzwer-ken. Weitere Informationen gibt es unter www.unterneh-merin.at, Tel. 0316/601-727 oder [email protected].

Junge WirtschaftDie Junge Wirtschaft be-

gleitet Jungunternehmer nicht nur in der Gründungs-phase, sondern auch in der Zeit danach. Bei Netzwerk-veranstaltungen können Kontakte geknüpft und po-tenzielle Geschäftspartner gefunden werden. Und be-reits etablierte Unterneh-mer stehen Rede und Ant-wort und geben Tipps. Ver-anstaltungen gibt es auch in den Bezirken. Außerdem wird mit den Jugendorga-nisationen der Sozialpart-ner, wie Gewerkschaft oder Industriellenvereinigung, zusammengearbeitet. In-fos: www.jungewirtschaft.at/stmk; Tel. 0316/601-727; [email protected].

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6 Freitag, 7. Jänner 2011Wirtschaft

WK-Präsident Ulfried Hainzl im Interview über Leistungs-gerechtigkeit, überschuldete Gemeinden und versäumte Aufgaben der Politik.

Wie sieht Leistungsgerechtigkeit 2011 für Unternehmer aus?

Hainzl: Leistung muss mit Anreizen verbunden sein und darf nicht bestraft werden. Viele Menschen in diesem Land machen sich Sorgen um das Geld anderer, anstatt selbst

Leistungen an den Tag zu legen, die von wirt-

schaftlichem Erfolg gekrönt sind.

Halten Sie das Sozialsystem in sei-ner jetzigen Form für ausbalanciert?

Hainzl: Ein aus-geprägtes soziales Sicherungsnetz ist in einer westlichen Gesellschaft und entwickelten Öko-nomie unabdingbar notwendig. Wir brau-

chen

aber klare Regeln, denn es kann nicht sein, dass Arbeit und Sozialleistungen konkur-rieren. Arbeit als sinnerfüllen-dem Lebensinhalt ist dabei die Priorität einzuräumen.

Wie könnten die Gemeinden wieder zu mehr Investitionsspiel-räumen gelangen?

Hainzl: Das Motto heißt Re-form und Aufgabenkritik. Jede Art von Reform wird schmerz-lich sein, aber da müssen wir durch. Nicht jede Gemeinde soll enden wie Fohnsdorf. Die Budgets sind überschuldet, die Zukunftsfähigkeit ist nicht mehr gegeben. Es muss enorm gespart werden. Ein Sparen, wie wir es verstehen, heißt aber nicht linear kappen. Es muss verstärkt in Zukunftsfelder in-vestiert werden.

Welche wären das genau? Hainzl: Bildung, Qualifizie-

rung, Forschung, Entwicklung und Infrastruktur. Gerade die öffentlichen Haushalte sind für die verschiedenen Regi-onen unseres Landes wich-

tig, weil sie dort, egal ob im Straßenbau, Sozial- oder

Bildungswesen, investie-ren und daher wichtige

Auftraggeber sind. Die Gemeinden

sind der größte Partner der Wirtschaft.

Bleibt die Steiermark auch in Zukunft ein Exportland?

Hainzl: Ein Wirtschafts-standort ist so lange exportfä-hig, solange er auch konkur-renzfähig ist. Die steirische Wirtschaft punktet nicht durch günstige Arbeitskräfte, nicht durch billige Energie, sondern mit Know-how, Entwicklungs-arbeit und Forschung.

Wird momentan genug in die Bildung investiert?

Hainzl: Die Bildung hat im Moment kein positives Image, aber sie ist besser als alle be-fürchten. Erfolgsgeschichten erleben wir bei der Berufsaus-bildung; erst unlängst wurde die Steiermark in Lissabon Eu-ropameister. Junge Menschen, die im dualen Ausbildungssys-tem ausgebildet wurden und Gold und Silber gewinnen, zei-gen deutlich, dass wir im Be-rufsausbildungssystem weltweit sehr konkurrenzfähig sind.

Rückschau auf die Krise und Ausblick auf zukünftige Aufgaben – Ihr Fazit?

Hainzl: Grundsätzlich ist es dem Staat nicht gelungen, in guten Zeiten Reserven anzule-gen. In der Krise hat die Poli-tik aber vieles richtig gemacht. Sie hat viel Geld in die Stabili-sierung der Wirtschafts- und Fi-nanzsysteme investiert. Das ist jetzt die Last, die wir alle zu tra-gen haben. Hätte schon vorher

eine Verwaltungsreform statt-gefunden, dann wären steu-erliche Maßnahmen wie jetzt nicht notwendig. Ohne struk-turelle Änderungen in der Verwaltung gibt es in ein bis zwei Jahren dieselbe Diskus-sion um Steuereinnahmen.Das Interview führte Ingo Suppan [email protected]

„Sparen heißt aber nicht linear kappen“

Ulfried Hainzl fordert den Ausbau der stei-rischen Stärkefelder.

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7Freitag, 7. Jänner 2011 Wirtschaft

Mineralölsteuer und CO2-Abgaben werden deutlich erhöht, die Senkung der Kfz-Steuer ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Erhöhung der Mineral-ölsteuer (MöSt) für Benzin und Diesel um vier bzw. fünf Cent je Liter verteuert den Kraft-stoff deutlich. Die Belastung für die Verkehrswirtschaft fällt insgesamt fast viermal so hoch aus, wie die Reduktion der Kfz-Steuer für Lkw, die zeitgleich in Kraft getreten ist. „Schon 2010 fuhren viele am Limit. Diese Erhöhung muss einfach an die Konsumenten weitergegeben werden“, sagt Spartenobmann Franz Glanz.

Deutlichere Worte findet Jo-hann Fürntratt, Obmann der Handelsagenten. „Wenn man die Wirtschaft töten will, dann kann man ruhig Musterschü-ler in Sachen Umwelt spielen und den Sprit verteuern.“ Für Fürntratt muss jede Benachtei-ligung der Berufsgruppe nach-drücklich zurückgewiesen wer-den: „Wir Kleinen haben die höchste Steuerlast. Es darf keine weiteren Belastungen mehr geben.“ In Österreich

gibt es derzeit knapp 10.000 selbständige Handelsagenten, die im Schnitt pro Jahr 40.000 Kilometer (enspricht einer Erd-umrundung) zurücklegen. Die Wirtschaftskammer rechnet vor, dass durch die De-facto-Steuererhöhung etwa 65 Mil-lionen Euro mehr ins Bundes-budget einfließen werden. Im Vergleich zur volkswirtschaft-lichen Belastung sei dies ein kleiner Betrag.

Durch die Anhebung der MöSt drohen der Staatskassa aber auch herbe Verluste. Der Tanktourismus könnte nicht nur versiegen – sogar eine Um-kehr wäre möglich. Besonders Tankstellenbetreiber in Grenz-nähe sind dann doppelt betrof-fen. Eine weitere Verteuerung bringt der „CO2-Malus“; hier mehren sich kritische Stim-men, dass dieses Geld komplett ins Budget fließt. Bei einer Zweckbindung hätte man teil-weise Verständnis. „Ökologisie-rung ist immer ein Thema, die Branche wird ja auch oft aus diesem Blickwinkel betrach-tet“, sagt Glanz und ergänzt, dass „sich Förderungen für umweltfreundliche Fahrzeuge anbieten“.Ingo Suppan [email protected]

Der Finanzminister„betankt“ sich

2011 wird ein teures Jahr für die Verkehrswirt-schaft werden.

Diese Steuererhö-hung ist eine echte Belastung, die alle treffen wird.Foto: Fischer Franz Glanz

Die Senkung der Kfz-Steuer für •Lkw bringt der Verkehrswirtschaft 14 Millionen Euro pro Jahr.Die Erhöhung der Mineralölsteuer •kostet die Verkehrswirtschaft 55 Millionen Euro pro Jahr.Fahrzeuge mit mehr als •180g/220g CO2-Ausstoß zahlen dafür 50/75 Euro pro Gramm.

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8 Freitag, 7. Jänner 2011Wirtschaft

„Die Meister- beziehungs-weise Befähigungsprüfung ist ein wesentlicher Schritt zu höchster fachlicher Kompe-tenz“, betont Gottfried Krai-ner, Leiter der Meisterprü-fungsstelle Steiermark. „Ge-rade für Gründer ist diese an-erkannte Qualifikation we-sentlich für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit, im Bereich Handwerk ist der Meister ein Meilenstein und ermöglicht Spitzenkarrieren.“ 441 Mal haben engagierte Selbständige und Arbeitneh-mer diese beruflich relevante Chance im Jahr 2009 erfolg-reich genutzt und sich da-durch entscheidende Wettbe-werbsvorteile gesichert.

Online-AnmeldungAber nicht nur die vielen

Meister, auch die Prüfungs-stelle selbst kann auf höchste Kompetenz verweisen. Seit kurzem ist es möglich, sich per Online-Service bequem von zu Hause aus zu Meister-, Befä-higungs-, Unternehmer- oder auch Ausbilderprüfungen an-zumelden. „Dieses Service ist einmalig in Österreich. Hier

haben wir Pionierarbeit geleis-tet“, berichtet Markus Scher-übl von der Meisterprüfungs-stelle stolz. „Es ist wichtig, am Puls der Zeit zu sein, dazu ge-hört auch das umfassende Ser-vice per Internet.“ Die rasche Prüfungsanmeldung über das Internet, die unkomplizierte Übermittlung von Dokumen-ten sowie eine Download-Mög-lichkeit prüfungsrelevanter In-formationen erfreuen sich stei-gender Beliebtheit. „Seit rund sechs Wochen gibt es dieses be-sondere Service. Bis jetzt konn-ten wir schon über 300 Online-Anmeldungen verzeichnen“, kann Scherübl auf bereits rege Online-Beteiligung verweisen.

Mit der Online-Anmeldung rasch zur gewünschten Prüfung

Meister mit einem Klick

Weitere Informationen zum Ser-vice der Meisterprüfungsstel-le Steiermark: Markus Scherübl bzw. Sandra Königsberger, Tel. 0316/601-475, -476, Mail [email protected]. Die Online-Anmeldung zu den Prüfungen finden Sie auf wko.at/stmk/meister.

Informationen

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Die Regierung hat den Haushaltsplan geschnürt: Viele neue Belastungen stehen einigen wesentlichen Entlastungen gegenüber.

Zum Ende des letzten Jah-res hat die Bundesregierung ihren Haushaltsplan für 2011 bis 2014 in ein Budgetpaket geschnürt. Aus Sicht der Wirt-schaft bringe das neue Budget Licht, aber auch viel Schatten, betont Ralf Kronberger, Lei-ter der Abteilung Finanz- und Handelspolitik in der WKÖ.

Das Defizit soll 2011 auf 3,2 Prozent der Wirtschaftsleistung sinken und somit um gut 0,8 Prozentpunkte geringer als ur-sprünglich geplant ausfallen. „Der Defizitabbau geht damit rascher voran als gedacht, den-noch steigt der Schuldenstand erstmals über die 200-Milliar-den-Euro-Marke“, hält Kronber-ger fest. Um das Budget zu kon-solidieren, hat die Regierung sowohl Einsparungen (ca. 1,6 Milliarden Euro) als auch Ein-nahmensteigerungen (ca. 1,2 Milliarden Euro) eingeplant.

Den heimischen Unterneh-men bringt das neue Budget eine Reihe von Veränderungen: Zu den wichtigsten Entlastun-gen für die Wirtschaft gehöre die Abschaffung der Kreditver-tragsgebühr, erläutert Kronber-ger. „Auch die Entscheidung, die thermische Sanierung zu forcieren, wird für die Wirt-schaft positive Effekte haben. Weiters konnte die von mehre-ren Seiten angedachte Anhe-bung von Lohnnebenkosten erfolgreich abgewehrt werden“, erklärt der WKÖ-Experte.

PensionenAuch war ursprünglich ge-

plant, den Pensionsversiche-rungsbeitrag für Selbständige auf 18,25 Prozent anzuheben – nun steigt er auf 17,5 Prozent und damit auf einen Wert, den er auch nach geltendem Recht (allerdings erst 2015) erreicht hätte. Die Hacklerregelung wird ab 2014 eingeschränkt, je-doch nicht gänzlich aufgeho-ben, wie es die Wirtschaft wie-derholt gefordert hat. Nur un-zureichende Veränderungen gibt es auch bei der Invalidi-tätspension: Die Regierung hat

Budget 2011: wenig Licht, viel SchattenDie Pläne des Finanzministers finden nicht nur Zustimmung.

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9Freitag, 7. Jänner 2011 Wirtschaft

sich zum Ziel gesetzt, dass die Zahl der Invaliditätspensionis-ten durch die geplante Forcie-rung der Rehabilitation um zehn Prozent sinken soll.

Eigentumssteuern kommen nicht, dennoch wird es neue Steuern oder Steuererhöhun-gen geben, wie beispielsweise die höhere Mineralölsteuer (MöSt), Vermögenszuwachs-steuer und Bankenabgabe.

„Würde man die längst fäl-ligen Strukturreformen ange-hen, hätte man wohl kaum Steu-ererhöhungen gebraucht“, be-dauert Kronberger. In das glei-che Horn stoßen auch die bei-den Wirtschaftsforscher Bern-hard Felderer, Vorsitzender des Staatsschuldenausschusses und Chef des IHS, und Wifo-Chef Karl Aiginger. Sie forderten die heimische Politik zu nachhalti-

gen strukturellen Reformen der Staatsausgaben auf. Zu wenig werde derzeit in die Infrastruk-tur investiert, „auch in die geis-tige“ – also Bildung, Forschung, Schulen, die Kinderbetreuung und den Pflegebereich.

Überfällig seien auch Än-derungen im Pensionssystem, greifen die beiden Ökono-men einen wesentlichen Kritik-punkt der WKÖ auf.

Erneuern, um zu wachsen

„Die Botschaft für 2011 muss heißen: Erneuern, um zu wachsen“, betont Wirt-schaftskammer Österreich-Präsident Christoph Leitl und verweist einmal mehr auf Bereiche mit gewichti-gem Einsparungspotenzial – wie öffentliche Verwal-tung, Gesundheitswesen und Bildung. Für alle drei Bereiche lägen bereits Vor-schläge auf dem Tisch, die man jetzt rasch umsetzen sollte. „Der frühere Rech-nungshof-Präsident Franz Fiedler empfiehlt eine Neu-ordnung der Kompetenz-verteilung zwischen Bund und Ländern im Sinne ei-nes Drei-Säulen-Modells, die jedoch bis dato nicht berücksichtigt worden ist“, sieht der Wirtschaftskam-merpräsident dringenden Handlungsbedarf.

Masterplan GesundheitFür den Bereich Gesund-

heit liege mit dem Haupt-verbandspapier „Master-plan Gesundheit“ ein Mei-lenstein vor, ist Leitl über-zeugt. Kurzfristig könn-ten damit 500 Millionen an Kosten eingespart wer-den, langfristig sogar eine Milliarde Euro, betont der WKÖ-Präsident.

Und last, but not least enthalte das Bildungspa-pier der Sozialpartner kons-truktive Vorschläge – „man braucht sie nur umzuset-zen“, erklärt Leitl.

Masterplan: Sicherung der Gesundheitsversorgung

Mineralölsteuer steigt je Liter um •4 Cent (Benzin) bzw. 5 Cent (Diesel).

Banken-Stabilitätsabgabe belas-•tet die Bankenbranche mit 500 Mil-lionen Euro pro Jahr.

Abschaffung der Energieabga-•benrückvergütung für Dienstleis-tungsunternehmen. Dies kostet den Betrieben zwischen 2012 und 2014 je 100 Millionen Euro.

Weiters: Flugticketabgabe, Erhö-•hung der NoVA, Tabaksteuer sowie Einschränkungen bei der Fremdfi-nanzierung im Konzern.

Stiftungsbesteuerung wird erhöht. •Auf Zinsgewinne fallen 25 % an.

Belastungen

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10 Freitag, 7. Jänner 2011Steuern/Abgaben

Die Novelle des Finanzstraf-gesetzes, die seit 1. Jänner in Kraft ist, sieht unter anderem härtere Bußen bei Steuerhinterziehung vor.

Die Novelle umfasst ne-ben der Modifizierung der Selbstanzeige und der Anhe-bung von Zuständigkeitsgren-zen den neuen Straftatbestand Abgabenbetrug, welcher Haft-strafen von bis zu zehn Jah-ren als Primärstrafen vorsieht. Steuerhinterziehung wird mit härteren Strafen geahndet. Bei geringfügigen Verkürzun-gen wird ein neuer Strafauf-hebungsgrund für besondere Fälle eingeführt.

ÜberprüfungenWerden im Zuge von ab-

gabenbehördlichen Überprü-fungsmaßnahmen (z.B. Außen-prüfung, Nachschau) Nachfor-derungen bis zu 10.000 Euro jährlich (bzw. pro Veranla-gungszeitraum) – insgesamt je-doch höchstens bis zu 33.000

Euro für den gesamten Prü-fungszeitraum – festgestellt, bei denen der Verdacht auf ein Finanzvergehen besteht, kann die Behörde von der Einlei-tung eines Strafverfahrens ab-sehen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige sich inner-halb von 14 Tagen nach Fest-setzung der Abgabennachfor-derung mit einem Erhöhungs-betrag (Verkürzungszuschlag)

von zehn Prozent der Abga-bennachforderung einverstan-den erklärt oder diesen bean-tragt und diesbezüglich einen Rechtsmittelverzicht erklärt. Weiters tritt die Straffreiheit nur bei gänzlicher Bezahlung sowohl der Abgabennachforde-rung als auch des Erhöhungs-betrages innerhalb eines Mo-nats nach deren Festsetzung ein. Diese Zahlungsfrist kann nicht verlängert werden.

Bei nicht rechtzeitiger Ent-richtung erlischt die Zahlungs-verpflichtung hinsichtlich des Erhöhungsbetrages und es kommt zur Einleitung eines Fi-nanzstrafverfahrens. Die Vor-schreibung des Erhöhungsbe-trages stellt keine Strafe dar, sie wird daher nicht im Finanz-strafregister erfasst und zählt auch nicht als Vorstrafe.

Diese Vorgangsweise ist al-lerdings ausgeschlossen, so-

Steuerhinterziehung: Es drohen höhere StrafenGeld an der Finanz vor­bei in die eigene Tasche zu schwindeln, ist kein Kavaliersdelikt.

Ab 1. Mai brauchen Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten keine Arbeitsbewilligung mehr. Was prüft die KIAB?

Es ist Aufgabe der KIAB (Kontrolle der illegalen Ar-beitnehmerbeschäftigung), die Rechtmäßigkeit von Beschäfti-gungsverhältnissen, insbeson-dere in abgabenrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hin-

sicht, zu überprüfen. In einer Stufenprüfung wird eruiert, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, und falls nein, ob die selbständige Tätigkeit zulässi-gerweise ausgeübt wird.

Einen Schwerpunkt der KIAB stellen daneben zweifels-ohne die Überprüfungen nach dem Ausländerbeschäftigungs-gesetz dar. Mit 1. Mai 2011 fällt auf Grund der Arbeitnehmer-freizügigkeit innerhalb der Eu-ropäischen Union die Zuord-nung zum Ausländerbeschäf-tigungsgesetz von Arbeitneh-

mern aus den neuen EU-Staa-ten (ausgenommen Rumänien und Bulgarien).

Ein weiterer Schwerpunkt wird im Bereich der entsende-ten Dienstnehmer angenom-men, weshalb ab Mai 2011 auch mit vermehrten Kontrollen zu rechnen ist. Es wird überprüft, ob tatsächlich eine Entsen-dung vorliegt, ob damit eine direkte Beschäftigung umgan-gen werden soll oder ob eine Sozialversicherungspflicht in Österreich oder im Entsende-staat vorliegt.

1. Mai: Stichtag für Ausländerbeschäftigungsgesetz

Ausländische Mitarbeiter haben Rechte und auch Pflichten.

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Page 11: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

11Freitag, 7. Jänner 2011 Steuern/Abgaben

Steuerhinterziehung: Es drohen höhere Strafen

fern hinsichtlich der betrof-fenen Abgaben bereits ein Fi-nanzstrafverfahren anhängig ist oder eine Selbstanzeige ein-gebracht wurde.

Der neue Tatbestand Abga-benbetrug soll bei schweren Finanzvergehen angemessene Sanktionen in Form von pri-mären Freiheitsstrafen von ei-nem bis zu zehn Jahren ermög-lichen. Daneben kann eine Geldstrafe bis zu 2,5 Millionen

Euro, bei Kapitalgesellschaf-ten bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Diese Delikte gelten als Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.

Die siebenjährige Aufbe-wahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2003 ist mit 31. Dezember 2010 ausgelaufen. Allerdings müssen Unterlagen, die in ei-

nem offenen Berufungsver-fahren von Bedeutung sind, länger aufbewahrt werden. Aufzeichnungen und Unter-lagen, die Grundstücke be-treffen, sind wegen allfäl-liger Vorsteuerrückverrech-nungen bis zu 22 Jahre auf-zubewahren. Was vielen Un-ternehmern nicht bewusst ist: Gemäß Unternehmensgesetz-buch (UGB) sind Unterlagen auch dann weiter aufzube-wahren, wenn sie für ein an-hängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren von Bedeutung sind.

Akten aus dem Jahr 2003 entsorgen

Aktenberge jetzt abbauen

Bisher konnten Jahresprä-mien – völlig legal – durch be-stimmte Auszahlungsmodali-täten steuerschonend gewährt werden. Die Finanz hat jetzt ihre Rechtsansicht geändert. Sonstige Bezüge sind Lohnbe-standteile, die neben dem bzw. zusätzlich zum laufenden Be-zug gezahlt werden. Sonstige Bezüge unterliegen im Aus-maß eines Sechstels der lau-fenden Bezüge (nach Abzug eines Freibetrages von 620 Euro) dem festen Steuersatz von sechs Prozent. Dieses so-genannte Jahressechstel ist in der Regel durch Abrechnung von Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld ausgeschöpft, sodass ein zusätzlicher sons-tiger Bezug, z.B. eine Jahres-prämie, meist nicht mehr die-ser begünstigten Besteuerung unterliegt.

Bisher konnte jedoch eine solche Prämie durch Auszah-lung in 14 Teilbeträgen steu-eroptimal gestaltet werden. Dann nämlich galten zwölf Auszahlungen als laufender Bezug, die das Jahressechstel erhöhten, während die beiden letzten Zahlungen als sonsti-

ger Bezug innerhalb des nun-mehr erhöhten Jahressechs-tels nur mit sechs Prozent zu versteuern waren.

Die ÄnderungenWerden Provisionen mo-

natlich akontiert, so sind diese Beträge, wie bisher, als lau-fende Bezüge zu behandeln. Die „Provisionsspitzen“, also der Differenzbetrag zwischen dem berechneten Provisions-anspruch und den Akonto-zahlungen, sind ebenso als laufende Bezüge zu behan-deln (bisher: als sonstiger Be-zug), da diese nach der neuen Rechtsansicht der Finanz eine Korrektur des laufenden Bezu-ges darstellen.

Anders verhält es sich, wenn Provisionen von vornherein monatlich abgerechnet wer-den und einmal jährlich zu-sätzlich eine „Superprovision“, beispielsweise aufgrund des geleisteten Jahresumsatzes, ausbezahlt wird. Die monat-lich ausbezahlten Provisionen stellen laufende, sechstelerhö-hende Bezüge dar, die zusätz-lich bezahlte Superprovision ist ein sonstiger Bezug.

Ende der steueroptimalen Auszahlung von Jahresprämien

Jahresprämien & Steuer

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12 Freitag, 7. Jänner 2011Steuern/Abgaben

Dienstnehmer auf Auslands-montage müssen ab heuer Lohnsteuer bezahlen. Damit fällt ein Steuerbonus weg, der seit 1979 Gültigkeit hatte.

Mitarbeiter österreichischer Unternehmen, die im Ausland an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbei-ten, waren seit 1979 von der Lohnsteuer befreit, sofern der Einsatz länger als einen Monat gedauert hat. Jetzt hat der Ver-fassungsgerichtshof die Steuer-befreiung aufgehoben.

ÜbergangsregelungNimmt die Regierung bis

Jahresende keine Reparatur des Gesetzes vor, müssen Arbei-ter auf Auslandsmontage mit Stichtag 1. Jänner Lohnsteuer bezahlen. Die Regierungsvor-lage sieht eine Übergangsrege-lung für den Entfall des Mon-tageprivilegs vor: Im Kalender-jahr 2011 sollen zwei Drittel der bisher steuerfreien Einkünfte,

im Kalenderjahr 2012 ein Drit-tel der bisher steuerfreien Ein-künfte steuerfrei bleiben.

Den unionsrechtlichen Be-denken des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes soll dadurch Rechnung getragen werden, dass Betriebe im Sinne der neuen Bestimmung Be-triebe und Betriebsstätten ei-nes in der Europäischen Union, einem EWR-Staat oder der Schweiz ansässigen Arbeitge-bers, oder in der EU, in einem EWR-Staat oder der Schweiz gelegene Betriebsstätten eines in einem Drittstaat ansässigen Arbeitgebers sein sollen.

Die Befreiung soll auf das Kommunalsteuergesetz und das FLAG ebenfalls nur in dem genannten Ausmaß (66 Pro-zent bzw. 33 Prozent) durch-schlagen.

Auslandsmontage ist nicht mehr steuerfrei

Seit 1. Jänner müssen um-satzsteuerbefreite Kleinun-ternehmer keine Umsatz-steuer-Jahreserklärung mehr abgeben. Die Umsatzgrenze zur verpflichtenden Abgabe der Jahreserklärung wurde für diese Unternehmer von derzeit 7500 Euro auf 30.000 Euro erhöht.

Vierteljahreserklärungen über Finanz Online: Unter-nehmer mit einem Vorjahres-umsatz zwischen 30.000 Euro und 100.000 Euro sind zwar verpflichtet, die Erklärung ab heuer elektronisch abzu-

geben, allerdings wurde hier der Meldezeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung von der monatlichen auf eine Quartalsabgabe angehoben. Mit der Neuregelung soll der bürokratische Aufwand in Klein- und Mittelbetrieben stark reduziert werden.

Umsatzsteuer: neue Meldepflicht

Online Steuer anmelden

Seit Jahresbeginn ist die Österreichische Post AG ver-pflichtet, bei ihren Produk-ten 20 Prozent Umsatzsteuer einzuheben. Befreit bleibt nur der Universaldienst: Briefe bis zwei Kilogramm Gewicht, Pakete bis zu zehn Kilogramm, Werbesendun-gen bis zwei Kilogramm (Info-Mail), Tages-, Wochen- sowie Monatszeitungen (bis zwei Kilogramm) und die Zusatzdienstleistungen Ein-schreiben und Wertbrief, so-fern diese Sendungen in Post-Geschäftsstellen, über Briefkästen oder bei Landzu-

stellern aufgegeben werden und über diese Leistungen keine individuellen Vereinba-rungen getroffen wurden.

Für nicht vorsteuerabzugs-berechtigte Versender stellt die Steuerpflicht eine tat-sächliche Kostenerhöhung dar. Sendungen von Privat-kunden unterliegen in den meisten Fällen den Bedin-gungen des Universaldiens-tes und müssen nicht versteu-ert werden.

Betroffen sind allerdings „Sonstige Leistungen“, zum Beispiel Postfächer und Nachsendeaufträge.

Der „normale“ Brief bleibt auch künftig umsatzsteuerfrei.

Umsatzsteuer für Postleistungen

Neu geregelt wurde die Umsatzsteuer bei künstleri-schen und wissenschaftlichen Tätigkeiten sowie bei Seminar-leistungen an Unternehmer.

Ab dem neuen Jahr 2011 gilt für Eintrittsberechtigun-gen sowie damit zusammen-hängende Dienstleistungen in diesem Bereich der Ort, an dem diese Veranstaltungen tat-sächlich stattfinden, als Leis-tungsort.

Betroffen von der Regelung sind vor allem alle Eintritte in Museen, zu Messen, Ausstel-lungen, Sportveranstaltungen,

für Konzerte oder die Eintritte zu anderen Events.

Alle übrigen Leistungen ohne Zusammenhang mit ei-ner Eintrittsberechtigung fal-len allerdings unter die B2B-Generalklausel und werden dort ausgeführt, wo der Leis-tungsempfänger ansässig ist.

Umsatzsteuer und Veranstaltungen

Kunsthaus als Eventplatz

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Page 13: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

13Freitag, 7. Jänner 2011 Steuern/Abgaben

Auslandsmontage ist nicht mehr steuerfrei

Wird eine Abgabe nicht spätes­tens am Fälligkeitstag entrich­tet, fällt automatisch ein ers­ter Säumniszuschlag in Höhe von zwei Prozent des nicht zeitgerecht entrichteten Be­trages an. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Säumnis­zuschlages entsteht dann nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Steuerpflichtige innerhalb der letzten sechs Monate alle Steuerschuldig keiten zeitge­recht entrichtet hat bzw. wenn der Säumniszuschlag im Ein­zelfall den Betrag von 50 Euro nicht erreichen würde. Für die Landes­ und Gemeindeabga­ben besteht laut der Steiermär­kischen Landesabgabenord­nung insofern eine Sonderre­gelung bezüglich des Säumnis­zuschlages, als demnach von dessen Festsetzung abzusehen ist, wenn die hiefür maßgebli­che Bemessungsgrundlage 73 Euro nicht erreicht.* Für Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag.

Jänner 2011

Fälligkeitstag Steuerart Zahlstelle17. *) 3 % Kommunalsteuer für Dezember Gemeinde

Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabe für Oktober bis Dezember

Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeit-raum

November Finanzamt

Normverbrauchsabgabe für November

Lohnsteuer für Dezember

4,5 %iger Dienstgeberbeitrag zum Aus-gleichsfonds für Familienbeihilfen

für Dezember

0,40 %iger Zuschlag zum Dienstgeberbei-trag („DZ“)

für Dezember

Werbeabgabe für November

31. Zusammenfassende Meldung für inner-gemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen

bei monatlicher Meldung für Dezem-ber bzw. bei Vierteljahresmeldung für das 4. Kalenderviertel 2010

Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014

Die Regierungsvorlage sieht folgende Gesetzesän-derungen vor:

Erhöhung des Pendler-•pauschales um zehn Pro-zent. Ermöglicht der Ar-beitgeber den kostenlo-sen Transport von Ar-beitnehmern mit öffent-lichen Verkehrsmitteln, soll dies künftig keinen steuerpflichtigen Sach-bezug darstellen.Streichung des Alleinver-•dienerabsetzbetragesErhöhung der For-•schungsprämieÜbergang der Umsatz-•steuerschuld bei der Rei-nigung von GebäudenAbschaffung der Kredit-•vertragsgebührenAbschaffung der Ener-•gieabgabenvergütung für DienstleistungsbetriebeEinführung einer Stabi-•litätsabgabe, einer Flug-abgabe sowie einer Ban-kenabgabeErhöhungen bei NoVA, •Mineralölsteuer und Ta-baksteuer Die Gesetzgebung bleibt

abzuwarten.

Pendlerpauschale soll ange-hoben werden.

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Montageeinsatz im Ausland war bisher lukrativ. Jetzt fällt der Lohnsteuerbonus weg.

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Page 14: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

14 Freitag, 7. Jänner 2011Steuern/Abgaben

Im Zusammenhang mit der steuerfreien Einfuhr von Gegenständen mit innerge-meinschaftlichen Anschluss-lieferungen wurden weitere Voraussetzungen für die An-

wendung dieser Steuerbefrei-ung im Gesetz festgeschrie-ben.

Es handelt sich dabei um die korrekte Anführung der UID-Nummern der beteilig-ten Firmen in den Ver-zollungspapieren sowie um einen zusätzlichen Nachweis, aus dem klar und zweifelsfrei hervorgeht, dass die einge-führten Gegenstände dazu bestimmt sind, vom Inland in einen anderen Mitgliedsstaat befördert oder versendet zu werden.Grenzenloser Handelsplatz

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Ab 1. Juli haften Auftraggeber – ähnlich wie bei Sozialver-sicherungsbeiträgen – für Abgaben bei der Erbringung von Bauleistungen.

Bei der Weitergabe von Bau-leistungen haftet das den Auf-trag gebende Unternehmen bis zum Höchstausmaß von-fünf Prozent des geleisteten Werklohns. Die Haftungsin-anspruchnahme setzt voraus, dass beim beauftragten Unter-nehmen erfolglos eine Exeku-tion geführt wurde oder ein In-solvenztatbestand vorliegt.

Die Haftung umfasst die Lohnsteuer und lohnabhängi-gen Abgaben (auch Dienstge-berbeitrag samt Zuschlag) des beauftragten Unternehmens.

Die Haftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der HFU-Gesamtliste geführt wird. Die Finanz kann die Streichung aus der HFU-Liste beantragen, wenn lohnabhängige Abgaben nicht entrichtet wurden.

Ist das beauftragte Unter-nehmen nicht in die Liste ein-getragen, entfällt die Haf-tung, wenn der Auftraggeber fünf Prozent des zu leistenden

Werklohnes gleichzeitig mit der Bezahlung des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum bei der Wiener GKK überweist. Wird auch der Haftungsbetrag für Sozialversicherungsbei-träge überwiesen, muss gleich-zeitig auch der Haftungsbetrag für Abgaben überwiesen wer-den. Die Überweisung erfolgt somit in einem Gesamtbetrag.

Haftung für Subunternehmer

Wenn Subunternehmer in­solvent werden, haftet der Auftraggeber für Abgaben.

Steuerfreie Einfuhr von WarenNeue Lieferschwelle Die sogenannte Liefer-

schwelle wurde mit 1. Jän-ner von 100.000 Euro auf 35.000 Euro gesenkt.

Diese Korrektur hat vor allem große Auswirkungen auf den Versandhandel, der von anderen Mitgliedsstaa-ten aus in Richtung öster-reichischer Privatkunden betrieben wird.

Die deutliche Senkung dieser Schwelle führt zu einer Verbesserung der Wettbewerbssituation der österreichischen Unter-nehmen.

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Dienstwohnung gilt als Sachbezug

Für den Sachbezug von Wohnraum gibt es seit 1. Jänner neue Richtwerte.

Wird einem Dienstneh-mer kostenlos oder verbil-ligt eine Wohnung zur Ver-fügung gestellt – eine soge-nannte Dienstwohung –, so handelt es sich dabei um einen Sachbezug, für den Lohnabgaben und Sozial-versicherungsabgaben zu entrichten sind.

Nachdem der Verwal-tungsgerichtshof 2008 die „alte“ Sachbezugsverord-nung diesbezüglich verwor-fen hat, orientiert sich der Sachbezug für Dienstwoh-nungen seither am Richt-wertgesetz, welches einen monatlichen Quadratme-terwert festlegt, wobei die im Oktober gültigen Richt-werte jeweils für das fol-gende Jahr gelten.

Da per 1. April 2010 neue Richtwerte festgesetzt wur-den, gelten folgende Werte für die Lohnzahlungszeit-räume ab 2011 in der Steier-mark: 6,52 (2010) und 6,76 für 2011. Die niedrigsten Werte gibt es im Burgenland – 4,31 Euro/4,47 Euro –, die höchsten in Vorarlberg mit 7,26 Euro/7,53 Euro.

Kostenloser, billiger Wohn-raum ist kein Geschenk.

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Page 15: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

15Freitag, 7. Jänner 2011 Arbeit/Soziales

Öffnung des Arbeitsmarktes: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter fair entlohnen, sonst drohen empfindliche Geldstrafen.

Im Zuge der Öffnung des Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011 – nach Auslaufen der Über-gangsfrist für Staatsangehö-rige der neuen EU-Mitglieds-staaten – sollen Neuregelun-gen neben gleichen Arbeits-markt- und Lohnbedingungen auch den fairen wirtschaftli-chen Wettbewerb sicherstellen. Lohndumping führt dazu, dass Arbeitnehmer nicht ihr zuste-hendes Entgelt bekommen, an-dererseits wird auch ein fairer Wettbewerb zwischen Unter-nehmen verhindert.

ArbeitgeberpflichtenDie Arbeitgeber sind ver-

pflichtet, bei Entsendungen und grenzüberschreitender Überlassung nach Österreich alle notwendigen Unterlagen in deutscher Sprache am Ar-beitsort bereitzuhalten, die zur

Ermittlung des dem Arbeit-nehmer nach österreichischen Rechtsvorschriften zustehen-den Mindestentgelts erforder-lich sind. Dazu gehören bei-spielsweise der Arbeitsvertrag oder Lohnzahlungsnachweise.

Diese Regelungen gelten aber nicht nur für grenzüber-schreitende Tätigkeiten nach Österreich, sondern auch für

in Österreich ansässige Arbeit-nehmer und Arbeitgeber. Die „Kontrolle der illegalen Arbeit-nehmerbeschäftigung“ (KIAB) führt Kontrollen vor Ort durch. Die Ergebnisse der Ermittlun-gen werden dem bei der Wie-ner Gebietskrankenkasse ein-gerichteten Dienstleistungszen-trum übermittelt. Bei Unter-entlohnung soll der Strafrah-

men 5000 bis 50.000 Euro, im Wiederholungsfall 10.000 bis 100.000 Euro betragen. Die sonst geltende Verjährungsfrist von sechs Monaten soll ausge-dehnt werden. Die Änderungen sind überwiegend mit 1. 1. 2011 in Kraft getreten, aber nur auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 30. 4. 2011 er-eignen.

Strafen: Lohndumping lohnt sich nicht

Kampf dem Lohndumping: Fairer Wettbewerb und gerechte Bezahlung der Arbeitnehmer

Eine Änderung des Um-satzsteuergesetzes sieht vor, dass ab 1. 1. 2011 auch Reini-gungsleistungen an Bauwer-ken dem Übergang der Um-satzsteuerschuld unterliegen. Ein Beispiel: Ein Bauunter-nehmen vergibt einen Bau-reinigungsauftrag. Zwischen den beiden Unternehmen kommt es ab 2011 zum Über-gang der Steuerschuld, wenn die Leistung nach dem 1. 1. 2011 erbracht wird. Zusätz-lich ist die Auftraggeberhaf-tung zu beachten, die nun für

diesen Fall ebenfalls greift. Es wird empfohlen, die ent-sprechenden UID- und Kon-tonummern der betroffenen (Sub-)Unternehmer rechtzei-tig zu erfassen.

Die Einführung der Trans-parenzdatenbank soll Bür-gern die Abfrage über die von ihnen bezogenen öffent-lichen Leistungen ermögli-chen. Weiters sollen die Kos-ten der öffentlichen Hand für ausgewählte Sachleistun-gen (Kinderbetreuung, Bil-dung, Gesundheit, Wohn-raum) als abstrakt ermittel-ter Wert pro Kopf angezeigt werden. Die Erstellung eines Nachweises für die Vorlage bei leistenden Stellen ist kos-tenlos möglich.

Der Bundesregierung soll mit der Datenbank ermög-licht werden, anonymisierte Daten auszuwerten und für planerische und steuerliche Zwecke einzusetzen.

Neue Regeln bei Baureinigungen Transparenzdatenbank für Bürger

Baureinigung neu Alle Daten auf einen Blick

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Page 16: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

16 Freitag, 7. Jänner 2011Arbeit/Soziales

Sozialrechtliche Änderungen sorgen heuer für teure Versicherungsbeiträge und zahlreiche Änderungen bei den Pensionen.

Mit Jahresanfang wurde das Zugangsalter zur Altersteil-zeit mit dem 53. Lebensjahr für Frauen und dem 58. Le-bensjahr für Männer dauer-haft fixiert. Weiters betragen

die Kosten für den Nach-kauf von Schul- und Stu-

dienzeiten einheitlich 937,08 Euro pro Mo-

nat an Stelle von bisher 312,36

Euro für ei-nen Schul-monat bzw.

624,72 Euro für einen Studien-

monat. Der Pensionsversiche-

rungsbeitrag beträgt im ASVG (also für Dienstneh-

mer) 22,8 Prozent. Der Pen-sionsversicherungsbeitrag für

Viele Neuregelungen bei den PensionenDer Pensionsver-sicherungsbeitrag erhöht sich 2011 sprunghaft auf

17,5 Prozent.

Die „Arbeitsverfassung Neu“ erhöht die Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft. Betriebs-räte bekommen längere Fristen bei Kündigungen.

Die Änderungen im Arbeits-verfassungsgesetz betreffen un-ter anderem auch leistungs- und erfolgsbezogene Prämien. Akkord- und akkordähnliche Prämien bleiben wie bisher in der notwendigen Mitbestim-mung, sodass für solche Ent-

gelte immer die Zustimmung des Betriebsrates mittels Be-triebsvereinbarung erforder-lich ist. Für bloße sonstige Leis-tungsentgelte (z. B. erfolgsbe-zogene Prämien oder Gewinn-beteiligung) ist keine Betriebs-vereinbarung (und somit keine Zustimmung des Betriebsrats) erforderlich. Es kann lediglich eine freiwillige Betriebsverein-barung abgeschlossen werden. Eine solche Betriebsvereinba-rung kann vom Betriebsrat je-doch nicht einseitig durchge-setzt werden.

Mehr Mitsprache der Arbeitnehmer durch Arbeitsverfassungsgesetz

Zwei Tage mehr Zeit für den Betriebsrat bei Kündigungen.

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Kündigungsschutz neu für Behinderte

Begünstigte behinderte Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Kündigungs-schutz, der bisher ab dem siebten Monat seine Wir-kung entfaltet. Besonders begünstigte Behinderte sind Personen, die mittels Be-scheid vom Bundessozialamt eine Behinderung von min-destens 50 Prozent nachwei-sen können. Ab 2011 ist neu, dass der Arbeitgeber vor Einbringung eines Antrags auf Zustimmung zur Kün-digung den Betriebsrat und (wenn vorhanden) die Be-hindertenvertrauensperson darüber informieren muss und diese ein Stellungnah-merecht binnen einer Wo-che haben. Durch die mit 1. 1. 2011 in Kraft tretenden Novelle zum Behinderten-einstellungsgesetz wird der Kündigungsschutz für den Zeitraum von vier Jahren für Dienstverhältnisse ausge-setzt, die nach dem Inkraft-treten dieses Bundesgeset-zes neu begründet werden. Währenddessen soll für neu eingetretene begünstigte Behinderte der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Arbeitsverfassungsge-setz gelten. In besonders auf-gezählten Ausnahmefällen gilt aber der besondere Kün-digungsschutz wie bisher.

Gesetzesnovelle bringt 2011 Neuerungen für Behinderte.

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Page 17: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

17Freitag, 7. Jänner 2011 Arbeit/Soziales

gewerbliche Unternehmer be-trug 2010 16,25 Prozent und hätte nach den bisherigen Be-stimmungen in 0,25-Prozent-schritten bis 2015 auf 17,5 Pro-zent ansteigen sollen. Ab 2011 erhöht sich dieser Prozentsatz unmittelbar auf 17,5 Prozent.

HacklerpensionFür männliche Versicherte

ab dem Jahrgang 1954 wurde das Anfallsalter vom derzeit 60. Lebensjahr auf das voll-endete 62. Lebensjahr ange-hoben. Für weibliche Versi-cherte gibt es einen stufenwei-sen Anstieg des Anfallsalters vom derzeitigen 55. Lebens-jahr auf das vollendete 62. Le-bensjahr für die Jahrgänge 1959 bis 1965.

Ein Anspruch auf Invalidi-täts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension besteht neuerdings nur dann, wenn durch Maßnahmen der Rehabilitation das Rehabilita-tionsziel unter Bedachtnahme der Zumutbarkeit nicht er-reicht werden kann oder die Rehabilitation im Einzelfall

nicht zweckmäßig ist. Bezüg-lich den Pensionen gilt seit An-fang des Jahres, dass die erst-malige Pensionsanpassung erst wieder ab dem 1. Jänner des zweiten Kalenderjahres erfol-gen muss, welches dem Pensi-onsstichtag folgt (ausgenom-men davon sind allerdings Hin-terbliebenenpensionen).

SonderzahlungenVon nun an wird die Son-

derzahlung zu Pensionen nur anteilsmäßig ausbezahlt, wenn die Pension in den letzten sechs Monaten vor dem jewei-ligen Sonderzahlungsmonat nicht durchgehend bezogen wurde. Um einen gleichmä-ßigen Sechsmonatsrhythmus herzustellen, wird die Septem-ber-Sonderzahlung auf den Monat Oktober verlegt.

Viele Neuregelungen bei den Pensionen Jeder Arbeitgeber, der dauernd mehr als 150 Ar-beitnehmer beschäftigt, soll zweijährlich einen Bericht zur Einkommensanalyse er-stellen.

Dieser Bericht hat An-gaben über die Anzahl der Frauen und Männer in der jeweiligen kollektivvertragli-chen oder – wenn verfüg-bar – betrieblichen Verwen-dungsgruppe zu enthalten. Weiters sind die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in den einzelnen Verwendungsgruppenjahren und das arbeitszeitbereinigte Durchschnitts- oder Median-arbeitsentgelt von Frauen und Männern im Kalender-jahr anzugeben.

Anonyme BerichteGibt es kein anzuwenden-

des kollektivvertragliches oder betriebliches Verwendungs-gruppenschema, so sind an-stelle von Verwendungsgrup-pen Funktionsgruppen ent-sprechend der betrieblichen Tätigkeitsstruktur zu bilden.

Der Bericht ist anonymisiert zu erstellen. Daten, die Rück-

schlüsse auf Einzelpersonen zulassen, sind nicht zulässig. Dieser Bericht ist dem zustän-digen Zentralbetriebsrat oder, wenn dieser nicht besteht, dem Betriebsausschuss bzw., wenn dieser auch nicht besteht, dem Betriebsrat im ersten Quartal des nachfolgenden Jahres zu übermitteln. Besteht auch kein Betriebsrat, so ist der Einkom-mensbericht im Betrieb in ei-nem allen Arbeitnehmern zu-gänglichen Raum aufzulegen und darauf in einer Betriebs-kundmachung hinzuweisen.

EinführungÜber den Inhalt des Ein-

kommensberichtes sind die Organe der Arbeitnehmer-schaft sowie auch die einzel-nen Arbeitnehmer zur Ver-schwiegenheit verpflichtet. Die Einführung dieses Einkom-mensberichtes erfolgt schritt-weise bis 2014. Für Arbeitge-ber, die dauernd mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäf-tigen, soll die Verpflichtung zur Erstellung dieses Einkom-mensberichtes im Jahr 2011 in Kraft treten. Ein konkreter Termin ist offen.

Verdienen Frauen gleich viel? Die

Offenlegung von Einkommen soll

Klarheit bringen.

Einkommen offenlegen

Infos zu allen Beiträgen: www.wko.at/stmk/rs (Klick auf News)Tel. 0316/601-601

Mehr Mitsprache der Arbeitnehmer durch ArbeitsverfassungsgesetzFo

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otol

iaWeiters ändert sich auch die

Frist zur Verständigung des Be-triebsrates bei geplanten Kün-digungen. Bisher mussten dem Betriebsrat nach der Informa-tion über eine Kündigung fünf Arbeitstage zur Stellungnahme gewährt werden. Diese Frist wurde ab 1. 1. 2011 auf eine Wo-che ausgedehnt. Das heißt, dass dem Betriebsrat stets eine Wo-che zur Stellungnahme zur Ver-fügung steht. Eine Woche ent-spricht immer sieben Kalender-tagen (enden die sieben Tage mit Samstag, Sonn-, Feier- oder

Karfreitag, so ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist). Weiters wurde die Kündigungs-anfechtungsfrist für den Arbeit-nehmer auf den Zeitraum von zwei Wochen vereinheitlicht.

Das passive Wahlrecht zum Betriebsrat wurde auf das voll-endete 18. Lebensjahr herabge-setzt. Das Wahlalter für das ak-tive Wahlrecht zum Jugendver-trauensrat für Lehrlinge wurde auf das 21. Lebensjahr und für das passive Wahlrecht für alle Arbeitnehmer vom 21. auf das 23. Lebensjahr angehoben.

Page 18: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

18 Freitag, 7. Jänner 2011Wirtschaftsrecht

Das Insolvenzrechts-änderungsgesetz 2010 bringt Unternehmen Erleichterung. Sanierungen werden einfacher.

Das mit 1. Juli 2010 in Kraft getretene Insolvenzrechtsände-rungsgesetz (IRÄG) schafft An-reize für eine frühzeitige Ein-leitung einer Unternehmenssa-nierung. Die Zahl der Konkurs-abweisung mangels Masse soll gesenkt und die Auflösung von Verträgen wegen einer Insol-venz erschwert werden. Dafür sind drei unterschiedliche Ver-fahrensarten vorgesehen.

Beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung steht der Unternehmer unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters. Die-ses Verfahren ist dann mög-lich, wenn den Insolvenzgläu-bigern im Sanierungsplan an-geboten wird, innerhalb von längstens zwei Jahren vom Tag der Annahme des Plans an mindestens 30 Prozent der For-derungen zu begleichen. Die einmal eingeräumte Eigenver-

waltung kann allerdings wie-der entzogen werden.

Die Sanierung ohne Eigen-verwaltung soll die Schließung und Verwertung des Unterneh-mens vermeiden. Die Mindest-quote beträgt 20 Prozent.

Das bisherige Konkursver-fahren bleibt weiterhin beste-hen. Dass auch dabei eine Sa-nierung gelingt, ist nicht aus-geschlossen. Ziel kann auch direkt eine Verwertung sein. Scheitert ein Sanierungsver-fahren, wird in das Konkurs-verfahren gewechselt.

Wenn die Auflösung von Verträgen die Fortführung des Unternehmens gefährdet, kön-nen Vertragspartner mit dem Schuldner geschlossene Ver-träge bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Verfahrens nur aus wichtigem Grund auflösen.

Firmenpleiten: Rezept gegen ZusperrenEin Sanierungsplan kann eine Insolvenz

abwenden.

Neue Regelungen gibt es für Gastgärten, Rauchfangkehrer, bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf Baustellen.

Die Gewerberechtsnovelle ist am 19. August letzten Jah-res in Kraft getreten: Die Gast-gartenregelung wurde in das gewerbliche Betriebsanlagen-recht, mit einer Betriebszeiten-garantie für die Gastgartenbe-treiber, überführt. Es wird dif-

ferenziert zwischen Gastgär-ten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öf-fentliche Verkehrsflächen an-grenzen, und solchen, die dies nicht tun. Für erstere ist keine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich, wenn sie in der Zeit von acht bis 23 Uhr betrie-ben werden. Letztere können in der Zeit von neun bis 22 Uhr ohne Betriebsanlagengeneh-migung betrieben werden.

Schutz der Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen: Ge-werbetreibende, die selbst eine

berufliche Tätigkeit auf der Baustelle ausüben, haben be-stimmte Schutzbestimmungen einzuhalten.

Der Zugang zum Rauch-fangkehrergewerbe steht nun auch EWR-Staatsbürgern zu, die ihren Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat haben. Da-mit ist der Inländervorbehalt für das Rauchfangkehrerge-werbe entfallen. Wenn Rauch-fangkehrer eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, müssen sie eine Niederlassung in Ös-terreich haben.

Novelle der Gewerbeordnung 2010 SolarienverordnungAm 1. September 2010 ist

das Solarienverbot für Ju-gendliche in Kraft getreten. Solarienbetreiber haben durch geeignete Maßnah-men sicherzustellen, das Ju-gendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Sonnen-studios haben. Als geeig-nete Maßnahmen werden in der Verordnung genannt: das Feststellen des Alters an Hand eines amtlichen Lichtbildausweises oder ei-ner Jugendkarte, das Ausge-ben von Zutrittskarten oder -codes oder Ähnliches.

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19Freitag, 7. Jänner 2011 Betrieb/Umwelt

Ab Mai gibt es ein neues Baugesetz. Neben neuen Befugnissen für Bau- und Zimmermeister steht das Thema Energie im Mittelpunkt.

Bereits letztes Jahr wurde österreichweit die Harmoni-sierung der einzelnen Bauord-nungen beschlossen. Diesen März wird das Steiermärkische Baugesetz verlautbart und tritt mit Mai in Kraft.

Eine der zentralen Neue-rungen ist die Ausweitung der Befugnisse von Bau- und Zim-mermeistern. Es kommt zu ei-ner Gleichstellung mit den Zi-vilingenieuren und Architek-ten: Auch wenn der Baumeister nicht Bauführer ist, darf er laut der neuen Gesetzgebung den Bau abnehmen.

Erleichtert wird auch der Einsatz erneuerbarer Energien durch Abbau von Bürokratie. Bewilligungen für Solaranla-gen etwa müssen nur mehr ab

einer Kollektorfläche von 100 Quadratmetern eingeholt wer-den. Verpflichtend wird der Einsatz erneuerbarer Energie bei Neubauten, und zwar zu-mindest für die Warmwasser-aufbereitung.

Es gibt Neuigkeiten am Bau

Mehr Befug­nisse bekom­

men Baumeis­ter und Zim­mermeister.

Eine neue Richtlinie regelt, welche Mindestanforderungen energieverbrauchende Produkte in der EU in Zukunft erfüllen müssen.

Mit Energie betriebene Pro-dukte, die im europäischen Wirtschaftsraum neu auf den Markt gebracht werden, müssen die Kriterien der neuen Ökode-sign-Richtlinie – mit vollem Na-men „Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Festle-

gung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ – erfüllen.

Davon betroffen sind unter anderem Elektromotoren und Maschinen oder Anlagen, in die Elektromotoren eingebaut sind. Konkret gelten die Be-stimmungen für Drehstrom-Niederspannungsmotoren, auf die folgende Merkmale zutref-fen: eintouriger Dreiphasen-50-Hz- oder 50/60-Hz-Käfig-läufer-Induktionsmotor; zwei-, vier- oder sechspolig; Nenn-

spannung bis 1000 Volt; Leis-tungsbereich zwischen 0,75 und 375 Kilowatt; der Motor ist ausgelegt für den Dauerbe-trieb.

Die neuen Bestimmungen treten in drei Stufen in Kraft. Ab 16. Juni wird es ernst für Mo-toren mit 0,75 bis 375 Kilowatt und einem Effizienzniveau von mindestens IE2. Am 1. Jänner 2015 folgen Motoren mit 7,5 bis 375 Kilowatt und Mindesteffi-zienzniveau IE3 oder IE2 mit Frequenzumrichter. Die dritte Stufe gilt ab 2017.

Ökodesign regelt Energieverbrauch

Entscheidung für die Energiewirtschaft

Das Elektrizitätswirt-schafts- und Organisations-gesetz wurde gemeinsam mit dem Energie-Regulie-rungsbehördengesetz vom Nationalrat beschlossen.

Mit der neuen Regelung wird auch eine langjäh-rige Forderung der Wirt-schaft erfüllt und gesetzlich verankert: Die gesicherte Energieversorgung Öster-reichs ist als öffentliches Interesse festgeschrieben. Das ist nicht nur ein kla-res Bekenntnis zum Ausbau der Energieinfrastruktur, sondern bringt auch kon-krete Änderungen mit sich: In Genehmigungsverfah-ren muss die Sicherheit der Energieversorgung gleich-rangig mit anderen öffent-lichen Interessen oder Inte-ressen des Umweltschutzes behandelt werden.

Gleiche RechteMehr Einfluss erhält die

Wirtschaft in Bezug auf Netztarife. Die Wirtschaft als Verbraucher wird künf-tig den Prozess der Tarif-findung mitgestalten und erhält damit die gleichen nRechte wie die Energie-versorgungsunternehmen.

Mit Sitz und Stimme ist man auch im neuen Re-gulierungsbeirat vertreten. Eine starke und unabhän-gige Regulierungsbehörde ist ein Garant für fairen Wettbewerb, Kontrolle und sinnvoll abgewogene Maß-nahmen zum Schutz der Verbraucher.

Mit dem neuen Gesetz gilt: volle Energie für Österreich.

Infos über ICS: www.wko.at/stmk/rs/presse. Tel. 0316/601-601, [email protected]

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20 Freitag, 7. Jänner 2011Betrieb/Umwelt

Die öffentliche Hand kann bis Ende des Jahres kleinere Bau-, Liefer- und Dienstleistungs-aufträge direkt an heimische Unternehmen vergeben.

Die Schwellenwerte-Verord-nung wurde bis Ende des Jah-res verlängert. Das bedeutet, dass Bund, Länder und Ge-meinden Aufträge bis zu ei-nem Wert von 100.000 Euro di-rekt an ein geeignetes Unter-nehmen vergeben können.

Als Riesenchance vor allem für Klein- und Mittelbetriebe sieht das WK-Vergaberechts-experte Gerfried Weyringer: „Das wirkt wie ein regionales Konjunkturpaket.“

Im DetailDie Grenze für die Direkt-

vergaben wurde auf 100.000 Euro (excl. USt.) erhöht, und zwar für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Das

gleiche gilt für Verhandlungs-verfahren ohne vorherige Be-kanntmachung in allen drei Bereichen und bei nicht offe-nen Verfahren im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung im Baube-reich dürfen Aufträge bis zu ei-ner Million Euro (exkl. USt.) vergeben werden.

Wie bisher müssen bei nicht offenen Verfahren auch weiter-hin mindestens fünf qualifi-zierte Angebote eingeholt wer-den, um den freien und laute-ren Wettbewerb zu sichern.

Unberührt bleiben davon die Schwellenwerte, ab denen Gesamtaufträge EU-weit ausge-schrieben werden müssen.

Profitieren von öffentlicher Hand

Direkt ins Unternehmen: kleine Aufträge aus öffentlicher Hand

Die Abfallbilanzverord-nung regelt, wie und wann Abfallsammler und -be-handler Auskunft über Art, Menge, Herkunft und Ver-bleib des Abfalls geben müs-sen. Die erste Bilanzmeldung

ist dabei für den 15. März vor-gesehen.

Für kleinere Betriebe gibt es Übergangsfristen für die elektronische Aufzeich-nungspflicht. Folgende Aus-nahmen gelten, wenn nicht mehr als 2000 Tonnen ge-fährlicher Abfall extra hinzu kommen: Bis 2011: unter 40 Abfallarten, maximal 20.000 Tonnen. Bis 2012: unter 30 Abfallarten, maximal 15.000 Tonnen. Bis 2013: unter 20 Abfallarten, maximal 10.000 Tonnen.

Neue Kennzeichnungsvor-schriften gibt es für wieder-aufladbare Batterien und Ak-kumulatoren für Geräte und Fahrzeuge.

Die Änderungen gelten für alle derartigen Produkte, die erstmals nach dem 30. Mai 2012 in Ver-kehr gebracht wer-den, und zwar in allen EU-Mitglieds-staaten.

Die Kapazität der Batterie oder des Ak-kus muss anhand der

verwendeten Komponenten ermittelt und in einer be-stimmten Mindestgröße an dem Produkt angebracht werden. Bei Fahrzeugbatte-rien und -akkus muss auch der Kaltstartstrom angege-

ben werden.

Übergangsfristen für Abfallbilanzen Angaben auf Akkumulatoren

Längere Fristen für kleine Betriebe Was kann mein Akku?

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21Freitag, 7. Jänner 2011 Service/Zoll

Künftig wird bereits vor Ankunft einer Sendung an den EU-Außengrenzen eine computergestützte Risikoanalyse durchgeführt.

Das Kernstück der Zollsi-cherheitsinitiative ist das ICS (Import Control System). Da-mit kann seit 1. Jänner schon vor Ankunft einer Sendung an der Außengrenze der EU eine EDV-unterstützte Risikoana-lyse durchgeführt werden. Rele-vante Informationen sollen zwi-schen den Behörden der Mit-gliedsstaaten und der Kommis-sion im Rahmen des gemein-schaftlichen Zollrisikomanga-gements ausgetauscht und ver-einheitlicht werden.

Im Mittelpunkt steht nicht das abgabenrechtliche Inte-resse, sondern die Sicherheit der EU-Bürger. Zudem könn-ten aber auch andere Prob-lemfaktoren abgedeckt wer-den, wie Produktpiraterie oder Verstöße gegen Konsumen-tenschutzbestimmungen. Zur Durchführung der Risikoana-

lyse ist vor Beginn eines Trans-ports eine elektronische sum-marische Eingangsmeldung (ENS) bei der Eingangszoll-stelle abzugeben.

Die neue Regelung wird eine Änderung der logistischen Pro-zesse ergeben: Sobald das Be-förderungsmittel die EU ver-lässt und später wieder in die EU eintritt, muss eine ENS ab-gegeben werden. Ausgenom-men sind der Flug- und Seever-

kehr, wenn zwischen den bei-den EU-Orten keine Landung in einem Drittland erfolgt.

KomplikationenIm Straßenverkehr an der

Ost- oder Südostgrenze der EU wird befürchtet, dass die sum-marische Anmeldung für Kom-plikationen sorgen und zusätz-liche Belastungen für den Im-porteur mit sich bringen wird. Grundsätzlich ist davon auszu-

gehen, dass es durch das neue System zu einer Verteuerung der grenzüberschreitenden Lo-gistikprozesse kommen wird.

Mehr Sicherheit durch Importkontrolle

Stärkere Kontrollen bei importierten Waren bringen mehr Sicherheit.

Bei der Kombinierten No-menklatur handelt es sich um die achtstellige Zolltarif-nummer der EG. Sie ist die Grundlage für die Waren-erklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkun-gen, Zollsätzen und Zollbe-günstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche sta-tistische Zwecke.

Die Einordnung der Wa-ren bestimmt den anzuwen-denden Zollsatz und weitere

anzuwendende Maßnahmen, wie Verbote oder Beschrän-kungen. Für die Änderun-gen wurden von der Euro-päischen Kommission Trans-ponierungslisten zur Verfü-gung gestellt.

Die Europäische Union ge-währt beim Import aus be-stimmten Entwicklungslän-dern Zollbegünstigungen. Um zu einer solchen zu ge-langen, sind die Einhaltung sogenannter Ursprungsre-geln im Exportland sowie die Vorlage eines entsprechen-den Präferenznachweises bei der Importverzollung notwen-dig. Die Reform vereinfacht die Ursprungsregeln: Es wur-den neue Listenregeln, die ursprungsbegründende Be- und Verarbeitungen an Vor-

materialien ohne Ursprung festlegen, geschaffen, Und es gibt neue Möglichkeiten der Zusammenrechnung von re-gionalen Verarbeitungsschrit-ten in mehreren begünstigten Ländern.

Änderungen bei Zolltarifnummern Entwicklungsländer: neue Regeln

EG-Zolltarifnummern Waren aus dem Ausland

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22 Freitag, 7. Jänner 2011Service

Servicetermine•Patentsprechtag, 11. Jänner, 9 bis XX

13.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, [email protected]

Steuertipps für GründerInnen, XX

11. Jänner, 14 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, [email protected]

Steuersprechtag, 13. Jänner (vor-XX

mittags), WK Mürztal – Mariazeller-land, 0316/601-9800, [email protected]

Steuersprechtag, 13. Jänner (nach-XX

mittags), WK Leoben, 0316/601-9500, [email protected]

Steuersprechtag, 18. Jänner (ganz-XX

tags), WK Ennstal/Salzkammergut, 0316/601-9600, [email protected]

Steuersprechtag, 25. Jänner (vor-XX

mittags), WK Weiz, 0316/601-9000, [email protected]

Steuersprechtag, 25. Jänner (nach-XX

mittags), WK Hartberg, 0316/601-

9300, [email protected]ünder-Workshop, 27. Jänner, 14 XX

bis 17.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, [email protected]

Patentsprechtag, 1. Februar, 9 bis XX

13.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, [email protected]

Steuersprechtag, 3. Februar (ganz-XX

tags), WK Ennstal/Salzkammergut, 0316/601-9600, [email protected]

Arbeitsrechtliche ERFA, 9. Februar, XX

14.30 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601-661, [email protected]

Steuersprechtag, 10. Februar (vor-XX

mittgas), WK Mürztal – Mariazeller-land, 0316/601-9800, [email protected]

Steuersprechtag, 10. Februar (nach-XX

mittags), WK Leoben, 0316/601-9500, [email protected]

Steuertipps für GründerInnen, 15 XX

Februar, 14 bis 16 Uhr, WK Graz, Umfassend & gut beraten von einem starken Experten-Team

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Der Schutz eigener Produkte vor Kopien durch Konkur-renten ist heute wichtiger denn je. Ein EU-Patent soll Wettbe-werbsnachteile aufheben.

Die steirischen Unterneh-mer leben Innovation, das be-legen F&E-Quoten ebenso wie das jährliche Erfindungsran-king des Österreichischen Pa-tentamtes. Doch der Erfin-dungsgeist ruft auch die Kon-kurrenz verstärkt auf den Plan. „Es besteht immer die Gefahr, dass erfolgreiche Produkte von der Konkurrenz kopiert wer-den“, berichtet der Wiener Pa-tentanwalt Wolfgang Poth. Um sich gegen Kopien zu wapp-nen, empfiehlt der Experte dringend eigene gewerbliche Schutzrechte. Poth: „Für eine österreichische Patentanmel-dung sind bei Ausarbeitung der Unterlagen durch einen erfahrenen Patentanwalt mit

Kosten von 3000 bis 5000 Euro zu rechnen, wobei die weiteren Kosten bis zur Erteilung 50 bis 100 Prozent betragen.“

EU-Patent gefordertSeit zehn Jahren gefordert

und aktuell heftig diskutiert wird die Verwirklichung ei-nes EU-Gemeinschaftspatents. „Ein in 13 europäischen Län-dern anerkanntes Patent kostet rund 20.000 Euro, das US-Pa-tent nur 1850 Euro“, hebt Eu-ropaabgeordnete Hella Ran-ner die massiven Wettbewerbs-nachteile hervor.

Ein EU-Patent würde für die österreichischen Unternehmen nicht nur eine deutliche Kos-tensenkung, sondern auch grö-ßere Rechtssicherheit bedeu-ten. Deshalb begrüßt WKÖ-Präsident Christoph Leitl auch den österreichischen Vorstoß, dieses endlich umzusetzen. Ge-scheitert ist das EU-Patent aber bislang an der Uneinigkeit in der Sprachenregelung.

EU-Kopierschutz für Erfindungen

Patente schützen das eigene Produkt vor Kopien der Konkurrenz.

Der Patentsprechtag informiert um-fassend über die konkrete Vorgehens-weise bei Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Geschmacksmusteran-meldungen.Die Marken- und Patentsprechtage finden jeweils von 9 bis 13.30 Uhr in

der Wirtschaftskammer Graz statt. Termine 2011: 11. Jänner, 1. Februar, 1. März, 5. April, 3. Mai, 7. Juni, 5. Juli, August entfällt, 6. September, 4. Oktober, 8. November, 6. Dezember. Weitere Informationen: Leopold Strobl, Tel. 0316/601-601

Patentsprechtage 2011

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Page 23: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

23Freitag, 7. Jänner 2011 Service

0316/601-600, [email protected], 22. Februar (vor-XX

mittags), WK Weiz, 0316/601-9000, [email protected]

Steuersprechtag, 22. Februar (nach-XX

mittags), WK Hartberg, 0316/601-9300, [email protected]

Gründer-Workshop, 24. Februar, 14 XX

bis 17.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, [email protected]

Patentsprechtag, 1. März, 9 bis 13.30 XX

Uhr, WK Graz, 0316/601-765, [email protected]

Steuertipps für GründerInnen, XX

8. März, 14 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, [email protected]

Unternehmenssanierung – Gewusst XX

wie, 16. März, 15 bis 18 Uhr, WK Graz, 0316/601-601, [email protected]

Follow-me-Frühstück, 17. März, 9 bis XX

12 Uhr, Wifi Niklasdorf, 0316/601-765,

[email protected]ühstück, 18. März, 9 XX

bis 12 Uhr, Steiermärkische Sparkasse Gleisdorf, 0316/601-765, [email protected]

Follow-me-Frühstück, 19. März, 8.30 XX

bis 12 Uhr, WK Graz, 0316/601-765, [email protected]

Gründer-Workshop, 24. März, 14 bis XX

17.30 Uhr, WK Graz, 0316/601-600, [email protected]

Arbeitsrechtliche ERFA, 30. März, XX

14.30 bis 16 Uhr, WK Graz, 0316/601-661, [email protected]

Übergabeberatungen, jeden Mitt-XX

woch, 9 bis 11 Uhr, WK Graz, 0316/601-661, [email protected] knüpfen: Follow-me

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Längere Ausfallszeiten stellen Kleinunternehmer oft vor enorme Herausforderungen. Die Betriebshilfe unterstützt, wo es notwendig ist.

Wenn niemand verfügbar ist, der den Betrieb während Arbeitsunfähigkeit oder Abwe-senheit vorübergehend weiter-führt, kann das vor allem für Kleinunternehmer existenzbe-drohend sein. Denn Krank-heit, Unfall, aber auch Baby-pause oder die Pflege eines be-hinderten Kindes sind für viele Wirtschaftstreibende oft mit massiven wirtschaftlichen Ein-bußen verbunden.

Der Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ stellt Unternehmern kostenlos kompetente und flexible Mit-arbeiter zur Seite, wenn diese auf eine Ersatzarbeitskraft an-gewiesen sind. Und dass diese Unterstützung für die steiri-schen Unternehmer von gro-ßer Wichtigkeit ist, belegen auch die rund 530 erfolgreich abgewickelten Betriebshilfe-

fälle seit Gründung des Vereins vor fünf Jahren.

„Dank der Betriebshilfe kommen Kleinbetriebe auch in schwierigen Zeiten gut über die Runden“, unterstreicht die Vor-sitzende des Vereins, Adelheid Fürntrath-Moretti, „und jeder Frau wird es dadurch ermög-licht, ihren Betrieb bei Mutter-schaft aufrecht zu erhalten.“

Betriebshilfe sichert Existenz Trenddossier zur Zukunft von EPU

Das Potenzial der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) wächst stetig: Mehr als die Hälfte aller Unter-nehmen in Österreich sind EPU, der Frauenanteil be-trägt 42 Prozent.

Eine neue, maßgeschnei-derte Serviceleistung stellt die Wirtschaftskammer nun Ein-Personen-Unter-nehmen zur Verfügung: Das kostenlose Trenddos-sier „EPU machen Zukunft“ zeigt, auf welche Trends man sich in den nächsten Jahren einstellen muss und welche neue Möglichkeiten sich bieten. Ein Selbsttest gewährt spannende Einbli-cke in die eigene Zukunfts-fitness und macht deutlich, an welchen Stellen noch an-zusetzen ist.

InformationenDen neuen EPU-Trend-

ratgeber „EPU machen Zu-kunft“ kann man kostenlos auf dem EPU-Portal epu.wko.at downloaden oder auch einfach unter [email protected] bestellen.

Sämtliche Informatio-nen zu Ein-Personen-Un-ternehmen erhalten Sie im Referat Junge Wirtschaft und Frau in der Wirtschaft, Körblergasse 111–113, 8021 Graz. Ansprechpartnerin: Gertrud Linhart, Tel. 0316/601-1134.

Ein wichtiger und prakti-kabler Ratgeber für EPU.

Betriebshelfer erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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Detaillierte Informationen über alle nötigen Voraussetzungen zur Bean-tragung der Betriebshilfe sowie das Ausmaß der Unterstützung finden Sie unter wko.at/stmk/betriebs-hilfe bzw. bei Birgit Plauder, Tel. 0316/601-1135.

Betriebshilfe-Infos

Page 24: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

31Freitag, 7. Jänner 2011 Anzeigen

Vom 12. bis 15. Jänner 2011 findet die von Reed Exhibitions Messe Salzburg veranstal-tete „AutoZum“ statt.

Die „AutoZum“, die alle zwei Jahre von Reed Exhibitions Messe Salzburg veranstaltete „Internationale Fachmesse für Autowerkstatt- und Tankstellen-ausstattung, Kfz-Ersatzteile und -Zubehör, chemische Erzeug-nisse und Umwelttechnik“, gilt weit über Österreichs Grenzen hinweg, mit etwa 330 Direktaus-stellern aus zwölf Ländern, als bedeutendste Branchenfach-messe, gleichzeitig ist sie Si-gnalgeber und Konjunkturbaro-

„AutoZum 2011“ in Salzburgmeter für die Branche zu Beginn des Kalenderjahres“, so Dir. Jo-hann Jungreithmair, CEO von Reed Exhibitions Messe Salz-burg.

E-TankstellenIn Halle 12 der „AutoZum“ ist

erstmals der Bereich Elektro-tankstellen mit namhaften Aus-stellern wie der Salzburg AG oder Schrack präsent. Nicht zu-fällig steht seit November 2010 bei Reed Exhibitions Messe Salzburg ein „Think City“-Elek-trofahrzeug der Salzburg AG im Einsatz.

Neue KompetenzZusätzlich zum gut einge-

führten Produkt- und Dienst-leistungsangebot weitet die

„AutoZum 2011“ ihre Kompetenz in Richtung Nutzfahrzeugteile und -reparatur aus.

Beim „2. Tag der Transport-wirtschaft“ am Donnerstag, dem 13. Jänner 2011, gehen nam-hafte Vertreter des Güterbeför-derungsgewerbes auf die spe-zielle Thematik der Transport-wirtschaft ein. Der 11. Öster-reichische Reifentag findet am Freitag, dem 14. Jänner statt.

Twitter nutzenZwei absolute Neuheiten in

punkto Besucherservice: Er-stens die Ankündigung der Rah-menprogrammpunkte via Twitter eine halbe Stunde vor Beginn.

Zweitens das Angebot der Mitfahrerplattform www.mitfahr-gelegenheit.at für alle, die nicht

mit dem eigenen Pkw anreisen (wollen).

Das besonders preisgün-stige Nachmittagsticket um sie-ben Euro berechtigt zum Eintritt ab 14.00 Uhr und ist direkt an der Kasse erhältlich. Das Mitar-beiterticket ist hingegen nur on-line auf www.autozum.at/Mitar-beiterticket zu buchen, kostet 24 Euro und beinhaltet den Eintritt für insgesamt drei Mitarbeiter aus einem Unternehmen.

Die „AutoZum“ ist von Mitt-woch bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

Infos: Service Center, Frau Susanne Wiener, Tel. +43 (0)662 4477 2600 oder E-Mail: [email protected]. www.autozum.at.

Am Puls der Branche.

www.autozum.at

Internationale Fachmesse für Autowerkstatt- und Tankstellenausstattung, Kfz-Ersatzteile

und -Zubehör, chemische Erzeugnisse und Umwelttechnik.

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www.autozum.at

MessezentrumSalzburg

12. – 15.1.2011

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Page 25: Steirische Wirtschaft, Ausgabe 1

Günther Huber, LandhauskellerWir erwarten uns für 2011, dass die Politik endlich damit aufhört, uns in unserer Ar-beit zu behindern. Die Verbürokratisierung ist ein Hemmschuh im Aufschwung.

Christian Hlade, Weltweitwandern2011 werde ich noch mehr an der Identi-tät und Qualität von Weltweitwandern arbeiten, schließlich schläft der Mitbewerb auch nicht.

Angelika Kresch, Remus & SebringNach zwei sehr schwierigen Jahren spüren wir seit November leisen Aufwind. Wir hoffen endlich auf die Stabilisierung des Marktes, um wieder Erträge zu erwirtschaften.

Ricki Vogl, Öbau Vogl2011 wird das Jahr, in dem wir uns ganz auf die „Betriebliche Gesundheitsförderung“ im Unternehmen konzentrieren. Gesunde und fitte Mitarbeiter sind das beste Kapital.

Stefan Lanzer, Knilli2011 gehen wir in der Kommunikation ganz neue Wege und werden alle innovativen Plattformen nutzen. Von den Stadtpolitikern erwarte ich mehr Handschlagqualität.

Gerhard Widmann, Flughafen GrazWir gehen positiv ins neue Jahr und werden uns mit ganzem Einsatz vielen neuen He-rausforderungen stellen, für die unter ande-rem das neue Luftsicherheitsgesetz sorgt.

Ulfried Hainzl, WK-PräsidentIm Jahr 2011 müssen rasch die Reformen der öffentlichen Systeme angegangen wer-den, denn eine strukturelle Änderung ist unausweichlich.

Michael Schranzer, EinrichtungshausService und Dienstleistung sind Faktoren, die immer stärker unseren Erfolg bestimmen. 2011 werden wir noch attraktivere Service-Pakete für unsere Kunden schnüren.

Nach einem durchwachsenen Jahr 2010 blickt die Wirtschaft mit vorsichtigem Optimismus auf 2011. Was erwarten sich heimische Unternehmer?

Der Jahreswechsel ist bereits Vergangenheit, das letzte Feri-enwochenende läutet auch das neue Arbeitsjahr ein. Die Blicke auf 2011 sind ungetrübt, glaubt man den Wirtschaftsforschern, die heuer doch eine sichtbare Wachstumskurve am Konjunk-turhorizont orten. Auch wenn die Grundstimmung positiv ist, an den Rahmenbedingungen der Politik wird doch herbe Kritik geübt. Die Verbürokrati-sierung der Wirtschaft, so viele Stimmen, lähme den Innovati-onsgeist. Privat sind die Wün-sche für 2011 klar: Die Familie wird immer stärker zur Ener-gieinsel.

Auf ein Neues

Für 2011 prognostiziert Wirtschaftsforscher Karl Aiginger ein Wachstum von 2,2 Pro-zent. Er bezeichnet das neue Jahr allerdings als Jahr der Herausforderungen – nicht nur hinsichtlich der Budgets. Mehr auf Seite 27.

Wifo-Chef Karl Aiginger

Foto: Fischer